Beiträge von bluwi

    wenn nicht beabsichtigt – so doch zumindest billigend in Kauf genommen.

    Naja, wenn ich mich recht erinnere, dann war es erklärtes Ziel, alle Gasgeräte abzuschaffen, inklusive BHKW. Es war also nicht nur Absicht, sondern das erklärte Ziel.

    Man hat wohl nur gehofft, dass die Auswirkungen auf Wachstum und Arbeitsplätze durch entsprechende Mehrproduktion von Wärmepumpen etc. ausgeglichen werden.

    Scheuklappen sind eine verbreitete Krux in der Politik. Ideologie ersetzt Sachverstand und Wunschdenken ersetzt Realitätsbezug. Ich denke, man braucht nicht viel wirtschaftliches Verständnis um zu erkennen, dass sich in Deutschland keine echte Massenproduktion von Wärmepumpen aufbauen lässt, die in anderen Ländern schon 10 Jahre Vorsprung und dort zusätzlich wesentlich günstigere Rahmenbedingungen hat.

    Sehen wir es doch so: Jeder Abbau von Arbeitsplätzen spart CO2. Wir feiern doch die Einsparung desselben in unserer Industrie und blenden aus, dass das CO2 nur auswandert, genauso wie mehrere hundert Arbeitsplätze jeden einzelnen Tag. Aber auch hier im Forum ist es verpönt, von Deindustrialisierung zu sprechen.

    Da braucht man sich dann nicht wundern, wenn die Industrie aus einem überbürokratisierten, wankemütigen und politisch unzuverlässigen Hochsteuer- und Hochlohnland reißausnimmt.

    Da bin ich 100% dabei. Fragt sich halt, ob als Reaktion noch mehr Regulierung, noch mehr Planwitschaft, noch mehr Gesetze, noch mehr Steuern und noch höhere Lohnkosten die richtige Antwort sind? Am Nettoeinkommen der arbeitenden Bevölkerung kann’ s wohl nicht liegen.

    Nochmal zur Erinnerung: Ich heize seit 25 Jahren mit Wärmepumpe und wir haben 3 E-Autos in der Familie. Man kann mir hier schwerlich Rückständigkeit vorhalten. Aber die Politik um diese beiden Themen war zu lange vom Wunschdenken geprägt. |__|:-)

    Dir ist aber schon aufgefallen, dass mein Beitrag eine Verarsche war?

    Dass sich die Clearingstelle nicht mit der Schenkungssteuer befasst ist klar, aber das Thema Zähler an der Wallbox habe ich in der Tat für bare Münze genommen und dass das in Deutschland nicht abwegig ist, sieht man ja an der Diskussion hier.

    Dass man nicht mehr als 800 Watt mit einer Solarbank dürfe, stimmt nicht.

    Es geht ja nicht um die Bezeichnung „Solarbank“ und deren Einsatzmöglichkeiten, sondern um ein „Balkonkraftwerk“, das wir gerne auch normenkonform „Steckersolargerät“ nennen können. Das Ändert ja nichts am Sachverhalt.

    Dass die keine Nulleinspeisung können sollen, stimmt auch nicht.

    Bei dem von Dir verlinkten Gerät ist laut Lieferumfang kein Stromsensor und kein Smartmeter dabei. Das kann man anscheinend dazu kaufen (was ich sehr positiv registriert habe) ist aber doch recht teuer dafür, dass es (nach den eigenen Angaben) mit gar nichts anderem kompatibel ist.

    Über 800 Watt ist es nur kein Steckersolargerät gem. § 8 Abs. 5a EEG mehr

    Das ist aber der Knackpunkt. Neben der Tatsache, dass man dann halt erst einen „zertifizierten“ Elektrikermeister beauftragen müsste (der richtig Geld kostet, sofern er überhaupt kommt), geht das halt nicht als Mieter.

    Die Balkonkraftwerke sind meist Akkubänke mit eingebauten MPPT-Eingängen für ein paar PV-Module und einem Stromsensor, der die Nulleinspeisung realisiert. Die von Anker z.B. haben dann vier Eingänge für PV-Module.

    Das dachte ich auch, aber wenn man das dann genauer hinterfragt, dann ist das eben nicht der Fall. Bisher ist mir kein einziges Speicher-BKW über den Weg gelaufen, das einen Stromsensor angibt und diesbezüglich was kann. Es gibt lediglich gewisse Ansätze zum selber bauen mit Homiles, DTU und Shelly. Aber das ist nicht ganz einfach und braucht einiges an Bastelarbeit.

    Zu deinem Link:
    Zunächst darf man in Deutschland halt nur 800W mit Zertifikat anmelden. Wenn das nicht gegeben ist, is es sowieso Essig.

    Dann steht da auch nix von „Konformitätserklärung“ und wenn das nicht aktiv beworben wird, dann gibt es die vermutlich nicht. Jedenfalls waren bisher alle Nachfragen diesbezüglich abschlägig, wobei die meisten gar nicht wussten, dass es sowas in Deutschland gibt/braucht. (Bei 800W Wechselrichtern gibt es durchaus diese Erklärungen, bei 1200W kann es gar keine gültige Erklärung geben)

    Dann steht da bei dem verlinkten Produkt:
    „Anker Intelligence für maximale Ersparnisse: Anker Intelligence prognostiziert überschüssige Energie und plant die Nutzung automatisch, um die Energieeffizienz zu maximieren. Optimiert außerdem deine Nutzung, um noch mehr zu sparen.“

    Das heißt imho übersetzt: „Wir können Nulleinspeisung nicht einmal auf einer Phase, geschweige denn auf drei. Wir denken uns einen Plan aus, bezeichnen das als intelligent uns produzieren nach dieser Prognose Netzspannung.“

    Fazit: In meinen Augen sind alle Angebote für Akkus am Balkon, die ich bisher gesehen habe, mindestens in der Darstellung unseriös, weil für den Laien irreführend. Sie kosten viel und bringen wenig,

    Auch hier ergeben sich Rechtliche und Technische Aspekte.

    So zum einen wie genau die Einspeisung erfolgt, damit diese sicher ist.

    Die Frage nach der rechtliche Situation war Bestandteil meiner ersten Frage und wurde von Arno ja fundiert beantwortet. Dabei lese ich die Antwort so, dass man das im privaten Bereich auf legalem Weg nicht sinnvoll umsetzen kann. Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich dann alle an nicht erfüllbare Regeln halten, steht auf einem anderen Blatt und wo kein Kläger, da kein Richter.

    Deshalb sehe ich die weitere Diskussion eher als Unterhaltung, da aktuell allgemein interessante Themen hier eher dünn gesäht sind.

    Technisch gesehen muss ein Balkonkraftwerk nach DIN bzw. VDE ja gegen das Netz sicher sein, unabhängig davon, wie der Strom in den Speicher kommt. Wenn man päpstlicher sein möchte, als der Papast, dann könnte man den Speicher ja im Zweifel sogar zeitweise vom Netz komplet trennen, um in aus dem E-Auto aufzuladen.

    Immer wieder gibt es "Prosumer" die eine Eigenerzeugungsanlage haben und glauben Sie dürfen dann zusätzlich ein Balkonkraftwerk anschließen. Das ist jedoch nicht ohne weiteres der Fall.

    Wenn es eine Eigenerzeugungsanlage gäbe, dann könnte man die ja mit einem Speicher ausrüsten, wobei bei den aktuellen Speicherpreisen eigentlich jedes BHKW, auch sehr kleine, einen Speicher rentabel machen dürfte. (Bei E-Bay kosten fertige 48V Speicher noch €90 pro kWh.)

    Das Thema Balkonkraftwerk wäre für den angedachten Zweck dann gar nicht gefragt.

    Zum anderen wie vor, ist der Netzbetreiber berechtigt zu prüfen ob nicht die Messung tangiert wird.

    So werden "Software" Einstellungen von Batteriespeichern selten von Netzbetreibern anerkannt.

    Stellt sich die Frage, aus welchem Grund der Netzbetreiber hier was prüfen sollte und wenn doch, was er beanstanden könnte. Da weder das Ladegerät, noch das E-Auto feste Einbauten sind, wird es schwierig, einen Paragraphen zu finden, der hier greift. Die festen Einbauten müssen ja ohnehin DIN/VDE-konform sein.

    Nebenbei will ja sowieso niemand Strom mittels Batterie transportieren, um ihn dann anderswo ins Netz zu speisen (Es sei denn, er hätte noch eine ganz alte PV-Anlage im EEG)


    @Arno

    Kennst Du dich auch ein wenig mit Balkonkraftwerken aus?

    Es gibt ja massenhaft Angebote für Balkonkraftwerk mit Speicher, aber was ich da lese, kann doch da keiner Nulleinspeisung, oder bin ich nur zu doof das zu verstehen?

    Rückspeisung ins Hausnetz im klassischen Sinne

    Ich will jetzt das Forum nicht mit illegalen Vorschlägen belasten, aber nachdenken, ob was legal sein könnte darf man ja trotzdem.

    Z. B. ist ein Balkonkraftwerk mit Stromspeicher und Nulleinspeisung ja legal, wenn auch unrentabel. Da werden auch alle VDE's eingehalten. Nun stellt sich die Frage, wie das wäre, wenn man an einem solchen Auto ein Ladegerät für Akkus anschließen und damit den Hausspeicher gelegentlich laden würde . . . .

    Zuerst mal allen ein gutes Neues und vielen Dank für die engagierten Antworten.

    um was für ein Fahrzeug es sich überhaupt handelt.

    Das steht noch nicht fest und ist abhängig von den technischen Möglichkeiten, die Funktion zu nutzen. Deshalb frage ich im Vorraus

    Ein Zähler an der Wallbox muss erfassen, wie viel Strom Du in das Auto lädst. Ein weiterer Zähler an der Einspeisestelle erfasst die Menge des geschenkten Stroms.

    Sowas kann man wohl nur in Deutschland zu Papier bringen. Ich werde jetzt nicht nachfragen, ob jemand bei mir für lau "tanken" darf ;-_

    Wende Dich dazu am Besten an Deinen Verteilnetzbetreiber

    Das erspare ich mir und folge dem Dachstreiber :bodycheck:

    Weshalb stellt man solche Fragen? ;( Machen und fertig! ;)

    Solche Frage stellt man, weil man an Reste von Intelligenz in Behörden glaubt.

    Aber ich streiche halt dann die rechliche Frage einfach raus :walklike: und für die Technik wird mir was einfallen, da bin ich erfinderisch.^|__|^

    Anderes, aber verwandtes Thema:

    Mein Enkel will sich ein E-Auto zulegen, hat aber keine eigene PV. Da er öfter bei uns ist, kann er bei mir natürlich laden.

    Nun stellt sich die Frage: Dürfte er bei mir Strom ins E-Auto laden und dann bei sich als "Heimspeicher" für den Eigenverbrauch nutzen?

    Weiß da jemand was über die rechtliche Lage?
    Weiß da jemand was über die technischen Möglichkeiten (die man kaufen könnte)?

    in dessen Microgrid wir dann bei Stromausfall hoffentlich auch unser BHKW weiter betreiben können

    Lösungspakete "von der Stange" sind inzwischen schon recht attraktiv.

    https://www.enercab.at/mit-multiplus-…-0-mwst-de.html

    Wenn da dann noch die eine oder andere Sonderlocke dran soll, wird es mit der Kosten-Nutzen-Rechnung für diese Locken schwierig, vor allem, wenn man die Locken nicht selber stricken kann. Da muss man halt abwägen ob man eine "Alternative Stromversorgung" haben und bezahlen will, oder ob man sich im Notfall auf Notbetrieb (Gefriertruhe, Umwälzpumpe . . ) beschränkt.