Energiepreisbremse, Gaspreisbremse, Strompreisbremse, Heizölzuschuss: Anspruch und Meldepflichten

  • Hallo Zusammen,

    angeblich soll es für verschiedene Bundesländer einen Heizkosten Zuschuss für nicht Leitungsgebundene

    Heizstoffe geben.

    Der Antrag soll Online gestellt werden. Hier der Link->

    Anträge auf 2.000€ Härtefallhilfen: Kasse Hamburg zahlt bundesweit Zuschuss zu Heizöl, Pellets und Kohle aus (energie-experten.org)

    Habe meine Daten min 3 mal eingetippt aber es geht nicht zum Abschluss. :cursing:

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    lg Roland

  • Noch zwei Nachträge zum Thema, weil inzwischen die Rechnung vom Gasversorger reingekommen ist. Auf Nachfrage habe ich von meinem Gasversorger folgendes erfahren:

    1) Die auf der Rechnung als Gutschrift ausgewiesene "Soforthilfe" enthält 7% Umsatzsteuer, auch wenn das auf der Rechnung womöglich so nicht separat ausgewiesen ist. Wer also zur USt optiert hat, setzt hierfür in seiner USt-Erklärung nur den Nettobetrag (Brutto geteilt durch 1,07) an. Die gezahlte (anrechenbare) Vorsteuer vermindert sich entsprechend um 7% dieses Nettobetrages.

    2) Gesetzlicher Stichtag für die Gaspreisbremse ist offenbar der 01. März 2023. Wer – wie wir – bereits zum 01.02. (oder auch zum 01.03.) 2023 auf einen günstigeren Gastarif unterhalb der Gaspreisbremse gewechselt hat, bekommt auch für Januar und ggf. Februar keine Zuschüsse, egal wie viel teures Gas er in diesen zwei Monaten verbraucht oder dafür gezahlt hat. Will heißen: Wer bei scheinbar günstiger Gelegenheit frühzeitig in einen günstigeren Tarif gewechselt hat (zumindest auch um die Staatskasse zu schonen) bekommt dafür den Stinkefinger gezeigt. Und die Meldung nach § 10 Abs. 4 EWPBG war dementsprechend auch für die Tonne. Als ich die im März verschickt habe, war schon alles gelaufen, nur hab' ich das zu dem Zeitpunkt nicht gewusst... X(

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 (26. Oktober 2023 um 16:10)

  • 01. März 2023. Wer – wie wir – bereits zum 01.02. (oder auch zum 01.03.) 2023 auf einen günstigeren Gastarif unterhalb der Gaspreisbremse gewechselt hat, bekommt auch für Januar und ggf. Februar keine Zuschüsse, egal wie viel teures Gas er in diesen zwei Monaten verbraucht oder dafür gezahlt hat. Will heißen: Wer bei scheinbar günstiger Gelegenheit frühzeitig in einen günstigeren Tarif gewechselt hat (zumindest auch um die Staatskasse zu schonen) bekommt dafür den Stinkefinger gezeigt. Und die Meldung nach § 10 Abs. 4 EWPBG war dementsprechend auch für die Tonne. Als ich die im März verschickt habe, war schon alles gelaufen, nur hab' ich das zu dem Zeitpunkt nicht gewusst... X(

    ...willkommen im Club sailor 773. Auch habe für meine Mieter zum 1.3. gewechselt und somit rund 1.000 Euro verschossen.....bin mal gespannt was meine 6 Mieter bei der NK 2023 hierzu sagen.....ich sag nur Deutschland Gute Nacht....in zehn Jahren sind wir ein unregierbares Schwellenländer........wenn das so weitergeht....

    Beste Grüße

    Bernd