Hallo zusammen,
Ich habe seid Oktober 2014 ein Brötje EcoGen WGS 20.1 (als Ersatzpaket von dem Sanevo WhisperGen) . Ich hatte letzte Woche die Wartung dazu machen lassen, und habe dabei erfahren das ich wohl der letzte hier im Umkreis bin der noch eins davon hat. Oder gibt es noch weitere Besitzer?
Ich wollte eigentlich das BHKW gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe tauchen lassen. Ich tue mich aber etwas schwer damit, solange es noch läuft.
Der Stirling soll wohl etwa 50.000Bh halten. Ich habe wohl erst etwa die hälfte.
Dadurch das der einen Spitzenbrenner dabei hat, hätte ich beim Ausfall des Stirling immer noch eine kleine Notlösung.
Wie ist eure Meinung dazu?
Beiträge von Tobl2002
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Aber ich habe mal hier im Forum gelernt, dass das (zulässigerweise) auch einfacher geht – nämlich indem alle PV-Anlagen über einen gemeinsamen Zähler laufen und die EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom dann pauschal nach der jeweils installierten Peakleistung aufgeteilt und abgerechnet wird. (Das BHKW muss natürlich separat gemessen werden.) Frage an die Community: Hat sich das grundsätzlich geändert, oder ist das hier eine Eigenheit dieses speziellen Messstellenbetreibers?
Das hatte ich ursprünglich auch gedacht. Ist auch genauso bei den Anlagen 1+2 gemacht.
Da es sich aber um MIM-Anlagen handelt muss der Eigenverbrauch von 10% separat nachgewiesen werden.
Das ganze Thema habe ich schon komplett mit der Clearingstelle durch gekaut.
Hier der Link aus dem PV-Forum dazu: https://www.photovoltaikforum.com/thread/237691-…ng-pv/?pageNo=1Kannst Du nicht einfach den Messstellenbetreiber wechseln?
Ehrlich gesagt keine Ahnung.
Kann dann der ZE1 nicht auch weg bleiben? ZE4 sollte ja das gleichen messen wie Z4 - Z3, oder?
Kann durchaus sein, aber nach 15 Monaten Diskussion darüber habe ich keinen Nerv mehr dafür dazu nochmal zu hinterfragen.
Es könnte auch noch was mit Zwei-Richtungs-Zählern gemacht werden (siehe Link vom PV-Forum).
Da ich aber noch einen EHZ-Platz frei habe, ist das die einfachste und "schnellste" Lösung. -
Ich brauche die Anlage um den Eigenverbrauch in den Übergangsmonaten zu erhöhen. Volleinspeisung wäre auch ein zusätzlicher Zähler.
Das Thema hat sich nach langem hin und her endlich geklärt. Es muss zu einem Sondermesskonzept gewechselt werden.
Aus meiner Sicht ist das totaler Blödsinn mit der Regelung zu den MIM-Anlagen.
Hier ist das neue Messkonzept. der Z4 wird nächste Woche eingebaut. -
Hier noch die Schemazeichnungen.
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Hier alles was zu dem Speicher habe.
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Das Thema geht weiter. Betrifft aber eher PV-Anlagen. Dadurch das ich zwei PV-Anlagen nach dem Marktintegrationsmodell habe, muss wohl bei der Erweiterung die separat erfasst werden.
Das habe ich dazu gefunden: Link Clearingstelle haeufige-rechtsfrage/142Ich verstehe es einfach nicht mehr. Ich habe keine Idee wie ich aus der Nummer raus komme.

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Falls ich das richtig verstanden habe: Sollte aus "irgendwelchen Gründen" ein "Erzeuger" bei den Verbraucherabgängen auftauchen, bekommt der doch dann die gleiche Einspeisevergütung wie die PV-Anlagen, oder nicht?
Nein, nicht.
Verstehe ich nicht, das musst du mir genauer erklären.
Die Frage bezieht sich darauf, das bereits auf das Messkonzept 3b gewechselt wurde. Was bereits in Arbeit ist.
Die nicht selbst verbrauchte Erzeugung, wird zwar nicht über ZE1 erfasst, aber über Z1 ins Netz eingespeist?
Und alles was eingespeist wird bekommt doch die Einspeisevergütung von meinen PV-Anlagen. Egal ob der ZE1 2000kWh mehr drauf hat im Jahr oder nicht. Der über die beiden Zähler ermittelte Eigenverbrauch ist niedriger, ja ok. aber das stört mich nicht.
Oder habe ich da einen Denkfehler?beim aktuellen Messkonzept bleiben,
aber mit Verzicht auf Vergütung der BHKW-Strommengen
Das ist leider nicht möglich. Hatte ich weiter oben schon geschrieben. Das war auch mein erste Gedanke.
Förderung hast ja eh keine mehr und da Z3 gemessen, können auch keine falschen kWh der PV zugeordnet werden
Z3 entfällt mit dem neuen Messkonzept 3b.
Aus meiner Erfahrung heraus funktioniert es jedoch nicht, es geht um die Umsetzung der Vorgaben und die Aktion ist jetzt angelaufen. Da geht es gar nicht primär um Vergütungen, sondern man will wissen, ob und welche Mengen erzeugt wurden
Genau, und ganz wichtig ist wohl das KWK und EEG sauber getrennt sind, wegen irgend einer Statistik.
Bei mir wird der KWK Erzeugungszähler ja auch zu Abrechnungszwecke nicht benötigt, jedoch muss ich ihn trotzdem vom Netzbetreiber nehmen und weil es unbedingt ein EHz sein soll war "ertüchtigen" angesagt
Ich habe mich mit dem Thema mittlerweile abgefunden.
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und welche wird beim bisherigen Konzept bemängelt?
Z3 oder ZE2Erzeugungszähler BHKW, ZE2
oder gleich vollständig, welche Zähler sind wie aufgebaut
...und von nem MSB betreut?
alle anderen also Z1, ZE1 und Z3, sind alle EHZ.
vielleicht auch noch,
welche Mengen wir hier durchschieben-
alles die letzten 12 Monate und etwa:
Z1 Bezug 390 / Einspeisung 5860 (EHZ)ZE1 11100 (EHZ)
ZE2 1800 (eigener Hutschienenzähler)
Z3 200 (EHZ)
So wie ich das verstanden habe soll der private KWK Erzeugungszähler nun vom Netzbetreiber sein.
Das ist wie bereits von mir beschrieben aktuell so üblich und offenbar Rechtlich korrekt.
Es geht dabei auch nicht um die Mengen sondern ist eben so vorgegeben.Die anderen Zähler sind vom Netzbetreiber und korrekt.
So zumindest habe ich es verstanden.Genauso ist es.
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und auch Steuerbarkeit/Abschaltung sollte bei Tobl keine Rolle spielen,
KWK 30kW, PV 25kW und da reicht rundsteuerempfänger, falls man unter 100kW bleibt.
Ähm ist nur ein kleines Mini-BHKW, mit einem Stirling 1kW beim Einfamilienhaus.
vielleicht kannst Du mal Skizze ranhängen.

Hier das alte Messkonzept.
Erzeugungszähler PV gab es / bzw. gibt es weiterhin einen. Die unterschiedlichen Einspeisevergütungen PV werden prozentual verteilt.Neu wird dann das hier sein:

Falls ich das richtig verstanden habe: Sollte aus "irgendwelchen Gründen" ein "Erzeuger" bei den Verbraucherabgängen auftauchen, bekommt der doch dann die gleiche Einspeisevergütung wie die PV-Anlagen, oder nicht?denn so gelesen,
sprichst Du von Nachricht vom Netzbetreiber, der sich auf PV-Messung bezog
aber unten das BHKW in Frage stellst.
Sorry, das ist tatsächlich etwas verwirrend geschrieben: also BHKW alles unverändert, seid 2014 und eigener Hutschienenzähler. Dieses Jahr ist ein weitere PV-Anlage dazu gekommen. Und es wird jetzt der BHKW Erzeugungszähler bemängelt. Ich hoffe das ist jetzt verständlich. Ich habe es im ersten Beitrag korrigiert.
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Naja, BHKW hinter die Batterie klemmen und mit 0 Einspeisung ( aus BHKW ) fahren, zur Not dann auch abmelden. Würde ich als "dunkelgraue" Lösung bezeichnen die aber technisch sicher ist und das gewünschte Ergebnis erzielt

Akku ist bereits vorhanden und wurde schon immer vom BHKW + PV geladen.
Du kommst ja auf Ideen, sowas würde ich natürlich NIE machen!
Tatsächlich ist es wohl so, sobald das BHKW am Netz hängt muss es auch angemeldet werden, egal ob Einspeisung oder nicht.