Beiträge von sailor773

    Ich habe seit fast 50 Jahren ST-Anlagen auf dem Dach, aber zur Anschaffung einer ST-Anlage auf einem normalen Wohnhaus würde ich heute unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (d.h. Hobbyaspekte oder gesetzliche Vorgaben außen vor gelassen) nur noch in Ausnahmefällen raten: Insbesondere wenn entweder der Wärmebedarf im Sommerhalbjahr überdurchschnittlich hoch ist oder die Hauptheizung in dieser Zeit besonders unwirtschaftlich arbeitet. Letzteres war früher praktisch der Normalfall, aber bei neuen Gas- und selbst Ölkesseln sollte das heutzutage nur noch eingeschränkt vorkommen. Und Wärmepumpen arbeiten gerade im Sommer sogar besonders wirtschaftlich.

    Als Partner für eine Wärmepumpe bringt eine ST deshalb kaum Vorteile. Als Partner einer Gastherme spart eine ST immerhin fossile Energieträger ein – im Jahresmittel vielleicht 10-20%. Je teurer das Gas wird (evtl. auch weil der Gesetzgeber immer höhere Anteile von teurem Biomethan verlangt), desto eher kann sich eine ST rechnen. Aber zusätzlich zu einer Gastherme sollte man eine ST heutzutage höchstens dann anschaffen, wenn in den nächsten 15-20 Jahren kein Übergang zu einer Wärmepumpe geplant ist: So lang braucht man in jedem Fall, bis sich eine ST-Anlage über die Gaseinsparung amortisiert hat, und nach Installation einer WP bringt die ST nur noch marginale Einsparungen. Als Zusatzbedingung würde ich formulieren, dass die ST auf keinen Fall den nötigen Platz für eine ausreichend dimensionierte PV-Anlage wegnehmen darf.

    In Zusammenarbeit mit modernen Heizsystemen würde ich eine ST-Anlage eigentlich nur empfehlen, wenn als Hauptheizung eine Pellet- oder gar Scheitholzheizung eingesetzt wird. Die arbeiten im extremen Teillastbetrieb besonders unwirtschaftlich, und deshalb ist es besser, wenn man sie mit Hilfe einer ST-Anlage z.B. in den vier Sommermonaten komplett abschalten kann.

    Gegen den Einsatz einer ST-Anlage auch zur Heizungsunterstützung (z.B. über einen Kombikessel) ist aus meiner Sicht grundsätzlich nichts einzuwenden, aber im Vordergrund sollte dabei immer der Sommerbetrieb (Warmwasserbereitung) stehen. Eine ST-Anlage wegen der Heizungsunterstützung so groß zu bemessen, dass sie im Sommer häufiger als an wenigen Tagen in Stagnation geht ist nicht nur unwirtschaftlich, sondern geht auch aufs Material. Und mehr als 20% Energieeinsparung wird man damit trotz allem kaum schaffen – außer vielleicht in sehr gut gedämmten Gebäuden, die aber von vornherein besser mit einer Wärmepumpe (und dann natürlich ohne ST) beheizt werden sollten.

    Immerhin würde ich gerne einige hier aufgestellte Behauptungen über ST-Anlagen relativieren, insbesondere was die Betriebskosten betrifft. Zum Einen haben ordentlich installierte, qualitativ hochwertige ST-Anlagen nach meiner Erfahrung extrem niedrige Wartungs- und Reparaturkosten. Bei unserer ersten Anlage (1979-2003) gab es nur einen einzigen Reparaturfall (Temperaturfühler aus mürbe gewordener Kunststoffverkleidung gerutscht), bei der zweiten Anlage (2003-2022) überhaupt keinen. Beide Anlagen sind in 24 bzw. 19 Betriebsjahren nicht gewartet worden. Ich habe auch noch nie in einer unserer ST-Anlagen die Wärmeträger-Flüssigkeit ersetzt. Beide Anlagen funktionierten dennoch bis zuletzt einwandfrei und mussten nur wegen Umbaumaßnahmen abgebaut werden. An Pumpenstrom verbraucht unsere jetzige Anlage (siehe Signatur) weniger als 60 kWh im Jahr: Mit Netzstrom wären das 18 EUR, mit PV-Strom (was auf einem EFH/ZFH heutzutage die Regel sein sollte) 5 EUR.

    Auch noch von Bedeutung kann die Tatsache sein, dass eine ST-Anlage beim Ertrag gegen Teilverschattung unempfindlicher ist als eine PV-Anlage. Deshalb kann man unter Umständen Dachflächen für eine ST noch gut nutzen, die für eine PV-Anlage nicht mehr geeignet sind. Im Dauerschatten (z.B. auf Nordflächen) ist eine ST-Anlage allerdings nicht betreibbar, da sie (anders als die PV) diffuses Licht kaum nutzen kann.

    Wenn dann noch ein hoher Warmwasserbedarf besteht, dann kommt auch ein sehr gut wärmegedämmtes Wohngebäude sehr schnell auf einen nicht so guten Wert.

    Schon, aber wenn die Bewohner hier einen abnormal hohen Verbrauch bei Heizung und Duschwasser hätten, müsste das doch an den Wohnungs-Wärmezählern sichtbar werden. Die zeigen jedoch hier einen eher geringen Energieverbrauch an. Sofern die Wärmezähler einigermaßen genau messen (das kann ich nicht beurteilen), liegt die Ursache für den vergleichsweise hohen Energieverbrauch des Gebäudes hier zweifelsfrei nicht im Verbrauchsverhalten der Bewohner.

    Nur wo bleibt die Wärme dann?

    Auch wenn man den Gasverbrauch für die Stromerzeugung herausrechnet (-30 MWh) und außerdem eine Energieerzeugung vollständig ohne Brennwertnutzung annimmt (kostet weitere -13 MWh), verbleibt zwischen dem Energiegehalt des Heizgases (Heizwert 90 MWh) und dem gemessenen Verbrauch (50 MWh) noch eine beachtliche Lücke. Ich kann mir das nur so erklären, dass statistisch mehr als ein Drittel der erzeugten Wärme aus dem m.E. ziemlich eigenartigen Hochtemperatur-Wärmeverteilsystem schon in die umgebenden Wände und ggf. Decken diffundiert, bevor die Wärme die Wohnungs-Wärmetauscher (und die dortigen Wärmemesser) überhaupt erreicht. Während der Heizperiode macht das nichts, denn die so "verlorene" Wärme bleibt im Gebäude und heizt halt nur ohne gemessen zu werden. Im Sommer muss sie dagegen (im Zweifel über die Lüftung) nutzlos nach außen abgeführt werden, wahrscheinlich auch in einer Größenordnung von 10-15 MWh pro Jahr.

    Unterm Strich könnte dieses Hochtemperatur-Wärmeverteilsystem (wenn man die fehlende Brennwertnutzung auf dieselbe Ursache zurückführt) für einen 20-30% zu hohen Energieverbrauch dieses Gebäudes verantwortlich sein.

    Wenn von dem Gasverbrauch des BHKW ca. 30% der Stromerzeugung zuzurechnen sind, so bleiben aus dem BHKW ca. 74 MWh für die Hausheizung. Zusammen mit den 134-104= 30 MWh, die von der Gastherme verbraucht wurden, ergibt sich für die Hausheizung einschl. TWW ein Gasverbrauch von 104 MWh. Bezogen auf 1.293 m2 Fläche sind das ca. 80 kWh Gasverbrauch pro Quadratmeter und Jahr. Das entspricht der Energieklasse C, wäre also besser als der Durchschnitt aber nothing to write home about.:|

    Und verstehe ich das richtig: Es gibt für jede Wohnung nur einen Wärmetauscher, aus dem sowohl der Warmwasser- als auch der Heizwärmebedarf gedeckt wird? Das würde ja bedeuten, dass heizseitig – wegen des TWW – das ganze Jahr über ständig eine Vorlauftemperatur von 60°C gehalten werden muss. Die dazu gehörige Rücklauftemperatur kennen wir nicht, aber es würde mich nicht wundern, wenn insgesamt wegen des unzureichend nutzbaren Brennwertes 5-10% Wirkungsgrad über die Wupper gehen. Sofern die Wirkungsgrad-Angabe für die Therme in Beitrag #1 stimmt, wäre das nicht mal eine Brennwerttherme. Aus meiner Sicht lassen sich damit schon mal ca. 10 MWh Verluste erklären, die gehen mit dem Abgas als Wasserdampf über den Kamin.

    Hinzu kommt dass ein Leitungssystem, in dem ständig 60°C Wassertemperatur gehalten wird, auch bei ordentlich isolierten Leitungen beachtliche Verluste generieren muss. Zugegeben, je nachdem wo die Leitungen liegen kommen diese Verluste während der Heizperiode weitgehend dem Gebäude zugute. Aber im Sommer geht die (unabhängig vom Wärmeverbrauch immer gleich hohe) Verlustwärme buchstäblich zum Fenster raus, also etwa ein Drittel der so entstandenen Jahresverluste. Und in jedem Fall können Leitungsverluste ein ordentliches Stück weit als Erklärung für die Diskrepanz zwischen dem am WT gemessenen Wärmeverbrauch der Wohnungen und dem Gesamtverbrauch des Gebäudes dienen.

    Moin Karl,

    ob die Wärmezähler in den Wohnungen auch nur halbwegs korrekte Werte angeben, wäre ich nicht so sicher. Und den Wärmeverbrauch für Warmwasser (in einem Mehrfamilienhaus gerne 15-20%), Speicher- und Leitungsverluste etc. gibt es ja auch noch.

    Was hier in der Abrechnung möglicherweise nicht stimmt, scheint mir aus einer anderen Ecke zu kommen:

    Grundsätzlich darf der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung bei einem BHKW nicht den gesamten Gasverbrauch auf die Mieter umlegen, sondern nur den Teil, der auf die Wärmeerzeugung entfällt. Der Wirkungsgrad hat aber damit nichts zu tun, sondern das wird nach erzeugten (Nutz-) Kilowattstunden abgerechnet. Bei einem NeoTower 5.0 werden lt. technischen Daten bei Volllast pro Betriebsstunde 5,0 kWh Strom und 12,0 kWh Wärme abgegeben. Der (umlegbare) Wärmeanteil am Gasverbrauch des BHKW liegt damit bei 12/(12+5)= 70,6%. Wenn das Gerät moduliert, geht die Erzeugung bis 2,9+9,2 kWh zurück und der resultierende Wärmeanteil steigt auf 9,2/(2,9+9,2)= 76,0%. Im Mittel liegt also der umlegbare Anteil am Gasverbrauch des BHKW irgendwo zwischen 70,6% und 76%. Das von der Spitzenlasttherme verbrauchte Erdgas ist dagegen (unabhängig von deren Wirkungsgrad) immer zu 100% auf die Mieter umlegbar.

    Wenn es keinen geeichten zentralen Wärmezähler und keinen Gas-Zwischenzähler gibt (d.h. gemessen würde nur der gesamte Gasverbrauch im Haus sowie die Stromerzeugung des BHKW), so kann man die auf den Stromverbrauch entfallende (nicht umlegbare) Gasmenge nicht exakt bestimmen. Mein Vorschlag wäre in diesem Fall, den Gasverbrauch für die Stromerzeugung nach einem festen Schlüssel anhand des Erzeugungs-Stromzählers zu ermitteln, und den so errechneten Anteil jährlich von der insgesamt bezogenen Gasmenge abzuziehen. Das könnte auf Grund der technischen Daten wie folgt geschehen:

    Das NeoTower 5.0 verbraucht lt. Datenblatt pro Betriebsstunde 15,82 kWh Erdgas (Heizwert Hi). Umgerechnet auf den Brennwert (Hs, das ist der Wert, der vom Gasversorger in Rechnung gestellt wird) sind das 17,56 kWh. Daraus macht das Gerät 5,0 kWh Strom und 12 kWh Wärme. Um 1 kWh Strom zu erzeugen werden somit anteilig 17,56/(5+12)= 1,033 kWh Erdgas verbraucht.

    Ich würde also dem Vermieter vorschlagen, für die Nebenkostenabrechnung für jede lt. BHKW-Erzeugungszähler produzierte kWh Strom 1,033 kWh Erdgas von der Gesamtabrechnung abzuziehen.

    Übrigens dürfen auch die Wartungskosten des BHKW nur anteilig umgelegt werden. Hier ist es aber jedenfalls möglich, für die Wartung des BHKW eine separate Rechnung zu erhalten: Wahrscheinlich gibt es dafür sogar einen Vollwartungsvertrag, in dem der jährlich auf die Wartung entfallende Anteil – im Unterschied zu den nicht umlegbaren Reparaturkosten – genau ausgewiesen wird. Umlegbar wäre hiervon nach obiger Rechnung – je nach Betriebsweise des BHKW – ein Anteil in Höhe von 70,6 bis 76%. Um Stress zu vermeiden, kann man sich vielleicht auf einen festen Schlüssel einigen, z.B. 75% der Wartungskosten.

    Es hilft wohl nix daß man ohne konkrete Zahlen schlecht rechnen kann.

    Entscheidend ist was am Ende des Tages im Angebot steht – vorher sind alle Rechnungen eigentlich nur Schätzungen. Ich hatte im Beispiel eine ST nur für die BWW-Erwärmung angenommen, weil es ja um den Vergleich mit einer Brauchwasser-Wärmepumpe ging, die definitionsgemäß auch nur BWW erwärmt.

    ST-Anlagen für Heizungsunterstützung (zumal wenn man versucht damit die GEG-Anforderungen zu erfüllen) sind viel größer und teurer. Ich würde so etwas jemandem, der aufs Geld schauen muss, generell nicht empfehlen. Zugegeben: Wir haben eine ST (siehe Signatur), aber nicht als Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsrechnung, sondern als Teil unserer 2022/23 durchgeführten "Anti-Putin"-Maßnahmen. Und um gar die Anforderungen des § 71h Abs. 3 GEG zu erfüllen, müsste sie noch mal mehr als doppelt so groß sein, hätte dann mehr gekostet als eine Wärmepumpe und würde den ganzen Sommer über in Stagnation gehen. ;-_

    Deshalb würde ich (wenn das mein Haus wäre) weder eine ST-Anlage noch gar eine Brauchwasser-WP einbauen, sondern prüfen, ob nicht früher oder später die Gastherme durch eine Wärmepumpe ersetzt bzw. als Hybridheizung ergänzt werden kann. Und die offenbar noch freie Dachfläche würde ich dann mit PV vollmachen.

    Da ist es auf jeden Fall lohnenswerter das Dach mit PV zu belegen und eine Brauchwasserwärmepumpe zu betreiben.

    PV hat er ja schon.

    Aber was die BWWP betrifft: So ein Teil dürfte einschl. Installation kaum weniger als 3.000 EUR kosten. Förderung gibt es dafür nicht. Kann sich so etwas rechnen? Verproben wir das mal anhand eines Beispiels.

    In einem Vierpersonenhaushalt mit sparsamen 40 Liter WW (40°C) pro Person und Tag beträgt der Energieverbrauch für TWW ca. 4*40*(40-10)*365*1,16/1000= mindestens 2.000 kWh/Jahr. Mit etwas mehr Verbrauch und unvermeidbaren Speicher- und Leitungsverlusten sind es vielleicht 3.000 kWh/a. Mit einer guten Brennwerttherme würde man dafür Erdgas im Wert von ca. 300 EUR verbrauchen.

    Angenommen die BWWP schafft eine Jahresarbeitszahl von 3 (mehr halte ich für unrealistisch), dann würde sie stattdessen 1000 kWh Strom verbrauchen. Würde man diesen Strom aus dem Netz beziehen (30 ct/kWh), so ergeben sich Stromkosten in Höhe von 1000*0,3= 300 EUR. Hmmm... :/

    Aber es gibt ja eine PV-Anlage, bei der man den (Überschuss-)Strom nur mit der entgangenen Einspeisevergütung bewerten muss – sagen wir 8 ct/kWh. Würde die BWWP das ganze Jahr über mit 100% PV-Strom laufen, so lägen die Stromkosten der BWW-Bereitung bei 1000*0,08= 80 EUR und die Einsparung bei 300-80= 220 EUR. Das Problem ist nur, dass überschüssiger Strom aus einer PV-Anlage (egal wie groß sie ist) im Winter praktisch nicht zur Verfügung steht – sagen wir statistisch drei Monate. Vereinfacht kann man also nur drei Viertel der o.g. Einsparung realisieren, das wären 220/4*3= 165 EUR/Jahr.

    Mit Anschaffungskosten von 3.000 EUR würde sich damit eine BWWP binnen (3.000/165=) 18,2 Jahren amortisieren – vorausgesetzt es fallen in dieser Zeit keine Wartungs- oder Reparaturkosten an.

    Aber die Rechnung ist damit noch nicht zu Ende, denn die von der BWWP aufgenommene und auf BWW-Temperaturniveau "hochtransformierte" Wärme wird ja aus dem Gebäude entnommen. In den drei oder vier Sommermonaten ist das kein Problem. Aber sobald im Haus geheizt wird, muss die dem Gebäude durch die BWWP entzogene Wärme letzten Endes über die Gastherme nachgeliefert werden. In dieser Zeit spart die BWWP nicht nur keine Energie, sondern ersetzt auch noch für ein Drittel der BWW-Wärme Gas durch Strom. Bei 100% PV-Strom (8 ct/kWh) können dann gerade mal zwei Cent auf drei kWh BWW-Wärme gespart werden, bzw. in fünf Monaten Übergangszeit insgesamt acht Euro.

    Bei ausschließlichem Betrieb mit PV-Strom käme man damit in dem Beispiel noch auf ca. 220/12*4+8= 81 EUR/Jahr Ersparnis und die Amortisationszeit verlängert sich auf 3.000/81= 37 Jahre (OK, bis dahin ist die PV-Förderung vorbei und die entgangene Einspeisevergütung danach geringer – also sagen wir 30 Jahre plus X:)). Wohlgemerkt, sofern für die BWWP in 30 plus X Jahren Betriebszeit weder Wartungs- noch Reparaturkosten anfallen.

    Fazit: Eine Brauchwasser-Wärmepumpe kann sich auch mit 100% PV-Strom nicht innerhalb ihrer technischen Lebensdauer amortisieren, es sei denn es kann zum Betrieb kostenlose Abwärme (z.B. aus einem Gewerbebetrieb) genutzt werden.

    Zum Vergleich: Für eine Solarthermie-Anlage auf einem EFH fallen z.B. laut dieser Quelle etwa 3.500-5.000 EUR Kosten an. Nach 30% Förderung bleiben ca. 2.500-3.500 EUR, im Mittel also etwa so viel wie für eine BWWP. Laufende Kosten entstehen dafür praktisch keine (das bisschen Pumpenstrom kommt aus PV). Angenommen damit lassen sich übers Jahr ca. 50% der BWW-Kosten sparen, dann wären das 150 EUR und die Amortisationszeit beträgt 20 Jahre. Reich wird man also auch damit nicht, aber besser als eine BWWP ist das allemal.

    Auch neue BHKW brauchen doch die 65% erneuerbare Energie oder ?

    In Neubauten i.allg. schon (es gibt auch da Ausnahmen), aber hier geht es ja meist um Bestandsgebäude. Für diese ist § 71 Abs. 8 und 9 GEG (2024) anwendbar. Demnach dürfen in Bestandsgebäuden noch bis 30.06.26 (in Städten >100.000 EW) bzw. bis 30.06.28 (alle anderen) gasbetriebene Heizungen einschl. BHKW's eingebaut werden. Die Fristen enden früher, sobald für das fragliche Gebiet lt. Wärmeplanung ein Wärme- oder Wasserstoffnetz geplant wird.

    Solche Heizungen bzw. BHKW's müssen (erst) ab 01.01.29 mit mindestens 15% Biogas oder grünem/blauem Wasserstoff betrieben werden. Ab 01.01.35 steigt der Anteil auf 30% und ab 01.01.2040 auf 60%.

    Was den Nutzen einer BWW-WP betrifft, habe ich auch meine Zweifel. Richtig ist, dass man damit (v.a. in Verbindung mit einer PV-Anlage) Erdgas sparen kann. Aber es geht dabei halt nur um Warmwasser, und das macht üblicherweise nicht mehr als 10-20% des Jahreswärmebedarfs aus. Hinzu kommt, dass mindestens vier Monate im Jahr meist kein überschüssiger PV-Strom verfügbar ist. Mehr als 10% des Gasverbrauchs wird man daher mit einer BWW-WP schon rechnerisch kaum sparen können. In der Realität wird das meist noch deutlich weniger sein, jedenfalls wenn die Wärme aus dem Keller kommt.

    Du kühlst somit deinen Keller bzw. dein Haus ab, was zum einen Feuchtigkeitsprobleme mit sich bringen KANN, oder die Hauptheizung

    muss eben die entzogene Energie nachführen was eigentlich sinnbefreit ist.

    Das mit den Feuchteproblemen würde ich nicht so eng sehen, vorausgesetzt das am kalten Teil einer BWW-WP ggf. entstehende Kondenswasser wird sauber abgeführt und tropft nicht einfach in den Keller. Aber natürlich muss die Wärme irgendwo herkommen. Wenn sie (egal wie) dem Gebäude entzogen wird, ist das (nur) im Sommer kein Problem. Sobald die von der BWW-WP "verbrauchte" Wärme aber durch das Zentralheizungssystem ersetzt werden muss, hat man unterm Strich nichts erreicht. Die von Wärmelecks aller Art auf Tropen-Temperatur erwärmten (Heiz-)Keller früherer Jahre sollte es heutzutage nicht mehr geben – wenn doch, sollte man das Geld besser in die Dämmung von Kellerdecke und Rohrleitungen sowie in moderne Wärmeerzeuger und -Speicher stecken als in eine BWW-WP.

    Sofern also nicht noch mit der Kälteerzeugung der BWWP ein Zusatznutzen verbunden werden kann (Temperierung eines Weinkellers?) kann eine BWW-WP m.E. nur außerhalb der Heizperiode (also maximal 3-5 Monate im Jahr) sinnvoll eingesetzt werden.