Ich gebe baulion Recht. Als einfaches Beispiel:
Die Vermietung eines Gebäudes das eine Nutzungsdauer von 50 Jahren hat, ist doch nur solange für jemanden interessant, solange die Abschreibung und die Schuldzinsen Verluste produzieren. Sobald das Objekt Gewinne erzielt wird es als STEUERSPARMODELL doch völlig uninteressant. Nach der Spekulationsfrist von 10 Jahren veräußert man das Objekt und muss nicht einmal Steuern dafür zahlen. Hier geht das Finanzamt ja auch nicht von Liebhaberei aus. Ergo geht doch.
Hast du einmal die Unternehmereigenschaft wie in diesem BFH-Urteil garantiert, gibt es keine Liebhaberei.
Nochmals meine Frage, welches BHKW würde für mich dennoch in Betracht kommen, das auch wirtschaftlich einen kleinen Sinn ergibt?
Ich hatte mir mal eine Berechnung von Sanevo machen lassen für Vaillant ecopower 1.0, die hatten mir eine wirtschaftliche Einsparung von rund 1.500 Mücken errechnet. Wenn das ganze 500 Stutzen bringen würde, wäre es als STEUERSPARMODELL immer noch interessant. Aber leider sind diverse bauliche Gegebenheiten und persönliche Wünsche hier im Vordergrund und meine Ahnungslosigkeit in Bezug auf BHKW ziemlich groß.