Wo findet man denn ein Protokoll oder sowas über die Veranstaltung??
konnte ja leider nicht kommen...
viele grüsse an alle
Beiträge von reinhard
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Gegen den Vorwurf der "Liebhaberei" gibt es nur ein Mittel:
Einen Finanzierungsplan über 20 Jahre vorlegen, aus dem hervorgeht, dass letzlich Einkommensteuermäßig und Umsatzsteuerbezogen
für den Gesamtzeitraum ein Plus hervorgeht.Der USt-Vorabzug ist letzlich nur ein zinsloses Darlehen; bzw.
ein gering verzinstes, denn (siehe oben) es muß geplant sein, dass es
mehr Ust zu zahlen gibt als als Vorsteuer eingestrichen wurde. -
Zitat
Original von Dachsfan
Sehr viele, auch ich fahren eine 10 Jahres AfA und haben den Dachs als seperaten "Betrieb" anerkannt bekommen.
Einen guten Ansatz bietet AKrause, verschiedene Eigentümer...aber in der Regel gehört das Gebäude den Eheleuten.
Andere leider nicht.
I-((((
- also bei Dir klappt es
- wo klappt es denn nichtdas FA möchte ich sehen, wo die Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, aber in der Anlage V(nur interessant , wenn man vermietet)
als Eigentümer angeben "Eheleute...." und in der Anlage GSE "nur den Namen des Mannes als Betreiber des BHKW.- und dieses FA macht Schwierigkeiten.
Wer hat denn Schwierirgkeiten??? Ist das ein theoretisches oder ein praktisches Problem?? -
Mal was Konkretes:
Im Juli 2007 hat es bei uns in Erlangen/Baiersdorf ein Jahrtausend - Hochwasser gegeben. Obwohl unsere Gegend normalerweise völlig trocken ist und überall Sandboden ist, haben die Sturzbäche des Burgbergesin einem Stadtteil von Erlangen einige Straßenzüge verwüstet.
Ein "BHKW- Kollege" ( 1 Dachs) hat alleine an seinem Dachs einen Reparatur-schaden von ca. 10.000,- € gehabt.
Wir sind gerade dabei , bei uns Erlanger BHKW-Betreibern zu sammeln,
Familie Fall ist aber sicherlich froh, wenn auch Kleinst-Spenden von
außerhalb eingehen würden.Spenden mit Zweckbestimmung: BHKW-Schaden Hochwasser
können bis 30.11.07 steuerbegünstigt(!!!) eingereicht werden
bei:
AWO Erlangen, Sonderkonto Hochwasserschaden
Kto Nr. 24976 , Sparkasse Erlangen, BLZ 763 500 00
Wenn jemand steuermindernd absetzen will, kann er von
mir eine Kopie des Bescheids des Bayr. Staatsministerium für Finanzen
erhalten, in dem die Steuerabzugsfähigkeit bestätigt wird.
Der Geschäftsführer der AWO hat mir versichert, dass das Geld
nur für das BHKW verwendet wird.Also auch Kleinst-Spenden sind willkommen.
Zur Klarstellung: Diese Aktion geht von mir aus. Herr Fall ist aber
informiert und dankbar für jede Hilfe... -
die Diskussion verstehe ich nicht ganz.
Wollt Ihr in 10 Jahren oder erst in 50 Jahren abschreiben?Wer das in 10 Jahren machen will, muß das BHKW rechtlich vom Gebäude trennen. Das macht er , indem er eine eigene Steuererklärung/Formblatt ausfülllt "Einnahmen aus Gewerbebetrieb". Völlig egal, ob ein Spitzenheizkessel
o.ä. im Haus herumsteht.Die o.g. Fragen müßten wir doch nur dann diskutieren, wenn es irgendwo ein Finanzamt gäbe, dass das bezweifelt. Gibt es das?
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heißt natürlich § 18(3)StromNEV
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Was der liebe Onkel im Hess. Ministerium schreibt ist die bloße Sülze.
Der entscheidende Punkt geht diesem Wichtel doch garnicht auf:
aufgrund der Struktur der Netze (an der Umspannung hängt nur das jeweilige Niederspannungsnetz ) entsteht eine Preisstruktur, die für uns völlig indiskutabel ist. 98v.H. der Netzkosten sind dann im Leistungspreis und nur 2v.H. im Arbeitspreis enthalten. (Ausnahme scheint es nur in den Großstädten ibzw. Großnetzen zu geben, siehe Hanse-Hamburg)§ 1(3)StromNEV sagt: die Aufteilung der ersparten Kosten auf die Einspeiser hat "sachgerecht" zu erfolgen. Die Netzbetreiber weisen die Gesamt-Einspeisungen und damit Gesamt-Ersparnisse ja nicht aus.
Es werden die Daten nicht offengelegt. Die sind ja angeblich unbedingt geheim zu halten. Ursache ist der tolle Gesetz- bzw. Verordnungsgeber!!!!!P.S. beim "Ablesen" der Vergütung kann man nur die Werte für Umspannung
(MS/NS) heranziehen - nicht addieren mit MS- denn der Wert für MS ist schon enthalten. -
Zitat
Original von mpoehl
[quote]Original von reinhard
Nochmals zum Thema Steuerrn:1. Das BHKW ist kein Teil des Gebäudes.(bei Kaufverträgen beachten und gesondert ver- oder ankaufen, senkt selbst die Grunderwerbssteuer)
auch hierzu muss ich noch mal was los werden:
"die Heizung ist durch den Einbau wesentlicher
Bestandteil des Hauses und damit des Grundstücks geworden"
so Rechtsanwalt Stephan Bartelssiehe auch §§ 94, 946 ff BGB !!!!!!
Das ist ja das Übel für unsere "Heizungsbauer". Kann oder möchte ein Kunde die Rechnung einer eingebauten Heizung nicht zahlen, so kann der Haizungsfachmann diese nicht einfach wieder ausbauen siehe hierzu § 947 BGB.
Richtig: die Heizung ist Teil des Gebäudes, weil ein Gebäude nicht ohne Heizung sein kann. Ein BHKW ist aber keine Heizung.
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Nochmals zum Thema Steuerrn:
1. Das BHKW ist kein Teil des Gebäudes.(bei Kaufverträgen beachten und gesondert ver- oder ankaufen, senkt selbst die Grunderwerbssteuer)
2. Ein- und Ausgaben sind "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und in dem entsprechen Formblatt der Einkommensteuer anzugeben.
3. Gewerbesteuer fällt in der Regel nicht an, weil ein Freibetrag von
25.000 € pro Jahr besteht. Deswegen kann wohl eine diesbezügliche Meldung verzichtet werden.
4. Als "bewegliches Wirtschaftsgut" ist das BHKW nach den Tabellen des
Bundesfinanzministeriums auf 10 Jahre abzuschreiben.
4. Grundsätzlich handelt es sich deshalb um eine lineare Abschreibung von
10 v.H.Bei Anschaffungen während des Jahres erfolgt das monatsanteilig.
5. Bei Anschaffungen bis 31.12.2007 kann eine degressive Abschreibung
bis zu 30 v.H. gewählt werden:Beispiel: Kosten 20.000 €
1.Jahr: Afa 6000,- €* 3Monate=1.500,-
2.Jahr: (20.000-1.500)*0,3= 5.550,-
3.Jahr:(20.ooo-1.5oo-5.550)*0,3= 3.885,-
usw.
wenn gewünscht kann im 4.Jahr von der Restsumme wieder linear
bezogen auf die gesamten 10 Jahre abgeschrieben werden.
6.Wer bisher linear abgeschrieben hat, kann nicht anfangen , degressiv
Afa zu berechnen. -
1. Vereinssatzung= 2 Seiten davon 95 v.H. Muster-Satzungstext
(vorliegend)
2. Gemeinnützigkeit(= formloser Antrag 1 Seite)- ich habe ja oben schon geschrieben, dass der Vereinzweck
"Förderung der umweltschonenenden Energietechniken ,insbesondere BHKW " sein sollte
- die Aktivität, dieses Forum am Leben zu halten, ist eine eindeutig gemeinnützige Tätigkeit(= d.h. damit auch steuerbegünstigt)
d.h. wir könnten dem Finanzamt ja schon eine völlig unproblematische Aktivität vorweisenmit Hin- und Rückspenden wäre dann auch eine Aktivität im offiziellen
Vereinszweck dokumentiert.- wenn dieser Verein , dann in "Notfällen" Hilfen gewährt dann verliert er seinen status Gemeinnützigkeit m.E. nicht.
Ja und wenn nach 2 Jahren die "vorläufige" Anerkennung der Gemeinnützigkeit weg wäre, wäre ja nichts Schlimmes passiert.
Die ganze Sache hat dann aber einen klaren rechtlichen Rahmen.So lange "vorläufige" Anerkennung, so lange auch keine gesonderte
Steuererklärung. Bei der Höhe des Vereinsvermögens und dem
Umsatz = einfache Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung die aus 4-5 Zeilen besteht.P.S. Rein rechtlich wären wir auch eine "Gesellschaft o.ä." (dann aber vielleicht ein Wirtschaftsverein oder eine "Gemeinschaft gem.BGB"), wenn wir garkeine Vereinssatzung usw. hätten. Das heißt, es gelten im Grundsatz die gleichen Regelungen hinsichtlich Steuern usw. Nur gemeinnützig wird man so kaum.
Zunächst sollte man aber die Grundsatzfrage klären:
Will man ein "Versicherungssystem" (d.h. klare Anspruchsregelung bei
bestimmten Einzahlungssummen) oder eine Hilfsorganisation, die
Fallweise nach nur allgemeinen Grundsätzen entscheidet?
Die Rechtsform dieser "Hilfsorganisation" (Gemeinschaft, BGB-Gesellschaft
= GbR, Wirtschaftsverein, gemeinnütziger Verein....) ist dann die 2.Frage.