Hallo,
mir hat der Dachspfleger, im August des letzten Jahres, die elektrische Nennleistung von 5,3 auf 3,5 kw/h runtergedreht. Folglich steigt die Laufzeit und somit auch die tägliche Abdeckung der elektrischen Grundlast. Über Vor oder Nachteile muss man jetzt nicht streiten.
Nun zu meiner Frage:
der Verbrauch hat sich poportional zur Leistungsreduzierung verändert. Das heißt bei 5,3kw=1,78l/h, bei 3,5kW entspricht der Verbrauch 1,78/5,3*3,5 = ca. 1,18 Liter pro Stunde. Das kommt auch so in etwa hin wenn man dem Heizölschätzeisen so trauen darf.
Beim Zollamt wird der Brennstoffbedarf über die Betriebsstunden abgerechnet weil es so im Datenblatt angegeben ist und auch genehmigt wurde. Nun ist die Anlage modifiziert und entspricht den Angaben des Herstellers nicht mehr.
Wie muss ich die Änderungen dem Zollamt gegenüber mitteilen? Geht das überhaupt?
Gruß und so, Udo