Hi alikante !
Habe diesen Thread leider erst jetzt gesehen. Ich habe als Abgrenzungzähler einen eigenen geeichten Rücklaufgesperrten Ferrari Zähler "verplombt" bekommen.
Mein EVU bestand lediglich darauf den "Hauptzähler" (also einen Zweiwegezähler) zu stellen. Alles was dahinter ist gehört mir und es wurde auch so akzeptiert. Nur wenn ich den Zweiwegezähler selbst betreiben wollte, hätte ich einen anderen/eigenen Meßstellenbetreiber beauftragen müssen.
Ich konnte dieser Argumentation gut folgen....
Viel Glück!
marcust