KWKGesetz Novellierung

  • Hallo Haubär

    Egal, beim fliesen legen kann ich ja für dich handlangern, ich denke man versteht was ich gemeint habe.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Uiii, fein ... kannst am WE, würd mich echt freun... Darfst auch Dachs streicheln.... :thumbup:
    Ich konnte nicht anders, ||_ , sorry, war zu schön und brachte mich sofort zum schmunzeln...

  • Hallo Haubär

    Ich muss doch Bertha streicheln die wird sonst eifersüchtig und zickig.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Ich habe ein Mehrfamilienhaus, in dem ich im nächsten Jahr ein Gas BHKW Fabr. Ecopower einbauen möchte. In meinem Wohnhaus betreibe ich auch ein Ecopower BHKW mit dem ich sehr zufrieden bin.

    In meinem Mehrfamiliehaus habe ich ein Problem mit dem Stromverkauf an die Mieter. Ich möchte es vermeiden, dass ich den zusätzlich benötigten Strom für die Mieter kaufen und dann als Nebenkosten über Zwischenzähler abrechnen muss. ( Mietnomaden usw. )

    Im neuen KWK Gesetz bin ich nun auf einen Abschnitt aufmerksam geworden:

    Wäre es nach diesem Paragraphen möglich, dass die Mieter weiterhin ihren Stromzähler beim EVU haben und auch das EVU mit den Mietern abrechnet und ich meinen erzeugten Strom zum Einstandspreis der Mieter an das EVU verkaufe?

    Hat jemand von Euch damit Erfahrung?

    Vielen Dank

    Rainer

  • Hallo Ecopower_Rainer,

    herzlich Willkommen hier im Forum.

    Das Problem ist, wenn du den Strom auf die beschriebene Art und Weise über dein EVU verkaufen willst, wirst du selbst zum " EVU " mit deren Pflichten und musst Energiesteuer, KWK- und EEG-Zuschlag und ähnliche Abgaben zahlen.

    Das hatten wir schonmal hier in einem Thread behandelt, ich kann den Link leider gerade nicht finden ;(

    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!

    Google: ICH HABE ALLES!

    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!

    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo Rainer

    Herzlich willkommen hier im Forum.

    Meld dich doch einfach zum 4. Forentreffen an, dort wird dieses Thema als Schwerpunkt nach den Novellierung des Gestzes ganz genau dagelegt.

    Ich bin der Meinung, wenn du der elektr. Energieversorger deiner Mieter bist, und du hast so einen netten Mietnomaden, kannst du unter den selben Vorraussetzung wie ein EVU den Zähler sperren.
    Ich denke das vertreibt sogar Mietnomaden ratzefatz.
    Ob meine Meinung rechtlich haltbar ist kannst du bestimmt mit deinem EVU diskutieren. Ich meine schon.
    Wichtig ist das du jede Aktion dokumentierst.
    Vom Zahlungsausfall bis Mahnung hin bis zum Ofenbarungseid und speren des Zählers.
    Wenn du vertraglich das in deinen Mietvertrag so auf führst kannst du schon nach jetzigen Mahnrecht bei einen Rechnungsverzug den Mahnbescheid sofort ohne 1.2.3. Mahnung beantragen und den Zähler speren.
    Ich gebe höchsten eine Frist von 14 Tagen und dann ist das für mich erledigt.
    Das ist natürlich sehr konsequent.
    Wenn dein Mieter vorher davon in Kenntnis gesetzt worden ist, wird er sich bemühen die Fristen ein zuhalten.
    Wie gesagt das stellt meine Meinung da.
    In meinen Betrieb habe ich auch Mietwohnungen ich schliese keine Mietverträge mehr sondern Beherbergungsverträge da ist das recht für den Beherberger echt besser.
    Wer nicht zahlt fliegt raus und auf die Kleidung und anderen Gegenstände hast du ein Pfandrecht.
    Trotzdem bei letzen Vorkommnis gehe ich durch die privat Insolvenz des Kunden mal wieder leer aus.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

    Einmal editiert, zuletzt von GB1530 (26. Juli 2008 um 23:37)

  • Wäre es nach diesem Paragraphen möglich, dass die Mieter weiterhin ihren Stromzähler beim EVUEVU bedeutet Energieversorgungsunternehmen. Mit Mausklick zu weiteren Infos! EVU haben und auch das EVUEVU bedeutet Energieversorgungsunternehmen. Mit Mausklick zu weiteren Infos! EVU mit den Mietern abrechnet und ich meinen erzeugten Strom zum Einstandspreis der Mieter an das EVUEVU bedeutet Energieversorgungsunternehmen. Mit Mausklick zu weiteren Infos! EVU verkaufe?

    Hat jemand von Euch damit Erfahrung?

    Also ich "verkaufe" im Netzbereich Niederspannung ER an einen Dritten indem ich bei dem Netzbetreiber einspeise und der Dritte

    Strom bezieht vom Netzbetreiber. NUr- der Strompreis für mich errechnet sich:

    Strompreis Stadtwerke abzügl. Stromssteuer abzügl. Durchleitungsgebühren; d.h. nur 5,5-6,0 ct/kwh- praktisch nicht mehr als gegenwärtig EEX .

    Spannend wäre Dein Fall, denn dort würde ja die Netznutzungsgebühr eigtlich wegfallen können- schließlich wird ja kein Netz berührt.

    Kläre das doch mal mit Deinem Netzbetreiber!

  • Zitat:

    Hallo zusammen,
    Ursprünglich gingen die wie die meinsten von uns bei dem Gesetztestext davon aus, dass der Zuschlag auch für Altanlagen gilt. Nun scheint aber das alles wieder mal nicht so einfach zu sein. Derzeit ist die Rechtsabteilung der BAFA an der Sache dran und in ein paar Wochen sollte es hier Neuigkeiten geben.


    bis nächste Woche sollen aus der Sache hervorgegangene Expertengespräche in Berlin abgeschlossen sein. Erste Ergebnisse gibt es wohl mitte nächster Woche.

    Grüße

    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Ja, das kann ich bestätigen, hatte am Dienstag ein Gespräch mit einem BAFA-Mitarbeiter. Demnach gibt es noch keine klare Definition des Gesetzes. Ende nächster Woche sollte ich nochmal anrufen....
    Find das eigentlich sehr traurig das was beschlossen wird und man dann erst darüber nachdenkt, was man beschlossen hat... @:pille

  • Moin,

    habt ihr wirklich etwas anderes von unseren Volksvertretern erwartet ?( . Was die die letzten Jahre für einen Mist verzapft haben, spiegelt sich auch hier wieder. Ich kann mir nur vorstellen das dies dadurch entsteht, weil die immer einen Spagat zwischen Lobbyisten und dem Volk machen müssen. Leider haben die Lobbyisten mehr Erfolg ;( :S
    Die Lobby der Stromkonzerne ist einfach zu mächtig und dann wird schnell was zusammengeschustert.

    Gruß
    Tom

    Dachs HR | Kontrollierte Wohnraumlüftung | Solarthermie 7,5m² | PV-Anlage 13,3 kWp |Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock | Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW | E-Heizstab 6kW im Puffer

    Live unter energietec.eu

    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Seit 06.07.2023 IONIQ6, für noch mehr Speicherkapazität -> Kona verkauft:saint: