Dieses Thema könnte ich auch in einen anderen Thread eintragen, aber ich finde es gehört auch in meinen Erfahrungsbericht.
Beim Thema Steuern und Finanzamt hält sich das ganze Forum sehr bedeckt wie ich finde. Ich bin auch im photovoltaikforum angemeldet und da geht man mit dem Thema wesentlich offener um. Man diskutiert und streitet sich um diverse Auffassungen, bekommt aber auch viele Informationen und Tipps wie man in welcher Situation verfahren kann. Deswegen versuche ich dieses Thema jetzt mal anzufangen. Vielleicht machen ja ein paar mit.
Ich betreibe mein BHKW als Unternehmer (aus steuerlicher Sicht) und optiere nicht zur Kleinunternehmer Regelung. Ich habe mich dabei nicht von der möglichen Umsatzsteuer Rückerstattung blenden lassen, sondern vorher schon kalkuliert und denke ich fahre mit dieser Variante ein klein wenig besser. Nicht viel, aber ein bischen. Zudem kommt das ich zusätzlich noch eine PV habe und deshalb sowieso schon ein Unternehmerische Tätigkeit zu verwalten habe.
Bisher melde ich meine Zählerstände per Rechnung quartalsweise meinem EVU und dieser stellt mir eine Gutschrift für die gesamten geleisteten BHKW-kWh's aus mit Zahlung auf mein Konto (inklusive dem KWK-Bonus) und für den selbst verbrauchten Strom stellt mir mein EVU eine Rechnung aus, die ich zu bezahlen habe.
Zuerst der erzeugte Strom
1.USt
Die vom EVU bezahlten Rechnungen werden incl. Umsatzsteuer überwiesen und auch in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben.
Der vom EVU mir in Rechnung gestellte Eigenverbrauch (EV) wird nicht berücksichtigt, da privat.
2. ESt
Die vom EVU bezahlten Rechnungen werden incl. Umsatzsteuer als Einnahme angesetzt
dann die Wärme
1. USt
Bisher ermittel ich die erzeugten kWh multipliziere sie mit 5,5 (spezifischer Wärmefaktor der eVita) und erhalte die erzeugte Wärme.
Erzeugter Strom + erzeugte Wärme = gesamt erzeugte Energie (ich weiß dass das Quatsch ist!!)
Durch das Verhältnis gesamte Energie zu erzeugte Wärme bekomme ich ein Verhältnis bzw. einen Prozentsatz was an Wärme (privat) und was an
Strom (Unternehmen) abzurechnen ist. Jetzt muss ich die Selbstkosten ermittel. Afa + Betriebskosten (Gas) + Reparaturen/Wartung = Betriebskosten
Von diesen berechne ich nur den Wärme Anteil und darauf die 19% Steuer die ich abführen muss.
2. Est
Dort berücksichtige ich bisher das was auch die USt schon ergeben hat.
Aber wie sailor773 schon beschrieben hat gibt es jetzt einen neuen Erlass der für mich günstiger ist:
BMF-Schreiben
Wie macht Ihr das bisher ?