Es geht wohl eher um den §14a EnWG, der für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2kW seit dem 1.1.2024 verpflichend gilt. Für Bestandsanlagen mit IBN vor dem 1.1.2024 und steuVE (Steuerungs-Vereinbarung) gemäß §14a EnWG ist die Teilnahme bis Ende 2028 freiwillig. Voraussetzung ist ein iMessSys und Zählerschrank gemäß VDE-AR-N 4100 und DIN VDE 0603. Die Messung der steuerbaren Verbraucher ist nicht verpflichtend aber je nach Modul für die verringerten Netzentgelte erforderlich.
siehe https://hager.com/de/wissen/gese…rtschaftsgesetz
Hast Du eine Wärmepumpe, Wallbox o.ä. erst seit diesem Jahr?
Inwieweit eine Erzeuger-Messung erforderlich sein soll, habe ich nicht gefunden. Für EZA gilt aktuell die Grenze ab 25kW mit 3(2)-Stufen Abregelung und ab 100kW mit Fernwirkanlage incl. Messung (je nach VNB).
Denkmaler