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MaStR-Meldepflicht für Erzeugungsanlagen und Stromspeicher

  • Louis-F. Stahl
  • 30. April 2019 um 08:21
  • 20.359 Mal gelesen
  • 1 Kommentar

Alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, daher auch von stromerzeugenden Heizungen wie Blockheizkraftwerken und Brennstoffzellen sowie von PV-Anlagen – ja sogar von Stecker-PV-Modulen – aber auch von Stromspeichern sind verpflichtet, ihre Anlage im neuen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Das am 31. Januar stark verspätet fertiggestellte und von Behördenvertretern zwischenzeitlich selbst als "Monstrum" bezeichnete Register soll künftig alle Akteure am Energiemarkt zentralisiert erfassen.

Moderne Amtsstube | Foto: Norbert Kaiser (CC BY-SA 3.0) Moderne Amtsstube
Foto: Norbert Kaiser (CC BY-SA 3.0)
Die neue Meldepflicht gilt für alle Bestandsanlagen sowie für sämtliche Neuanlagen und muss seitens der Anlagenbetreiber auch dann erfüllt werden, wenn die Anlage zuvor im damaligen PV-Meldeportal oder anderen Vorläuferregistern gemeldet wurde. Kommen Anlagenbetreiber ihrer Meldepflicht nicht nach, droht ein Verlust der Vergütung nach dem KWKG beziehungsweise dem EEG und zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Neuanlagen müssen ab Inbetriebnahme binnen eines Monats über das Registerportal online angemeldet werden. Die Fristen für die Eintragung von Bestandsanlagen sind im Einzelfall nur schwer zu bestimmen. Die Betreiber von Bestandsanlagen, die vor dem 30. Juni 2017 in Betrieb genommen wurden, haben grundsätzlich bis zum 31. Januar 2021 Zeit ihre Anlage zu melden. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, oder an denen sich zwischenzeitlich etwas geändert hat, hätten hingegen teilweise eigentlich bereits zum 28. Februar 2019 gemeldet werden müssen. Wurden diese Anlagen jedoch zwischenzeitlich in Vorläufer- oder Übergangsregistern gemeldet, kann eine längere Frist gelten.

Zur Bestimmung der genauen Meldefrist hat die Bundesnetzagentur eine Übersichtstabelle (PDF) erstellt. Da die Fristen selbst mit der Tabelle teilweise nur schwer zu bestimmen sind und auch die Interpretation der Fristenregelungen – und damit der Tabelle – unter Juristen aufgrund der Verzögerten Inbetriebnahme des Portals teilweise strittig ist, sollten Anlagenbetreiber mit der Eintragung nicht zögern.

Insgesamt erwartet die Bundesnetzagentur die Anmeldung von rund 2 Millionen Anlagen – darunter alleine 1,7 Millionen PV-Anlagen. Langfristig soll das zentrale Register nach Einschätzung der Bundesnetzagentur Bürokratie abbauen, da alle Daten zu Erzeugungsanlagen zentral erfasst werden.

  • Bundesnetzagentur
  • Marktstammdatenregister
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Louis-F. Stahl
11. April 2019 um 21:05
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Kommentare 1

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Heizer007
26. Oktober 2019 um 18:28

Ist die Bürokratie so kompliziert das selbst die Ämter wie die BAFA und Bundesnetzagentur über Monate und Jahre hinweg keine Verfahren hinbekommen gehört die Bürokratie radikal gestutzt!

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