Ich hänge morgen einen Durchlauferhitzer in mein Badezimmer, darf ich ja.... Der hat 21 kW....
Inwieweit muss hier Abschaltung/Formulare/Einbeziehung Netzbetreiber etc. beachtet werden?
Genau null!
Naja, das dies gemacht wird ist die eine Sache, aber soweit ich weis soll das eigendlich auch beim VNB beantragt werden.....
Aber bis vor ein paar Jahren (oder auch noch heute?) war laut TAB jede einzelne UV in Wohnungen so anzuschließen, das mindestens 63A anschließbar waren, zusätzlich mußte eine NYM Leitung 7 x 1,5 von der UV zum Zählerkasten verlegt werden.
Die Stromerzeuger gingen (gehen) in ihrem Machtwahn davon aus, das früher oder später alle nur noch Elektr. Heizen.....
Aber gerade die Steuerbarkeit von BHKW´s macht ja den Reiz im zusammenspiel mit den erneuerbaren aus. Aber solange ein Jochen Hohman von der Bundesnetz Agentur Leute, die Dezentrale Erzeugung als Möglichkeit sehen Netzausbau zu vermindern damit abkanzelt, das dezentrale Erzeugung nur weiteren Stromtransport und Netzausbau generiert, wird da wohl nix draus...
Über eine Zentrale Steuerung und einen Mehrregisterzähler ließe sich mit BHKW´s einiges besser und kostengünstiger im Stromnetz regeln wie bisher.
Betriebsart 1: Normal Wärmegeführt > Normale Vergütung für eingespeisten Strom
Betriebsart 2: Lastgang von Netz > Angehobene Vergütung
Betriebsart 3: Postive Regelleistung, Wärme im Notfall über Notkühler > Spitzenvergütung
Betriebsart 4: Stillstand wenn die Wärmevers. es erlaubt > keine Verg, evtl Stundensatz..
Betriebsart 5: Neg. Regelleistung über Heizschwert > sehr preiswerter Strom aus dem Netz
Das macht wesendlich mehr Sinn wie Strom bei Starkwindlagen zum negativen Preis nach Ösiland zu verkaufen, nur damit dort dann wegen der Mangelnden Netzkapazität das alte 300MW Ölkraftwerk das immer mal wieder gerne das dt. Stromnetz rettet, anzufahren um dann den günstig geschossenen Strom auf Kosten der dt. Stromkunden selber zu erzeugen.... 
Gruß Dachsgärtner