nur mal kurz
...die echt harten -oftmals auch nur unfähigen- Netzbetreiber
sind die, wo eon irgendwo darüber steht
Ob edis, sh-netz(<-der Knaller) oder auch Avacon (Wemag)
Bei denen hatte ich immer Probleme
Westnetz, SW-Wiesbaden, EnBW und selbst Bayernwerk ging oftmal besser
bezüglich SmartMeterGateway muss ich nochmal suchen,
war ein ordentlicher Wälzer, der....tara von Eon federführend verfasst wurde 
Dann aber mal zurück zum eigentlichen thread,
denn ich glaub hier driften wir etwas ab.
14a (bestimmt seit 2 Jahren alles)
m.E. überbewertet, mit teilweisen guten Ansätzen(na vielleicht hatte auch ich meinen Beitrag inder Anhörung (Modell 3-stufige Entgelte)
und dennoch schlecht gemacht.
14a
hat aber hier rein gar nichts mit zu tun
und auch Steuerbarkeit/Abschaltung sollte bei Tobl keine Rolle spielen,
KWK 30kW, PV 25kW und da reicht rundsteuerempfänger, falls man unter 100kW bleibt.
Hier dreht es sich ja rein um Messung.
Die durfte man früher selber machen, da durch Unternehmereigenschaft (per se durch mögliche Einspeisung) Grundlagen kaufmännischer Abrechnung hinbekommen sollte...
...aber das wurde gekippt und seit einiger Zeit ist ein Messstellenbetreiber von Nöten.
Hat auch keinen gejuckt, aber langsam ploppt es auf.
Der Messstellenbetreiber fordert/muss die Zählerplätze gemäß der TAB vorfinden.
Damit ist Hutschinenzähler im BHKW-Schaltschrank nicht mehr,
oder auch sowas wie kundeneigene 100A Direktmessung im einreihigen Zählerschrank
Der ist nun mehrreihig mit allem möglichen Anforderungen
und sei es nur, dass Klebchen mit "Schrank gemäß TAB 2019" zertifiziert ist.
Hab mehrere im letzten Jahr (ex 40kW BHKW, an kundeneigener 100A Direktmessung, einreihig)
durch Anlagentausch auf 30kW gegen 4reihige halbindirekte Messung tauschen dürfen.
Nur das sind knappe 6 Scheine Listenpreis und dann noch das ganze machen
...aber da haben wir ja bald -siehe neuen thread zur AR-N 4100 Gelegenheit neue Zertifikate beizubringen.
Hallo,
ich habe ein BHKW und PV Anlagen. beides wurden 2013/2014 installiert. der Erzeugungszähler vom BHKW ist ein eigener, geeichter Wechselstrom-Hutschienenzähler.
Anfang des Jahres ist meine PV Anlage erweitert worden.
Mein Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber fordert nun, das dieser Zähler gegen einen Zähler von Ihm getauscht wird. Er zitiert dabei §3 MsbG von 2016
Zitat

Das MsbG hat seit 2016 Gültigkeit. Da ihr Kundeneigener Zähler nicht in unserem System eingepflegt ist kann z.B. nicht die Mess-und Eichgenauigkeit kontrolliert werden oder dieser entsprechend getauscht werden.
Die Vereinbarung wurde vor 2016 getroffen und verliert mit dem MsbG ab 2016 seine Gültigkeit
Die Einspeisevergütung schätze ich auf etwa 8€/Jahr (der Rest ist alles eigenverbrach, bzw. landet im Akku). Hutschienenzähler sind wohl vermutlich bei meinem Netzbetreiber nicht möglich (dazu habe ich aber noch eine Offizielle Aussage). Die Kosten für einen EHZ-Platz würde ich nie wieder rein bekommen.
Hat jemand eine Idee wie man das einfach lösen kann, ohne das BHKW still zu legen?
Vielen Dank schon mal vorab für Eure Unterstützung.
Gruß
Tobl
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Um es nochmal zu sortieren,
vielleicht kannst Du mal Skizze ranhängen.
Was für Anlagen,
mit IBN-Datum, welche Vergütung und wie gemessen.
denn so gelesen,
sprichst Du von Nachricht vom Netzbetreiber, der sich auf PV-Messung bezog
aber unten das BHKW in Frage stellst.
Vielleicht bringt das mehr Ordnung, es mal grafisch zu sehen