Hallo Haubär
Egal, beim fliesen legen kann ich ja für dich handlangern, ich denke man versteht was ich gemeint habe.
Hallo Haubär
Egal, beim fliesen legen kann ich ja für dich handlangern, ich denke man versteht was ich gemeint habe.
Uiii, fein ... kannst am WE, würd mich echt freun... Darfst auch Dachs streicheln....
Ich konnte nicht anders, , sorry, war zu schön und brachte mich sofort zum schmunzeln...
Hallo Haubär
Ich muss doch Bertha streicheln die wird sonst eifersüchtig und zickig.
Ich habe ein Mehrfamilienhaus, in dem ich im nächsten Jahr ein Gas BHKW Fabr. Ecopower einbauen möchte. In meinem Wohnhaus betreibe ich auch ein Ecopower BHKW mit dem ich sehr zufrieden bin.
In meinem Mehrfamiliehaus habe ich ein Problem mit dem Stromverkauf an die Mieter. Ich möchte es vermeiden, dass ich den zusätzlich benötigten Strom für die Mieter kaufen und dann als Nebenkosten über Zwischenzähler abrechnen muss. ( Mietnomaden usw. )
Im neuen KWK Gesetz bin ich nun auf einen Abschnitt aufmerksam geworden:
ZitatAlles anzeigenWeist der Betreiber der KWK-Anlage dem Netzbetreiber einen
Dritten nach, der bereit ist, den eingespeisten KWK-Strom zu kaufen, ist der Netzbetreiber
verpflichtet, den KWK-Strom vom Betreiber der KWK-Anlage zu dem vom Dritten angebotenen
Strompreis abzunehmen. Der Dritte ist verpflichtet, den KWK-Strom zum Preis seines Angebotes
an den Betreiber der KWK-Anlage vom Netzbetreiber abzunehmen. Für vor „dem 1. April 2002“
abgeschlossene Verträge zwischen dem Betreiber der KWK-Anlage und einem Dritten gilt Satz 4
entsprechend.
Wäre es nach diesem Paragraphen möglich, dass die Mieter weiterhin ihren Stromzähler beim EVU haben und auch das EVU mit den Mietern abrechnet und ich meinen erzeugten Strom zum Einstandspreis der Mieter an das EVU verkaufe?
Hat jemand von Euch damit Erfahrung?
Vielen Dank
Rainer
Hallo Ecopower_Rainer,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Das Problem ist, wenn du den Strom auf die beschriebene Art und Weise über dein EVU verkaufen willst, wirst du selbst zum " EVU " mit deren Pflichten und musst Energiesteuer, KWK- und EEG-Zuschlag und ähnliche Abgaben zahlen.
Das hatten wir schonmal hier in einem Thread behandelt, ich kann den Link leider gerade nicht finden
AxelF
Hallo Rainer
Herzlich willkommen hier im Forum.
Meld dich doch einfach zum 4. Forentreffen an, dort wird dieses Thema als Schwerpunkt nach den Novellierung des Gestzes ganz genau dagelegt.
Ich bin der Meinung, wenn du der elektr. Energieversorger deiner Mieter bist, und du hast so einen netten Mietnomaden, kannst du unter den selben Vorraussetzung wie ein EVU den Zähler sperren.
Ich denke das vertreibt sogar Mietnomaden ratzefatz.
Ob meine Meinung rechtlich haltbar ist kannst du bestimmt mit deinem EVU diskutieren. Ich meine schon.
Wichtig ist das du jede Aktion dokumentierst.
Vom Zahlungsausfall bis Mahnung hin bis zum Ofenbarungseid und speren des Zählers.
Wenn du vertraglich das in deinen Mietvertrag so auf führst kannst du schon nach jetzigen Mahnrecht bei einen Rechnungsverzug den Mahnbescheid sofort ohne 1.2.3. Mahnung beantragen und den Zähler speren.
Ich gebe höchsten eine Frist von 14 Tagen und dann ist das für mich erledigt.
Das ist natürlich sehr konsequent.
Wenn dein Mieter vorher davon in Kenntnis gesetzt worden ist, wird er sich bemühen die Fristen ein zuhalten.
Wie gesagt das stellt meine Meinung da.
In meinen Betrieb habe ich auch Mietwohnungen ich schliese keine Mietverträge mehr sondern Beherbergungsverträge da ist das recht für den Beherberger echt besser.
Wer nicht zahlt fliegt raus und auf die Kleidung und anderen Gegenstände hast du ein Pfandrecht.
Trotzdem bei letzen Vorkommnis gehe ich durch die privat Insolvenz des Kunden mal wieder leer aus.
Wäre es nach diesem Paragraphen möglich, dass die Mieter weiterhin ihren Stromzähler beim EVUEVU bedeutet Energieversorgungsunternehmen. Mit Mausklick zu weiteren Infos! EVU haben und auch das EVUEVU bedeutet Energieversorgungsunternehmen. Mit Mausklick zu weiteren Infos! EVU mit den Mietern abrechnet und ich meinen erzeugten Strom zum Einstandspreis der Mieter an das EVUEVU bedeutet Energieversorgungsunternehmen. Mit Mausklick zu weiteren Infos! EVU verkaufe?
Hat jemand von Euch damit Erfahrung?
Also ich "verkaufe" im Netzbereich Niederspannung ER an einen Dritten indem ich bei dem Netzbetreiber einspeise und der Dritte
Strom bezieht vom Netzbetreiber. NUr- der Strompreis für mich errechnet sich:
Strompreis Stadtwerke abzügl. Stromssteuer abzügl. Durchleitungsgebühren; d.h. nur 5,5-6,0 ct/kwh- praktisch nicht mehr als gegenwärtig EEX .
Spannend wäre Dein Fall, denn dort würde ja die Netznutzungsgebühr eigtlich wegfallen können- schließlich wird ja kein Netz berührt.
Kläre das doch mal mit Deinem Netzbetreiber!
Zitat:
Hallo zusammen,
Ursprünglich gingen die wie die meinsten von uns bei dem Gesetztestext davon aus, dass der Zuschlag auch für Altanlagen gilt. Nun scheint aber das alles wieder mal nicht so einfach zu sein. Derzeit ist die Rechtsabteilung der BAFA an der Sache dran und in ein paar Wochen sollte es hier Neuigkeiten geben.
bis nächste Woche sollen aus der Sache hervorgegangene Expertengespräche in Berlin abgeschlossen sein. Erste Ergebnisse gibt es wohl mitte nächster Woche.
Grüße
Bruno
Ja, das kann ich bestätigen, hatte am Dienstag ein Gespräch mit einem BAFA-Mitarbeiter. Demnach gibt es noch keine klare Definition des Gesetzes. Ende nächster Woche sollte ich nochmal anrufen....
Find das eigentlich sehr traurig das was beschlossen wird und man dann erst darüber nachdenkt, was man beschlossen hat...
Moin,
habt ihr wirklich etwas anderes von unseren Volksvertretern erwartet . Was die die letzten Jahre für einen Mist verzapft haben, spiegelt sich auch hier wieder. Ich kann mir nur vorstellen das dies dadurch entsteht, weil die immer einen Spagat zwischen Lobbyisten und dem Volk machen müssen. Leider haben die Lobbyisten mehr Erfolg
Die Lobby der Stromkonzerne ist einfach zu mächtig und dann wird schnell was zusammengeschustert.
Gruß
Tom