Falls ich das richtig verstanden habe: Sollte aus "irgendwelchen Gründen" ein "Erzeuger" bei den Verbraucherabgängen auftauchen, bekommt der doch dann die gleiche Einspeisevergütung wie die PV-Anlagen, oder nicht?
Nein, nicht.
Verstehe ich nicht, das musst du mir genauer erklären.
Die Frage bezieht sich darauf, das bereits auf das Messkonzept 3b gewechselt wurde. Was bereits in Arbeit ist.
![](https://www.hausenergieforum.de/_data/public/thumbnail/4d/4e/11820-4d4edf48b045d17758d2e9026795db7e91314ab101177c739ece6d4d4cb1894e.webp)
Die nicht selbst verbrauchte Erzeugung, wird zwar nicht über ZE1 erfasst, aber über Z1 ins Netz eingespeist?
Und alles was eingespeist wird bekommt doch die Einspeisevergütung von meinen PV-Anlagen. Egal ob der ZE1 2000kWh mehr drauf hat im Jahr oder nicht. Der über die beiden Zähler ermittelte Eigenverbrauch ist niedriger, ja ok. aber das stört mich nicht.
Oder habe ich da einen Denkfehler?
beim aktuellen Messkonzept bleiben,
aber mit Verzicht auf Vergütung der BHKW-Strommengen
Das ist leider nicht möglich. Hatte ich weiter oben schon geschrieben. Das war auch mein erste Gedanke.
Förderung hast ja eh keine mehr und da Z3 gemessen, können auch keine falschen kWh der PV zugeordnet werden
Z3 entfällt mit dem neuen Messkonzept 3b.
Aus meiner Erfahrung heraus funktioniert es jedoch nicht, es geht um die Umsetzung der Vorgaben und die Aktion ist jetzt angelaufen. Da geht es gar nicht primär um Vergütungen, sondern man will wissen, ob und welche Mengen erzeugt wurden
Genau, und ganz wichtig ist wohl das KWK und EEG sauber getrennt sind, wegen irgend einer Statistik.
Bei mir wird der KWK Erzeugungszähler ja auch zu Abrechnungszwecke nicht benötigt, jedoch muss ich ihn trotzdem vom Netzbetreiber nehmen und weil es unbedingt ein EHz sein soll war "ertüchtigen" angesagt
Ich habe mich mit dem Thema mittlerweile abgefunden.