Beiträge von JAU

    Die Effektivität eines e Auto bei minus Graden wird beim Kauf eines solchen auch nicht erwähnt!

    Meine Erfahrung ist genau gegenteilig. JEDER Verkäufer hat das zur Sprache gebracht.

    Die Benzinköppe um einem das Interesse schlecht zu reden und die was selbst EV fahren zeigten mir Möglichkeiten auf wie man damit umgehen kann (z.B. Sitzheizung statt 24° Raumklima).

    Leichter lehrst Du einer Kuh das Fliegen, als Schwurbler mit Argumenten zu überzeugen

    Es geht ja auch nie darum den Schwurbler umzustimmen. Aber andere die das aufschnappen übernehmen es nicht so leicht wenn die Fehler und Widersprüche aufgezeigt wurden.

    kannst Du diese These auch belegen?

    Marktstammregister.

    Ortsfest wird eine Anlage dann, wenn sie dazu bestimmt ist, nach ihrer Inbetriebnahme dauerhaft an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden. Von einem dauerhaften Betrieb an einem Ort ist dann auszugehen, wenn der Betrieb an diesem Ort über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erfolgen soll.

    Bei ortsfesten Stromerzeugern ist auch der Betrieb mit Heizöl zulässig.

    Von daher ist es durchaus sinnvoll direkt den ortsfesten Betrieb ins Auge zu fassen, gibt dann ja auch Steuererleichterung auf den Kraftstoff. Unterliegt aber halt den o.g. Einschränkungen.

    Die Unterscheidung habe ich bei meinem alten Arbeitgeber noch mitbekommen: Da war die Abgasnachbehandlung des Diesel-Notstromers wesentlich einfacher aufgebaut als die der Erdgas-Maschine. Der Unterschied lag darin das der als BHKW mit >300h/a ausgelegt war.

    Die 300h kommen aus der 44. Verordnung des Bundesimmisionsschutzgesetzes. Da sind Ausnahmen mit höheren Emissionswerten für Notstromer definiert.

    Kommt man über die Stunden hat man die normale TA-Luft einzuhalten und ist damit praktisch an den schwefelärmeren Brennstoff gebunden.

    und bei einem "Festanschluss" ans Heizungssystem hat der Schorni usw ja auch noch ein Wort mitzureden, während eine Handelsüblicher "Moppel" ja ehr "unreguliert" ist.

    Ein mobiles Stromaggregat wird ganz automatisch zu einem stationären Gerät wenn es über 6 Monate an der selben Stelle betrieben wird. Und rutscht damit auch in die Genehmigungspflicht.

    Für die Kalkulation wichtig: Bei <300h im Jahr ist Heizöl im Notstrom(!)generator möglich. Fallen mehr Stunden an ist Diesel Pflicht, auch bei stationären Geräten. Insbesondere wenn sie Spitzenlast liefern sollen.

    Man könnte höchstens wegen Lärmbelästigung dran kommen, aber das wird durch die schallgedämmte Hütte ja auch reduziert.

    Konkret: In Wohngebieten darf der Schalldruck zwischen 22 und 6 Uhr bei höchstens 40dB(A) liegen.

    Wie dies technisch und kommerziell läuft besprechen wir im September.

    Meine Sorge bei der "Lösung": Der Handwerker hat sich nur Zeit erkauft und lässt dich im September wieder hängen.

    Oder schlimmer: Er drängt dir einen unvernünftigen Vorschlag auf, so kurz vor Beginn der Heizsaison wirst du keine alternativen Angebote bekommen.

    @ Jau Ich bezog mich ausschließlich auf das von mir zitierte.

    Soweit klar, ist aber halt auch schöngefärbt. Unterm Strich (Gesamtsystem) sehe auch ich eine Heizzahl von 0,98.


    Nach dem was ich an Unterlagen finden konnte ist im Innengerät keine Zirkulationspumpe verbaut.

    Ich sehe nur eine Pumpe die den Wärmeaustausch mit dem Monoblock-Außengerät herstellt. Kann mir zwar kaum vorstellen das diese 24/7 durchläuft, würde es aber mal prüfen.

    Nennleistung für das Innengerät laut Datenblatt: 200W.