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Verordnungsentwurf zum Aufbau einer LNG-Infrastruktur

  • Louis-F. Stahl
  • 25. März 2019 um 15:09
  • 16.834 Mal gelesen
  • 0 Kommentare

Deutschland bezieht sein Erdgas derzeit in erster Linie aus Russland, den Niederlanden und Norwegen. Während die Förderung aus den niederländischen Vorkommen in den letzten Jahren stark zurückging und ein Ende der Förderung dort bereits absehbar ist, befindet sich nach Russland eine zusätzliche Pipeline im Bau, so dass die Abhängigkeit von russischem Gas absehbar steigen wird.

Als Alternative bietet sich die Anlandung von verflüssigtem Erdgas (LNG) per Schiff an, das in flüssiger Form zudem als ein umweltfreundlicher Treibstoff für LKW genutzt werden kann. Deutschland verfügt jedoch bisher nicht über eine entsprechende Anlandestelle und ist daher auf die Häfen von Nachbarländern angewiesen, was bei einer verstärkten LNG-Nutzung hohe Transportaufwendungen sowie eine zusätzliche Belastung von Schienen- und Straßenverbindungen durch Tanklastfahrzeuge zur Folge hätte. Der Betrieb von LNG-Terminals ist jedoch aus Sicht potenzieller Betreiber nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn neben einem Weitertransport in flüssiger Form, beispielsweise für den Verkehrssektor, auch ein Anschluss an das Erdgasnetz hergestellt wird.

Nachdem ein LNG-Terminal-Planungsvorhaben in Brunsbüttel bereits weit fortgeschritten ist und weitere Bauvorhaben in Stade sowie Wilhelmshaven geprüft werden, arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an einer Verordnung zur Verpflichtung der Gas-Übertragungsnetzbetreiber zum Anschluss entsprechender Terminals sowie der Schaffung von Regelungen zur Kostentragung. Der Verein BHKW-Forum hat am 19. März 2019 im Rahmen einer Anhörung folgende Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abgegeben:

Zitat von Aus der Stellungnahme des BHKW-Forum e.V.

Es ist erfreulich. dass das BMWi eine Anhörung der Verbände zum gegenständlichen Verordnungsentwurf durchführen möchte – gleichwohl ermöglicht die vom BMWi in diesem Fall vorgegebene Frist von im Ergebnis nur zwei Arbeitstagen (Freitag und Montag) keine eingehende Auseinandersetzung mit dem Entwurfstext durch die Fachgremien der Verbände und führt damit den eigentlichen Sinn einer solchen Anhörung ad absurdum. Wir müssen uns daher im Folgenden leider auf allgemeine Anmerkungen zu dem mit dem Verordnungsentwurf näher auszugestaltenden Einzelvorhaben beschränken und können Ihnen keine hilfreichen Anregungen für die genaue Ausgestaltung der einzelnen Normen anbieten.

Als ehrenamtlich organisierter Zusammenschluss von Prosumern begrüßt der Verein BHKW-Forum grundsätzlich eine Stärkung des Erdgasnetzes in Deutschland sowie insbesondere Investitionen in diese wichtige Infrastruktur – die auch auf langfristige Sicht mit EE-Gasen genutzt – eine wesentliche Säule für die Energieversorgung unseres Landes darstellen wird. Die jetzt angedachte Regelung zur Kostentragung für die Netzanbindung von LNG-Terminals durch die Netzbetreiber und somit durch die Gasverbraucher zu zahlenden Netzentgelte – auch wenn im Entwurf nicht so bezeichnet, wohl in erster Linie bezogen auf Brunsbüttel – halten wir für sachgerecht, da auch kurz- und mittelfristig eine sichere und diversifizierte Versorgung mit Gas sichergestellt werden muss.

Gleichwohl als Argument vielfach vorgebracht wird, dass die Kosten für einen LNG-Bezug teurer als für den jetzigen Pipelinebezug sind, ist nicht sicher vorhersehbar, wie sich die Preise zukünftig entwickeln werden. Darüber hinaus dürfte nach unserer Einschätzung jede alternative Gasbezugsquelle positive Auswirkungen auf Verhandlungen mit Deutschlands Haupt-Gaslieferanten haben, zumal die Preise von LNG und einem gasförmigen Bezug getrennt zu betrachten sind und LNG für ein Gelingen der Verkehrswende im straßengebundenen Güterverkehr unverzichtbar sein wird.

Unabhängig davon sehen wir in Zukunft ein Potenzial dafür, dass über LNG-Anlandestellen auch aus Sonne und Wind hergestellte erneuerbare Gase aus anderen Ländern importiert werden können, zumal unsere inländischen Erzeugungskapazitäten nicht ausreichen werden. Aus den genannten Gründen begrüßt der BHKW-Forum e.V. den vorgelegten Verordnungsentwurf grundsätzlich, gleichwohl wir die Regelungen im Detail im Hinblick auf die gesetzte Frist leider nicht bewerten können.

PDF: Eckpunkte des BMWi für den Aufbau einer LNG-Infrastruktur

PDF: Referentenentwurf des BMWi für eine LNG-Infrastrukturverordnung

PDF: Stellungnahme des BHKW-Forum e.V. zum LNG-Infrastrukturverordnung-RefE

  • Erdgas
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