Hallo zusammen,
ich hatte gestern ein Erlebnis der etwas anderen Art mit unserem (neuen) Schornsteinfeger, der sich vorstellte und neben unserem Spitzenlastkessel auch unser BHKW überprüfen und messen wollte. Es war offensichtlich sein Erstkontakt und er war am Vortag bereits da gewesen, hatte sich aber nicht getraut irgendwelche Tasten am Dachs zu bedienen, der gerade wegen einer "Arbeitspause" nicht so recht kooperativ für seine Messzwecke gewesen war.
Bislang waren die schwarzen Herren immer nur zur Begutachtung unseres Spitzenlastkessels im Hause gewesen, nachdem der anfängliche Genehmigungsschock beim Einbau unserer Senertec-Anlage anno 2004 verflogen war. Interesse für BHKWs war eigentlich nicht nennenswert vorhanden, da die Geräte ja auch nicht prüfpflichtig waren.
Dies hat sich offensichtlich geändert, da es scheinbar eine neue Regelung gibt, die ich allerdings überhaupt noch nicht kannte. Ergoogelt habe ich eine neue, bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung KÜO (http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-1129-kueo.html), in der BHKWs nurmehr auch prüfpflichtig zu sein scheinen.
Frage:
- wie sind Eure Erfahrungen und Kenntnisse?
- was muss geprüft und gemessen werden?
- gilt die Regelung für alle BHKWs oder gibt es Ausnahmen?
- wie häufig wird da überprüft werden und welche Kosten sind zu erwarten?
Ich finde auf obiger Webseite nur in Anlage 1, dass BHKWs offensichtlich zu 2 Kehrungen pro Kalenderjahr verdonnert werden könnten. Ist da was dran? Das erscheint mir eine Menge Holz, denn bisher wurde ja der gemeinsam genutze Schornstein nur einmal jährlich beim messen des Spitzenlastkessels gecheckt.
Habt Ihr bereits Erfahrungen?
Grüße,
Jochen