Beiträge von reinhard

    [quote]Original von Hanswurst
    Kraftwerk A stellt Atomstrom her. Diesen verkauft er an den Netzbetreiber N für 10ct und haut 2 ct Steuer druff. Also verlangt Kraftwerk A vom Netzbetreiber N 12 ct alles zusammen. Die vereinnahmten 2 ct führt Kraftwerk A an den Zoll ab.

    Antwort:
    Ein Blick in das Gesetz hilft Wunder:
    die Stromsteuer wird fällig, wenn ein Letzverbraucher(!) aus dem
    Versorgungsnetz(allgmeines) Strom entnimmt. Also die
    Annahme (Prämisse) stimmt schon leider nicht.

    P.S.Leider habe ich immer noch keine Antwort von meinem HZA Nürnberg erhalten, was wohl bei der obersten Finanzverwaltung nachfragen will. Meine Argumentation basierte auf den Leitsätzen des
    BFH - Urteils aus 2004 zum "räumlichen Zusammenhang".

    (Danach ist stromsteuerbefreit, wenn man im Niederspannungsnetz an einen Dritten Strom liefert- nur mein HZA meint liefern heißt verkaufen auf der Basis des EnWG und nicht "Nachweisen" auf der Grundlage des KWKG.)

    [quote]Original von Fuchs
    Hallo,

    Die großen Stromerzeuger verkaufen den Strom doch billiger, als ein klein BHKW Betreiber seinen Treibstoff kauft. Ist es da nicht unsinnig mit diesen in einen Wettbewerb treten zu wollen?

    zu diesem Text und anderen von unserem lieben Fuchs:
    was soll das Alles. Wo verkauft ein "großer Stromerzeuger" zu 5,6 ct/kwh???? Würde dort gerne einkaufen!!!!
    Ich hoffe, es läßt sich niemand von dem immer haarscharf danebenliegenden Kommentar (auch in anderen Fällen) verunsichern.

    Es gibt nicht die Eine Stellschraube für die Wirtschaftlichkeit eines
    Klein-BHKW. Die Wirtschaftlichkeit stellt sich nur ein, wenn alle
    Schrauben richtig justiert sind. Eigentlich banal, denn eine
    Wirtschaftlichkeitsberechnung für BHKW hat nun mal viele Positionen.
    Eine gegen eine andere "auszuspielen" gibt da doch keinen Sinn. @:-

    Zitat

    Original von filou
    Hallo Reinhard,

    die Vergütung wurde nicht weiter aufgeschlüsselt und stammt von den Stadtwerken Dülmen.
    Der Preis an der Strombörse fällt dieses Jahr ?(

    Die homepage Deiner Stadtwerke Dülmen ist ja die reinste show!
    Schön ist der Satz: "Die Stadtwerke d. übernehmen keine Garantie, dass die Informationen auf dieser Seite vollständig, richtig und aktuell sind". Das dreht einem den Magen um. EnWG und die StromNEV
    (quasi-Gesetz) bestimmen die Veröffentlichungspflichten und die
    diese Stadtwerke tun so, als ob das nur so ein joke ist. Wahnsinn.

    Toll - aber auch sehr gut für Dich ist die Preisstruktur: das vorgelagerte
    Netz (Umspannung gibt danach garnicht sondern Mittelspannung) wird nur nach Arbeitspreis berechnet.(Das ist super für Euch)

    Nach deren Logik müssten die wohl 1,45 ct/kwh abzüglich
    0,3 ct/kwh Risikoabschlag für Standardprofile zahlen.
    Kein schlechter Wert- nur die Hälfte von Hamburg und Dortmund aber das Dreifache von Erlangen.

    Zitat

    Original von AxelF


    hallo reinhard,
    ich nix kapieren ?( bitte erklär mal :rolleyes:

    AxelF

    Antwort:
    Das wir BHKW-Leute ein Entgelt für vermiedene Netzgebühren erhalten steht in § 4(3) KWKG . Dort wird zur Ermittlung auf die "allgemeinen Regeln der Technik"verwiesen. Inzwischen ist "Sprachgebrauch" , dass
    diese dem § 18 StromNEV entsprechen. Dieser §§ wird nun von den
    Strom-Fritzen so (m.e. falsch) interpretiert, dass herangezogen werden die Preise, die (in dem Preisblatt des Netzbetreibers zu veröffentlichen)
    dem Arbeitspreis der Umspannung (über 2.500 Benutzungsstunden)
    entsprechen. Das ist bei großen Netzen ca. 2,o ct/kwh in "Kleinstädten"
    0,03 ct/kwh(dann nämlich, wenn an den Trafo`s (Umspannung) praktisch nur wieder das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers hängt und keine weiteren Entnahmen stattfinden.

    P.S. Deswegen ja mein Vorschlag: die jeweiligen Netzbetreiber veröffentlichen auch(!), was die sie selbst die Verlustenergie kostet
    (bsp.in Erlangen 5,3 ct/kwh). Wenn man davon den eex-Wert abzieht
    (also den Grundpreis), dann ergäbe sich m.E. logisch ein angemessener
    Preis für die " VNNE ". Dieser Preis wäre dann nicht abhängig von der
    Größe des Netzes.

    Die Vergütung muss doch von dem Netzbetreiber aufgeschlüsselt werden:
    a. Grundvergütung auf der Grundlage der Werte EEX
    (im Jahr 2006) ca. 5,o ct/kwh- dieses jahr stark fallend!!!!
    b.vermiedene Netznutzungsgebühr;

    wenn das in diesem Fall 6,16-5,o= 1,16 ct/kwh waren, war das ja ganz
    ordentlich.

    Bitte den Netzbetreiber -Namen hier nennen.
    Dann kann man im Internet auf dessen Preisblatt schauen und feststellen,
    ob es korrekt oder großzügig war.(Kosten der Netznutzung der Umspannung über 2.500 Bh)

    Das mit dem allgemeinen Politiker-Beschimpfen bringt nicht viel.
    "die" Politiker gibt es nämlich nicht- und erst recht nicht
    nur die Interessen der "big-4".

    Aus meiner Sicht sind es doch eher die örtlichen (Stadt-)Werke,
    die kein Interesse an einer massenhaften Verbreitung von KWK
    (Kleinanlagen) haben. Die "Großen" big-4 juckt das doch garnicht....

    Schaut Euch mal lieber an, wo der Widerstand herkommt. Eher von
    solchen Gremien wie Städtetag usw, die "ihre" Stadtwerke als
    Melkkühe brauchen.

    Greepeace zeigt aber, dass man mit intelligenten Methoden auch als
    politischer Zwerg über die Medien Druck machen kann.

    Wichtig wäre, wenn sich unsere Hersteller mal öffentlich rühren würden.
    Senertec ist doch nicht weit vom Wohn- und Wahlkreis von Mr. Glos!

    P.S. Die Vera.....ist unbeschreiblich: KWK soll ausgeweitet werden, jedoch keine Erhöhung der Umlagen! Das heißt im Klartext Leute:
    die Bedingungen für Klein-BHKW werden in Zukunft schlechter statt
    besser (mal sehen, ob wir es schaffen, uns zu wehren)
    reinhard @:-

    unser Problem mit den VNNE ist 2fach:
    1. war es wohl ( laut Aussage des Grünen-MdB) auf der
    politischen Ebene schlicht eine Mißachtung der Klein-BHKW-Betreiber
    wohl als politische Null-Größe
    2. sind wir selbst nicht soweit , eine Formel vorzulegen, für die wir
    politisch werben könnten.

    D.h. irgendeinen Druck auf Dritte zumachen (höchstens die Forderung das die Sache vernünftig geklärt wird) gibt keinen Sinn , solange wir
    selbst keine Vorstellung von einer angemessenen Lösung haben.

    Klar ist nur, dass die jetzige Regelung, die in Riesennetzen zu VNNE von
    über 3,o ct/kwh führt und in örtlichen Kleinnetzen zu 0,03 ct/kwh
    wohl kaum "sachgerecht" (und wahrscheinlich auch nicht so gewollt)
    ist.

    Was haltet ihr Alle denn von folgendem Vorschlag:
    Klein-BHKW unter 30 kw(ohne Leistungsmessung) erhalten als vermiedene Kosten des Netzbetreibers die Differenz zwischen
    Kosten der Verlustenergie (=ausgewiesen auf jeder homepage jedes
    Netzbetreibers) abzüglich des üblichen Preises(eex); daraus kann man
    dann gleich sagen, neben dem "Zuschlag" erhalten wir die Kosten für die
    Verlustenergie/kwh (in 2006 in ER ca. 5,3 ct/kwh)

    Zitat

    Original von Dachsfan
    So ganz verstehe ich die Sache nicht, man kann doch z.B. im Internet gucken welche Firmen im Bereich liegen und Dachse anbieten, diese dann abfragen, wo ist das Problem @:pille

    Google doch bitte mal für Nordbayern und sage mir welche Firmen
    dort herumstehen.

    Ansonsten
    ich habe gerademal gegoogelt. bin hier wieder hier im Forum
    gelandet, bei einem Beitrag , der genau das gleiche Problem hat.
    Der Kollege hat angeblich sogar 14 Tage gegoogelt und hat nichts
    gefunden
    und außerdem was soll das? muß ich googeln , um einen
    Händler zu finden, oder ist das nicht Sache aller derer, die an den
    Kisten Geld verdienen...........

    Zur Klarstellung, wenn ich einen Dachs kaufe, ist das kein
    öffentlicher (!) Auftrag.
    Im Übrigen hat man bei einer "beschränkten Ausschreibung" es
    doch in der Hand, wen man auffordert ein Angebot abzugeben.....

    2002 hatte noch Regionalstelle Senertec mir 6 Handwerker benannt, die einen Dachs ordentlich liefern und einbauen können.
    2006 wurde gesagt, das machen wir nicht mehr: wir haben ein
    neues Konzept. Wir machen Ihnen ein Angebot...........
    @:-

    Hallo Ihr TechnikFreaks!
    complimenti........

    aber wenn Ihr so gut seid, findet Ihr sicherlich einen bezahlbaren
    Leistungsmesser /1/4 h), der die Bedingungen der Bundesnetzagentur
    für Zähler erfüllt.

    Bezahlbar = unter 2.000,- soviel kostet, das mir vorliegende
    Angebot (ohne Einbau)
    P.S. Stadtwerke weigern sich die Leistungsmessung vorzunehmen,
    das sie für sie(!) unwirtschaftlich sei. ?(