• Hallo zusammen,
    beim Durchstöbern des Forums bin ich zu folgendem nicht fündig geworden:

    ich hab mir einen gebrauchten Dachs gekauft mit MSR1 und wollte diesen nun beim EVU anmelden.
    Das EVU verlangt jetzt eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft".
    Jetzt bin ich mir nicht sicher ob beim MSR1 eine ENS oder etwas gleichwertiges eingebaut ist. Ich hab bis jetzt nur Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur MSR2 gefunden. Gibts denn sowas für die MSR1 zum downloaden?
    Gruß

  • Hallo waldow, herzlich willkommen hier im Forum!

    In der Database hier im Forum gibt es ein e solche Bescheinigung.


    jetzt steht da aber was von "Gültig bis 31.12.2005"
    Aktuellere Bescheinigungen sind aber für den MSR2 Regler ?(

    Da bin ich jetzt überfragt, ob die "alte" Bescheinigung dem EVU reicht.
    Wenn das EVU nicht akzeptiert, würde ich Senertec direkt fragen!

    AxelF

    Nicht vergessen, wir freuen uns über Berichte ^^

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!

    Google: ICH HABE ALLES!

    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!

    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Danke für die schnelle Antwort,

    wie bekomme ich denn raus ob bei mir eine ENS30 eingebaut ist-oder ist das serienmäßig verbaut? Baujahr DachsHKA : 2000 oder 2001.

  • Hallo waldow,
    ob die ENS serienmäßig bei deinem Baujahr drin ist weiß ich leider nicht ?(

    ich mail an deine E-Mail mal eine PDF mit folgendem Titel:
    Beschreibung
    der Senertec - HKA mit den
    Schutzeinrichtungen für Netzparallelbetrieb
    am EVU-Niederspannungsnetz

    Damit müsstest du beim EVU klarkommen! :rolleyes:

    Viele Grüße AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!

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    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!

    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo Waldow,

    Serie war sie bei diesen Baujahren wohl nicht, denn ich mußte die
    Platine " ENS " bei meinen beiden mit MSR 1, Bj. 07/2003 und 01/2005
    noch nachrüsten. Ob bei deinen eine drinnen ist, sollte normaler-
    weise an einem Aufkleber unter der kleinen Abdeckung ober-
    halb der großen Regelerklappe zu erkennen sein, wenn nicht,
    dann mußt du den Regler etwas zerlegen, d.h. die Leistungs-
    platine ausbauen. Auf dieser wäre, sofern vorhanden, hinten
    die ENS-Platine aufgeschraubt.

    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo Waldow,

    das steht eigentlich immer unter der Abdeckung ob eine ENS drin ist.

    Gruss
    Spornrad

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hallo Waldow,

    was ich weiß läuft die "Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft" Ende diesen Jahres aus und wird auch nicht mehr verlängert. Du musst dich also beeilen. Ich würde da mal schnellstens bei Senertec anrufen deswegen.

    Gruß
    Tom

    Dachs HR | Kontrollierte Wohnraumlüftung | Solarthermie 7,5m² | PV-Anlage 13,3 kWp |Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock | Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW | E-Heizstab 6kW im Puffer

    Live unter energietec.eu

    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Seit 06.07.2023 IONIQ6, für noch mehr Speicherkapazität -> Kona verkauft:saint:

  • Zitat

    was ich weiß läuft die "Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft" Ende diesen Jahres aus und wird auch nicht mehr verlängert.

    ^^ Stimmt, bestehende Anlagen, die mit dieser ENS ausgerüstet sind können diese aber zum Beispiel erneuern, wenn sie defekt ist.


    Dachsfan - zu finden auch im https://www.hausenergieforum.de
    ^^

    Einmal editiert, zuletzt von AxelF (25. Oktober 2007 um 23:51)

  • Hallo,

    hier mal ein Zwischenstand:
    Ich hab also die Unbedenoklichkeitsbescheinigung der ENS zum EVU geschickt. das war die Antwort:
    ---------------------
    ansich wäre die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Ordnung, allerdings muss sie noch zwei Bedingungen erfüllen:

    - sie muss Ihrem BHKW zuordenbar sein, also dass sie in Ihrem BHKW-Typ verbaut ist
    - sie muss noch gültig sein

    Ihr Elektriker sollte das wissen.
    ------------------------

    also unter der Abdeckung gibts keinen Aufkleber " ENS "--> also muss ich eine Einbauen, und der EVU-Mensch soll sich davon vor Ort Überzeugen.....

    F

  • Hallo Waldow!

    Ich weiß ja nicht wie die Verhältnisse bei Dir am Einbauort sind, aber es gibt ja auch noch die möglichkeit eine "Jederzeit zugängliche Trennstelle" einzurichten.

    (Jederzeit zugänglicher Hausanschlußsicherungen, alleiniger anschluß am Kabelverteilerkasten etc.)

    Meistens ist das zwar teurer als die ENS Platine, manchmal ist es aber schon einfach per Zufall schon vorhanden....

    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!