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BAFA verkompliziert Anmeldung stromerzeugender Heizungen

  • Louis-F. Stahl
  • 15. April 2019 um 08:07
  • 24.084 Mal gelesen
  • 3 Kommentare

Für die verpflichtende Anmeldung kleiner KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung bot das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bisher ein kostenfreies elektronisches Meldeverfahren an. Hausbesitzer, die sich eine stromerzeugende Heizung zulegten, konnten dem BAFA über ein Webformular vergleichsweise unbürokratisch und bequem die Inbetriebnahme einer Brennstoffzelle oder eines kleinen Blockheizkraftwerkes melden. Mit einer Rolle rückwärts beendet das BAFA diesen Service.

Gebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle in Eschborn | Foto: Michael Frey (CC BY-SA 3.0)
Gebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle in Eschborn | Foto: Michael Frey (CC BY-SA 3.0)

Anmeldungen stromerzeugender Heizungen müssen ab sofort wieder in Papierform eingereicht werden. Wie Antragsteller die ein Großkraftwerk im Megawattbereich anmelden, dürfen sich auch Besitzer eines Einfamilienhauses mit einer neuen Heizung auf Bearbeitungszeiten von rund acht Monaten einstellen, wie eine Mitarbeiterin des BAFA auf Nachfrage mitteilte. Obendrein wird für die Anmeldung per Schneckenpost eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- Euro fällig.

Ganz freiwillig dürften sich die Beamten des BAFA die jetzt auf sie einbrechende Flut an einfach gelagerten Anträgen nicht angetan haben. Wie das BAFA auf seiner Webseite schreibt, sei auf Grund des Energie-Sammelgesetzes (EnSaG) neuerdings zu prüfen, dass eine "Kumulierung mit Investitionszuschüssen" ausgeschlossen ist. Hierfür hat "der Antragsteller zusammen mit dem Antrag auf Zulassung der KWK-Anlage gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle [zuzusischern], dass er neben dem Investitionskostenzuschuss und den Zuschlägen nach diesem Gesetz für diese KWK-Anlage keine weitere Förderung in Anspruch nimmt." Diese Neuerung hat Einzug in § 7 Abs. 6 des KWK-Gesetzes gefunden. Allerdings sieht Satz zwei dieser Regelung auch vor, dass bei Anlagen bis 20 kW eine Kumulierung des KWK-Zuschlages mit einer Investitionsförderung, wie beispielsweise einem Einmalzuschuss, durchaus zulässig ist, wenn "bei der kumulierten Förderung aus dem Investitionskostenzuschuss und den Zuschlägen nach diesem Gesetz eine Überförderung ausgeschlossen ist".

Statt das moderne elektronische Meldeverfahren kurzerhand abzuschalten, wäre folglich auch eine kleine Änderung des Verfahrens möglich gewesen: Eine Checkbox, in der der Antragsteller angeben muss, ob er neben dem KWK-Zuschlag eine zusätzliche Investitionsförderung erhält. Ist dies nicht der Fall, stünde einer elektronischen Antragstellung nichts im Wege – und wenn dies der Fall ist, könnte der Antragsteller an diesem Punkt noch immer auf den alle Eventualitäten abdeckenden Papierformularweg verwiesen werden. Warum das BAFA seine bisherige "Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt" und das Webformular für die unbürokratische Meldung nicht einfach entsprechend angepasst hat, bleibt unklar. Böse Zungen behaupten, dass der Grund dafür in der Gebührenfreiheit des bisherigen Meldeverfahrens zu suchen sein könnte.

Ob und wann das elektronische Antragsverfahren möglicherweise überarbeitet und reaktiviert wird, darüber gab es von verschiedenen BAFA-Mitarbeitern unterschiedliche Auskünfte gegenüber Branchenvertretern. Hausbesitzer, die derzeit eine stromerzeugende Heizung in Betrieb nehmen, müssen jedoch nicht zwangsweise sofort den teuren und unnötig aufwendigen Weg des Papierantrages auf sich nehmen. Die Meldung zur Inbetriebsetzung einer neuen KWK-Anlage muss nämlich entsprechend § 11 Abs. 3 KWKG erst bis zum 31. Dezember des auf die Inbetriebnahme folgenden Kalenderjahres beim BAFA eingehen. Sofern das BAFA in den kommenden Monaten wieder ein für Kleinanlagen im Hinblick auf den Aufwand und die Bearbeitungsgebühr angemessenes Meldeverfahren einführt, könnte sich das Abwarten durchaus lohnen.

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JFEH
6. Juni 2019 um 17:02

Hallo ,stimme euch allen zu,wir erfinden erstmal das Rad neu,damit wir endlich mal was positives vorweisen koennen.Einen Flughafen koennen wir nicht mehr bauen,vor lauter Korruption kann keine Schraube mit Duebel mehr eingedreht werden.

Mit dem Geld ,das in dem F< Lughafen > verbrannt wurde haetten Chinesische Firmen zwei Flughaefen gebaut,und die waeren schon in Betrieb. Genauso ist es mit der Energiewende,wir kriegen vor lauter Buerokratie in Deuschland nichts mehr geregelt,siehe den Beitrag unten von XH01

eine Schande fuer unser Land

Juergen H

Sandro L.
15. April 2019 um 18:06

Und ab 2020 wird wieder in Keilschrift in Steintafeln geritzt 🤦🏼‍

xh01
15. April 2019 um 13:30

Großartige leistung! Applaus! Endlich wird gehandelt! Es kann doch einfach nicht sein, dass man für ein BHKW haufenweise papier nur mit energienetzbetreiber, sasnetzversorger, zoll (jedes Jahr aufs Neue!!!), finanzamt (jedes Jahr aufs Neue!!!) und dann noch tennet wegen umlagen auf zwei mietzimmer im keller... da kann die BAFA doch im Beamten-Paperstapel-Bingo jetzt richtig auftrumpfen! Mein BHKW werde ich jedenfalls nirgends anmelden! Wo kommen wir denn dahin? Soll ich etwa noch eine sekretärin für den deutschen amtsschimmel einstellen?

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