[quote]Original von Hanswurst
Kraftwerk A stellt Atomstrom her. Diesen verkauft er an den Netzbetreiber N für 10ct und haut 2 ct Steuer druff. Also verlangt Kraftwerk A vom Netzbetreiber N 12 ct alles zusammen. Die vereinnahmten 2 ct führt Kraftwerk A an den Zoll ab.
Antwort:
Ein Blick in das Gesetz hilft Wunder:
die Stromsteuer wird fällig, wenn ein Letzverbraucher(!) aus dem
Versorgungsnetz(allgmeines) Strom entnimmt. Also die
Annahme (Prämisse) stimmt schon leider nicht.
P.S.Leider habe ich immer noch keine Antwort von meinem HZA Nürnberg erhalten, was wohl bei der obersten Finanzverwaltung nachfragen will. Meine Argumentation basierte auf den Leitsätzen des
BFH - Urteils aus 2004 zum "räumlichen Zusammenhang".
(Danach ist stromsteuerbefreit, wenn man im Niederspannungsnetz an einen Dritten Strom liefert- nur mein HZA meint liefern heißt verkaufen auf der Basis des EnWG und nicht "Nachweisen" auf der Grundlage des KWKG.)