Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen.
ich betreibe Zeit 2005 ein dachs MRs2.
ich habe 2 Mietern denen ich Strom und Wärme verkaufe
letzte Jahr 2015 ist der Vertrag mit mein Netzbetreiber ausgelaufen und weilder Kwh für gekaufte Strom zu teuer 0,28€ kwh ist, bin ich zu ein Andren hin.
jetzt habe ich ein Brief von den alte Netzbetreiber erhalten, das ich imverpflichtet bin EEg-umlage zahlen muss. ich habe eine Kopie des Briefs hin zugefügt.
der erste Satz des Briefes (als Verteilnetzbetreiber wurdenwir vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die EEG-Umlage von ihnen als Eigenversorger einzuziehenund die erhaltenen Zahlungen an die Übertragungsnetzbetreiber weiterzuleiten.) heißtes hier das die schon einen gewissen Betrag schon einbehalten?
Ich habe mit TransnetBW telefoniert. der Berater dort, hat mir gesagt, dassich evtl. für das gesamte 11 Jahr rückwirkend müsse. ich bin immer davonausgegangen, dass das gesetzt erst ab 2014 gültig sei und diealt-bestandanlagen davon nicht betroffen ist.
was ist eure Erfahrung. wie soll ich da vorgehen.