Beiträge von gunnar.kaestle

    +115 % Un sofortige Trennung, +110 % Un 10-min-Mittelwert)

    Un ist doch 230 V, richtig?

    Ja, Un steht für die Nennspannung: U ist das Symbol für die Spannung und der Index n wird üblicherweise für Nennwerte benutzt.

    230 V mal 115% bzw. 110% bedeutet dann eine Spannungsspitze von 264,5 V bzw. 253 V, die als Signal zum Abschalten von PV- und ggf. auch KWK-Anlagen verwendet werden würde.

    Nicht würde, sondern wird. Das ist schon relativ lange gang und gäbe, angefangen mit der

    VDE 0126 bis zum Nachfolger VDE-AR-N 4105 sind Werte für den Frequenz- und Spannungsschutz vorgegeben, das war auch die Primärfunktion der VDE 0126 (Einrichtung zur Netzüberwachung mit zugeordneten Schaltorganen). Es war also eine Norm für die engl. Interface Protection, bei der VDE-AR-N 4105 ist das auch drin, aber noch vieles mehr.

    Zur Spannung gibt die Schutzfunktionen

    U>> schnelle Überspannung

    U> Überspannung

    U< Unterspannung

    U<< schnelle Unterspannung

    Es wird noch für Anlagen bis 50 kW und über 50 kW unterschieden, das hängt mit dem UVRT-Anforderungen zusammen, von denen die Mikros (bis 50 kW laut EED Art. 2-39 ) ausgenommen sind.

    bis 50 kW: Grenzwert, maximale Zeit zum Trennen

    U>> schnelle Überspannung 115 %, 200 ms

    U> Überspannung 110 %, 10-Min-Mittelwert

    U< Unterspannung 80 %, 200 ms

    U<< schnelle Unterspannung entfällt

    über 50 kW

    U>> schnelle Überspannung 125 %, 200 ms

    U> Überspannung 110 %, 10-Min-Mittelwert

    U< Unterspannung 80 %, 1 s

    U<< schnelle Unterspannung 45 %, 400 ms

    So wie ich die Studie lese, kann es sich dabei nicht nur um seltene Notfälle handeln. Immerhin ist von "maximal 5% der Jahresproduktion" die Rede,

    Praktischerweise macht man es heute so, dass man die leichter zu abregelnden Anlagen abregelt (auch aus regulatorischer Sicht "leichter", wegen Priorisierung oder auch Abrechnungsaufwand zur Ermittlung der Entschädigung) und die anderen Anlagen daneben in Ruhe lässt. Das wäre auch meine Empfehlung einer Größenstaffelung: das Kleinzeug kann man erstmal in Ruhe lassen, wenn ich mit wenigen Griffen die notwendige Menge mit größeren Anlagen, die auch direkt per SCADA-Box an die Netzleitzentrale angeschlossen sind, reduziert habe.

    Aus Laiensicht (bin weder Elektriker noch Elektroniker) frage ich mich da schon, ob die am Netz angeschlossenen Verbraucher (z.B. Unterhaltungs- und Büroelektronik) das auf die Dauer überhaupt aushalten?

    Ja. Auslegungsrelevant für Elektronik sind ja nicht nur die langsamen Vorgänge, über die wir uns hier austauschen, welche durch Lastflüsse (Einspeiser + Verbraucher) bedingt werden, sondern auch Schalthandlungen, Kurzschlüsse, Wanderwellen, atmosphärische Störungen = Blitzschlag, etc. Dafür hat sich ehemals CBEMA (Computer & Business Equipment Manufacturer’s Association), heute ITIC (Information Technology Industry Council) eine Robustheitskurve ausgedacht, welche übliche Geräte aushalten sollen. Die 125 % Überspannung im OVRT-Fall kommen da her, dass sowieso schon 115 % zulässig waren (für ein paar Minuten und Sekunden), d.h. Geräte am Netz waren auch darauf ausgelegt, ansonsten haben ihre Herrsteller Kunden verloren, weil diese sich schnell in Elektroschrott wandelten. Dann kam vor ein paar Jahren der Lerneffekt, dass dazu noch ein Hub von rund 10 % drauf kam, wenn bei einer Störungerzeuger abschalteten und dann Lastflüsse im HS / HöS sehr schnell abnahmen. Strom über eine induktive Freileitung zieht die Spannung etwas runter, d.h. plötzlich kleiner Stromflusse lassen die Spannung hochspringen. Innerhalb von ein paar Sekunden bis maximal einer Minute sind über die üblichen Spannungsregelkonzepte (Laststufenschalter am Leistungstrafo, Q(U)-Regelung der Erzeugungsanlagen) diese Überspannungen abgebaut, aber in dieser Zeit braucht man ein gewisses Maß an Robustheit.

    Und das regelmäßige Inanspruchnehmen einer Sicherungseinrichtung (Überspannungsschutz) kann doch Geräten wie Wechselrichtern oder dem ENS beim BHKW auch nicht gut tun.

    Einem Wechselrichter ist das mehr oder weniger egal, der schaltet mit einer Schaltfrequenz von mehreren Kilohertz. Das BHKW sollte natürlich nicht so häufig takten, aber wenn je nach Wetterlage sowieso 1-2 Zyklen pro Tag gefahren wird, dann geht es nicht darum, diesen Wert zu verdreifachen, sondern einfach die An- und Aussignale etwas nach früher oder später zu verschieben.

    Davon ab ist das gleichzeitige Abschalten zahlreicher Erzeuger in einem Netz beim Erreichen eines bestimmten Trigger-Wertes doch auch nicht wünschenswert. Man müsste dann eher v.a. die PV-Wechselrichter (auch im Bestand) mit einer Elektronik ausrüsten, die beim Überschreiten bestimmter Spannungs- oder Frequenzwerte die Leistung allmählich runterfährt.

    Das stimmt bei der Frequenz (vgl. 50,2 Hz Problem), die ja mehr oder weniger überall gleich ist in derselben Synchronzone, aber die Spannung ist vorne am Trafo, hinten am Strang und in der Mitte aufgrund der Lastflüsse auf der Leitung und dem damit verbundenen Spannungsabfall unterschiedlich. Kein Grund zur Beunruhigung. In Österreich gibt's die P(U)-Regelung schon (TOR Erzeuger, Seite 31: Spannungsgeführte Wirkleistungsabregelung), aber gemäß dem NSA-Prinzip Nutzen-statt-Abregeln wäre es besser, zuerstmal disponible Verbraucher zu einem höherem Leistungsbezug zu motivieren, bevor man die Erzeuger abregelt.

    Die Netzstabilisierung über Verbrauchssenken lässt sich m.E. im Bereich der Privathaushalte nur über E-Autos erreichen. Wärmepumpen sind dafür gerade in den Sommermonaten mit hoher PV-Leistung mangels Wärmebedarf kaum geeignet.

    Es stimmt, das Wärmepumpen eher im Winter in Betrieb sind, aber es gibt ja Wärmepumpen, die auch als ,Klimaanlagen laufen. Weiterhin kennt man in der Übergangszeit Tage mit blauem Himmel und kalten Außentemperaturen, die auch hohe PV-Spitzen erzeugen, wenn auch nicht so lang bis zum Sonnenuntergang. Dann sollte man nehmen, was man kriegen kann. Auch gibt es das Argument, dass die E-Autos während der Arbeitszeiten aus dem Wohngebiet verschwinden und ins Gewerbegebiet fahren. Das stimmt, aber es sind halt nicht alle. Ein paar bleiben auch da und auch im Gewerbebetrieb können sie, wenn beim Arbeitgeber geladen werden darf, das dortige Netz stützen. Als Ultima Ratio kann immer noch abgeregelt werden, aber das sollte eher nur noch selten geschehen.

    Gruß,

    Gunnar

    "aufgeschoben ist nicht aufgehoben" – Bin Dabei.

    Sehr schön, dass das Schmankerl nun mit 'Ende gut alles Gut' besichtigt werden kann.

    Es ist ja nun nicht mehr lange hin, in zwei Wochen ist es soweit. Die Nachricht mit der Hotelempfehlung ist bei mir leider verschütt gegangen, sei es dass der SPAM-Filter sie gefressen hat oder dass ich sie unbewusst irgendwohin wegsortiert habe, dass ich sie nicht mehr finde.

    Bitte noch mal schicken. Ich freu mich auf K.I.E.L.

    Gruß,

    Gunnar

    Das ist richtig - ich würde ihn aber trotzdem im Sommer beladen wollen, um das Temperaturniveau im Boden anzuheben und den Wirkungsgrad im Winter zu verbessern

    Das macht man gerne, wenn sowieso beladen wird, weil z.B. ein größeres Gebäude auch im Sommer klimatisiert wird. Dann ist dieses Wärmependelverfahren geeignet, den Carnotprozess zu optimieren. Das funktioniert nicht nur mit Erdsonden bis 100 km, sondern auch stationären Aquiversspeichern = stationär deswegen, weil das Wasser bleibt wo es ist und nicht wegdriftet.

    Zitat

    Wir haben im Winter genausoviel EE im Netz wie im Sommer.

    Nach Radio Eriwan: das kommt drauf an. EE-Jahresproduktion hängt von der installierten Leistung ab. Hifreich ist die Kopplung von 1 GW PV-Leistung mit 1 GW Onshore-Leistung. Und dann muss man sich die Spektralanalysevon Wind + Solar anschauen. Solar hat einen verlässlichen 1-Tages-Zyklus. Wind ist stärker verrauscht, d.h. von Wind ist mehr da, aber mit einem 1 Tagsspeicher bekomme ich PV viel leichter vergleichmäßigt.

    "aufgeschoben ist nicht aufgehoben" – Bin Dabei.

    Sehr schön, dass das Schmankerl nun mit 'Ende gut alles Gut' besichtigt werden kann.

    Dr. Teupen hatte 2015 mit besonderem Engagement von der Kampfmittelräumung des Bauplatzes berichtet. Ich bin heute gespannt, was von der Hochpreisphase ab Mitte 2021berichtet werden kann. War das Kieler Gasmotorenkraftwerk mit flexiblen Starts und Stopps im Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern (andere Gas-KWK-Anlagen, Gaskraftwerke ohne Wärmeauskopplung, etc. )?

    Gruß,

    Gunnar

    Umbauen muss doch erst mal niemand was, jedenfalls nicht wegen des Gebäudeenergiegesetzes.

    Es soll ja (von extrem alten Heizkesseln abgesehen, wo wir das auch bisher schon hatten) nach dem neuen Gesetz keinen Zwang geben eine Gasheizung auszubauen, so lang sie noch funktioniert bzw. repariert werden kann. Aber ein neues gasbetriebenes BHKW wird – so wie sich das liest – ab nächstem Jahr so gut wie niemand mehr einbauen können. Und weil sich das Aufrechterhalten einer Produktion für die paar Ausnahmen nicht lohnt, folgt daraus auch, dass (nach dem Abverkauf von Restbeständen) zukünftig keine BHKW's mehr am Markt angeboten werden. Die Hersteller werden auf andere Produkte ausweichen müssen oder insolvent gehen. Außer natürlich es gelingt (je nachdem wie die Formulierungen im Gesetz schlussendlich aussehen) stattdessen BHKW's als gesetzeskonforme "Notstromaggregate" (oder was auch immer) anzubieten. Aber wenn der Gesetzgeber neue BHKW's explizit nicht will (und im Moment sieht alles danach aus) dürften die Spielräume für solche Gesetzesumgehungen sehr gering werden.

    So sehe ich es auch

    und das macht mich schon traurig....

    Was genau im Referenentenentwurf vom 03.04.2023 09:06 wäre das KO-Kriterium? Mir sind die 155 Seiten zwar auch ein wenig unübersichtlich, aber bis kurz nach Ostern gibt es ja noch Zeit, konstruktive Verbesserungsvorschläge einzureichen.

    Gruß,

    Gunnar


    Ein neues gasbetriebenes BHKW in Kombination mit Wärmepumpe (und ggf. Photovoltaik) ist - so wie ich die Erklärung lese - auch die nächsten Jahre noch für Bestandsgebäude möglich.

    Genauso der Einsatz von BHKW in Wärmenetzen.

    Bei neuen Gebäuden ist es unbedingt sinnvoll, sie so zu planen und zu bauen, dass sie keine 'Verbrennungsheizung' mehr benötigen. Denn sonst ist diese Chance für Jahrzehnte vertan.

    So eine scharfe Grenze ist doch nie wirklich sinvoll. Angenommen Du hast ein Gebäude, darin arbeiten 2 Kessel a 500 kW. Jetzt wir dieses Bauwerk abgerissen und nach neuen Baustandards neu errichtet. Weniger Heizbedarf (kWh) pro Jahr, aber noch merkbaren Wärmeleistung, analog zu zwei Wärmeerzeugern von 200 oder 100 kW. Warum sollte man dafür nicht auch ein Mini-BHKW als Teil der Lösung einplanen sollen?

    Du must wegkommen von den EFH-Träumereien. Auch wenn es in DE an die 20 Mio. Gebäude im Segment EFH/ZFH gibt, so müssen auch Lösungen gefinden werden, die ein wenig größer sind.

    Gruß,

    Gunnar

    Wenn einer im Wohnbereich 75° Vorlauf braucht, würde ich erst am System oder der Substanz etwas ändern.

    Wo soll denn der Vorteil einer hohen VL Temperatur liegen ?

    Vergleichsweise kompakte Wärme-Transport-Infrastrukturen von A nach B und kleine Übergabeflächen in die zu beheizende Raumluft im Ziel gebiet. Die exergetischen Verluste sind allerding durchen Temperatursprung allerding recht groß, wenn man mit 75° anfängt und eigentlich nur rund 18-20 °C benötigt.

    Bei 75 °C Wärmeenergie und angenommener 0°C Außentemperaturreferenz ist der Exergiegehalt 1-(273+0)/(273+75) = 0.2158 während dieser bei 20 °C Nutztemperatur 1-(273+0)/(273+20) = 0.0683 beträgt. Alleine das Runtermischen vernichtet also zwei Drittel der Nutzexergie in der Heizwärme. Wenn die Temperaturkasakade sowieso im Kessel bei über 1000°C Verbrennungstemperatur anfängt, dann schenkt sich ja nichts, wo man auf die 20 °C Nutztmperatur runterkühlt, aber wenn man einen KWK-Prozess dazwischen klemmt, dann schon.

    Gruß,

    Gunnar

    gibt hier einige Enthusiasten, aber viele haben es wirklich auch als "Brückentechnologie" gesehen.

    Doch das Ende der Brücke ist noch lange nicht erreicht.

    Im Neubau und gern auch Ertüchtigung EFH/ZFH

    dürfte WP wirklich mehr Sinn machen und soll gerne auch kommen.

    KWK als Brückentechnologie? Nein, das ist keine Brückentechnlogie - der Brennstoff mag ein Brücken-Brennstoff sein (Kohle, Erdgas, etc.), weil der irgendwann mal aus Verfügbarkeitsgründen nicht mehr zur Verfügung steht (Kohle, Erdgas) oder aber aus GHG-Emissionsgründen nicht mehr gerne verbrannt wird. Aber die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein Energiewandlungsprinzip, das hohe (exergetische) Effizienzen verspricht. Das Ende der Brücke für die Technologie wird nie erreicht werden, solange wir saisonale Energiespeicher auf Basis von chemischer Energien (Molekülen) brauchen.

    Gruß,

    Gunnar

    Zitat

    https://www.bmwk.de/Redaktion/…ung-der-energiewende.html

    - Verpflichtung des Einbaus, bzw. Anrecht auf Einbau

    - Standardisierung und Entbürokratisierung

    - SmartMeterGatway (das sehe ich eher kritisch, da leider immer noch zentralistischer Ansatz) kommt

    2013 gab es eine Studie im Auftrag des BMWi, in der Ernst & Young eine Kosten-Nutzen-Analyse für den Smart-Meter-Rollout erstellt hat.

    Dabei wurden 5 Szenarien untersucht (Kapitel 7)

    - EU-Szenario (Netto-Kapitalwert: -0,1 G€)

    - Kontinuitätsszenario (Netto-Kapitalwert: -0,6 G€)

    - Kontinuitätsszenario Plus (Netto-Kapitalwert: -1,0 G€)

    - Rolloutszenario (Netto-Kapitalwert: -1,1 G€)

    - Rolloutszenario mit EE-Abregelung (Netto-Kapitalwert: +1,6 G€)

    - Rolloutszenario Plus, incl. EE-Abregelung (Netto-Kapitalwert: +1,5 G€)

    Also: die Einführung von (teuren) intelligenten Messsystemen mit Kommunikationsschnittstelle ist in der Regel eine Geldvernichtungsmaschine, wenn man es allen Netznutzern als Pflichtmaßnahme der kommenden Jahre vorschreibt. Es ist nach wie vor billiger, einen simplen Ferrariszähler einmal im Jahr ablesen zu lassen und das Ergebnis per Postkarte oder Online-Tool einzusammeln. Nur wenn man die Fernauslesbarkeit auch in umgekehrter Richtung betreibt (was technisch nicht ganz dasselbe ist) dann ist plötzlich ein volkswirtschaftlicher Mehrwert da, weil man dann auch kleine EEG-Anlagen abregeln kann.

    Allerdings wurde bei der Studie nicht die Alternative betrachtet:

    a) im seltenen Notfall einfach die Spannung im Verteilnetz über den Laststufenschalter am Leistungstrafo schrittweise raufzufahren und somit die dezentralen Einspeiser über ihren Überspannungsschutz (+115 % Un sofortige Trennung, +110 % Un 10-min-Mittelwert) graduell abzuschalten

    b) zunehmende elektrische Verbraucher (Flexoptionen), die abschaltbar sind, einfach auf das Spannungssignal am Netzanschluss reagieren zu lassen, so dass bei viel Sonne, der Sonnenstrom vor Ort verbraucht wird. "Indikator dabei ist vor allem die Spannung vor Ort im Niederspannungsnetz. Die Spannung steigt an, wenn Strom aus dezentralen Erzeugungsanlagen, in der Regel Photovoltaikanlagen, in entsprechenden Leitungsabschnitt des Ortsnetzes eingespeist wird. Dann versuchen die FLAIR-Steuerboxen den Energieverbrauch vor Ort zu erhöhen, indem die Wärmepumpe angeschaltet oder das Elektroauto geladen wird." Sagt FLAIR und das finde ich auch gut: Wann werden E-Autos endlich so intelligent wie Glühbirnen?

    Gruß,
    Gunnar