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Bundeskabinett beschließt LNG-Verordnung

  • Louis-F. Stahl
  • 8. April 2019 um 22:39
  • 15.751 Mal gelesen
  • 0 Kommentare

Die Bundesregierung hat den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegten Entwurf einer "Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland" abgesegnet. Bevor die Verordnung, mit der die Kostentragung für den Erdgasnetzanschluss von LNG-Schiffsterminals geregelt wird, in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates.

Plenarsaal des Bundesrates | Bild: I, My Name (CC BY-SA 3.0)
Plenarsaal des Bundesrates | Bild: I, My Name (CC BY-SA 3.0)

Inhaltlich ähnelt die jetzt beschlossene Verordnung für die Netzanbindung von LNG-Terminals, welche die bestehende Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) modifiziert, den bestehenden Regelungen für Anlandungspunkte von Pipelinegas wie beispielsweise der Nordstream-Pipeline. Die Anbindungskosten für den Leitungsbau von bestehenden Gas-Fernleitungen zu den Standorten künftiger LNG-Terminals sind entsprechend der Verordnung zu 90 Prozent von den Gasnetz-Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zu tragen, welche diese Kosten auf die Netzentgelte wälzen. Eine Kostenbeteiligung von 10 Prozent durch die einen Anschluss bestellenden LNG-Terminalbetreiber soll die Terminalbetreiber wirtschaftlich in Mithaftung nehmen, um den Bau potenziell unwirtschaftlicher Anbindungen zu verhindern.

Mit der beschlossenen Rechtsverordnung folgt die Bundesregierung der Empfehlung des BHKW-Forum e.V. sowie von zahlreichen anderen Verbänden. Die Diversifizierung der Erdgasversorgung mit der Möglichkeit zum nicht leitungsgebundenen Bezug von LNG per Schiff wird die Gasverbraucher nach Berechnungen des BMWi deutlich weniger als 0,01 Cent je Kilowattstunde kosten. Zudem wird mit dem geplanten Terminal in Brunsbüttel sowie weiteren potenziellen Terminals in Stade und Wilhelmshaven nicht nur die derzeitige Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen gemildert, sondern auch der Grundstein für einen möglichen Bezug von erneuerbaren Gasen per Schiff aus wind- oder sonnenreichen Ländern gelegt.

Inwieweit allein die Möglichkeit zum freien LNG-Bezug auf dem Weltmarkt die Preisverhandlungen mit pipelinegestützten Gaslieferanten beeinflussen kann, hat das BMWi in seine Kostenberechnungen nicht einbezogen. Das Beispiel Litauen zeigt, dass sich die Anbindung von LNG-Terminals an das Erdgasnetz für Energieverbraucher auch zu einem großen Gewinn entwickeln kann: Nach der Inbetriebnahme eines LNG-Terminals im Jahr 2014 konnte Litauen seinen Gasbezugspreis in Verhandlungen mit der russischen Gazprom um gut 26 Prozent senken.

PDF: Verordnung zum Ausbau einer LNG-Infrastruktur (BR-Drucksache 138/19)
PDF: Stellungnahme des BHKW-Forum e.V. zum LNG-Infrastrukturverordnungs-RefE
PDF: Eckpunkte des BMWi für den Aufbau einer LNG-Infrastruktur

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