Brauche dringend Hilfe bei BHKW

  • Hallo leute ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

    Ich Plane gerade den einbau eines ec-Power BHKW in ein Mehrfamilienhaus. Es ist geplant das BHKW und die restliche neue anlage als unternehmen zu erwerben. Damit sollen 2 MFH mit insgesamt ca. 60 Wohnungen beheizt werden. Der Strom wird voll Eingespeist. Zur vereinfachung der Abrechnung ist das ganze als quasi Contracting (der Hauseigentümer Contractet sich selbst) geplant.

    Könnt Ihr mir sagen welche rechtlichen regelungen beachtet werden müssen?

    Welche genehmigungen sind erforderlich? ENWG ???

    Brauche dringend eine Antwort das Projekt soll nächsten monat beginnen!!!

    MFG

    Philip

  • Hallo BHKW-Contact,

    bitte sei mit dieser Konstellation vorsichtig. Es ist m. E. nicht möglich, dass der Vermieter auch gleichzeitig Contractor ist. Das widerspricht der Heizkostenverordung und dem Mietrecht insgesamt, hier wird man sehr schnell dem Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs ausgesetzt sein. Weiteres muss Dir ein Mietrechtsanwalt und ein Dienstleister, der sich auf Contracting spezialisiert hat sagen. Leider dürfen wir hier keine Rechtsberatung durchführen.

    Frohes Gelingen wünscht

    Bruno44

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo BHKW-Contract
    wieso fragst du nicht deinen Verkäufer des ec-Power Gerätes. Der sollte doch damit erfahrung haben. Ansonsten kann ich nur Bruno nur zustimmen. Solch ein Fall würde ich auch von einem Anwalt überprüfen lassen.

    Dachs

    ;) Nur ein Dachs der läuft ist ein guter Dachs ;)

  • Zitat

    Leider dürfen wir hier keine Rechtsberatung durchführen.

    ^^ Ja das wäre eine Rechtsberatung und ist auch sehr exotisch und wie Bruno richtig schreibt, ist die Umstellung keineswegs ohne.... :O

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan (25. September 2007 um 23:01)

  • In Berlin sitzt der Dachverband BHKW .
    Frag dort doch mal direkt nach.

    Aber wie Bruno schon ausführte, als Vermieter hast du die Heizkostenverordnung zu beachten, und dort steht ein Selbstbelieferverbot drin.

    Also jemand externes müsste deine Heizung betreiben und vor allem viel wichtiger, die Mieter müssen dem zustimmen, sonst geht garnix!!

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hi,

    BHKW-Contract hat nach gesetzlichen Regelungen gefragt, die beachtet werden müssen. Der Hinweis als Antwort darauf würde an und für sich noch keine rechtliche Beratung darstellen. Die Überschrift dieses Forums lautet doch einladend: Steuern und Recht.

    Wer Angst vor neuen Wegen hat, sollte die Finger von so einem Projekt lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind zum Teil widersprüchlich und hinderlich, wenn man sie alle beachten würde. Man muss selbst entscheiden, welche Bestimmungen unverhältnismässig sind. Gesetze regeln momentane Verhältnisse, letztere werden aber immer globaler und ändern sich ständig und schneller werdend, so dass die Gesetzgebung oft hinterherhinkt. Bei manchen Verodnungen gibt es keine Ordnungsstrafen, wei z.B. bei der Heizkosten Verordnung.

    Sicherlich werden diese Bestimmungen zukünftig ggf. in einigen Musterprozessen von Pionieren noch harmonisiert werden müssen. Ob man Pionier sein will und das Risiko eingeht, muss jeder selbst entscheiden. Bange machen gilt nicht.

    Unternehmer tragen eben ein Risiko. Da in diesem Fall ganz eingespeisst werden soll, ist die Angelegenheit nicht ganz so kompliziert, als wenn man auch noch Strom an die Mieter liefert. Es gaht also "nur noch" um Wärme für Heizung und Warmwasser.

    Wenn man einen alten bzw. defekzen Heizkessel austauscht und / oder auf einen anderen Energieträger umstellt, werden die Mieter auch nicht gefragt. Sollte das hier z.B. der Fall sein, was spricht gegen ein BHKW? Es ist volkswirtschaftlich, ökologisch und umwelttechnisch gesehen positiv zu bewerten. Der Stromgewinn macht das ganze rentabel für den Unternehmer.

    Ich handhabe das so, dass ich den Wärmeanteil des BHKW an die Mieter fair und korrekt weiterberechne. Als Grundlage der Berechnung dienen Daten des BHKW Herstellers und der Bundesregierung. Dies muss genügen. Der Wirkungsgrad des BHKW ist höher, als der der bisherigen neuen Ölheizung. Der Stromgewinn geht die Mieter nichts an, ebenso nicht einen Mieterbund. Wenn Mieter sparen wollen, sollen sie sinnvoll heizen und lüften.

    Such Dir, wie oben geraten, einen erfahrenen Anwalt, der Deine Entscheidungen, die induviduell sind, aufs Papier bringt und geh Deinen eigenen Weg. Bei 60 Wohneiheiten kommt es auf ein paar Probleme rein rechnerisch auch nicht mehr an.

    Viel Glück, lass mal wieder von Dir und dem Projekt hören.


    Benz

    Einmal editiert, zuletzt von Benz (29. September 2007 um 09:43)

  • @ Benz, das hasst Du ganz toll geschrieben und auf den Punkt gebracht. ^^ :tongue:

    Geantwortet wurde deshalb nicht, weil wir nicht jemanden "in sein Unglück" schicken wollen, wenn die ganze Sache nicht wasserdicht ist.

    In jedem Fall ist unstrittig, das der Vermieter z.B. auf Fernwärme, also auf einen Fremdlieferanten umstellen darf.

    Als Eigentümer ist er verpflichtet - siehe hier:

    http://kwk-infozentrum.info/html/heizkostenabrechnung_2.html

    eine effiziente und wirtschaftlich arbeitende Heizungsanlage zu betreiben.

    Der Grund ist, das die Mieter grundsätzlich zunächst! einmal einen Bestandsschutz haben, sowie das Recht kostengünstig Wärme zu erhalten.

    Wenn umgestellt wird, muss der Miter rechzeitig informiert werden und hat das rechtliche Möglichkeiten wenn er nicht einverstanden ist.

    Wenn der Vermieter sich seiner Pflicht entziehen will und selbst ein seperates Unternehmen zur Wärmeversorgung, wobei er ebenfalls Eigentümer ist einbringen will, ist dies aus meiner Sicht unzulässig.

    Natürlich gibt es aber fast imemr gewissen Möglichkeiten, die jedoch den Forumrahmen eindeutig sprengen würden, wobei der Einzelfall betrachtet werden muss und daher weitere Tipps zu einer unzulässigen Rechtsberatung führen könnten.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan (29. September 2007 um 10:46)

  • Danke erstmal für die vielen meinungen

    Aber wenn mir jemand sagen könnte welche genehmigungen erforderlich sind sollte das noch keine rechtsberatung darstellen.

    http://www.das-grundeigentum.de/ge-01.05-f.php3?id=2473

    Wenn Ihr euch den artikel mal durch lest ist, denke ich, klar dass solche konzepte einfach notwendig sind. Die geforderten maßnahmen sind doch für niemanden mehr bezahlbar. Ziel meines Konzepts ist ja nicht wie ein Contractor gigantische gewinnmargen zu erzielen sondern die Heizkosten vür die Mieter unverändert zu lassen und über TEURE einsparmaßnahmen die kosten der anlage zu refinanzieren.

    Wo steht denn dass der Wärmelieferant nicht auch der Hauseigentümer oder ein Unternehmen des Hauseigentümers sein darf, ich konnte in der HeizKostV nichts finden????
    Was wäre denn wenn der Haupteigentümer des örtlichen Fernwärme unternehmens ein MFH besitzt was durch Fernwärme beheizt würde??

    also wo finde ich was über die notwendigen genehmigungen?

    Mietverträge sind kein problem lassen alle Wärelieferung durch dritte zu.

    Was haltet Ihr von dem Konzept?

    Bitte viele antworten

    MfG

    BHKW-contract

  • Hallo BHKW-Contract,

    ich weis nicht so richtig, was Du Dir vom Contrakting versprichst.

    Nach bisheriger Heizkostenabrechnung ist es doch so, dass Du nur die Kosten für Brennstoff, Wartung, Messung, Betriebsstrom und Abrechnungskosten umlegen darfst.

    Beim Contrakting können zusätzlich Kosten für Reparaturen, die Anschaffungskosten für Kessel und Technik sowie Löhne und Gewinnmarge des Anbieters umgelegt werden, bzw sind in dessen Lieferpreisen enthalten.

    Wenn Du also die Belastung für Deine Mieter nicht verändern willst, muss die Einsparung durch neue Technik so groß wie die Finanzierungskosten der neuen Technik sein. Wie willst Du dies erreichen?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hi,

    wo ist das Problem? :D

    Ich finde deine unternehmerische Idee gut. Wenn du die Ol- bzw. Gasverbrauchskosten für den Wärmeteil des BHKW weitergibst, kann doch niemand von Gestaltungsmissbrauch reden.

    Das BHKW bringt für die Mieter eine geringe Energie-Einsparung, weil es wirtschaftlicher arbeitet, als eine Öl- oder Gasheizung. Zumindest das würde ich ggf. in eine höhere Miete einfliessen lassen, wie die Wohnungsbaugenossenschaften, die energietechnisch modernisieren.

    Dies war der wärmetechnishe Teil. Den Stromgewinn kannst du einstecken. Der macht das ganze ggf. rechenbar. Aber nur solange, wie die Einspeisevergütung garantiert wird. Dieser Teil hat mit den Mietern nichts zu tun. Rechne es mal durch.

    Staatliche Zuschüsse sind begrenzt, da sie von der Allgemeinheit aufgbracht werden. Wenn alle energietechnisch modernisieren würden, fielen sie logischerweise weg. Deshalb würde ich jetzt investieren.

    Die Sache mit den 30 % regenerativer Energie bis 2012 ist in der jetzigen Form noch unausgegoren und verfassungswiedrig. Niemand kann gezwungen werden, unbezahlbares zu finanzieren, wie soll das gehen. Und das Mietrecht muss auch angepasst werden.

    Deswegen muss es solche Pioniere wie dich geben. Deine Idee ist sinnvoll und machbar und auch volkswirtschaftlich gesehen positiv.

    Also pack es an, stell den Bauantrag etc.

    Ich führe ähnliche durch, allerdings nur mit 10 Mietparteien auf einem Grundstück in drei Häusern. Es gibt 3 neue Ölheizungen. Der Strom geht schon ewig über einen Hauptzähler und meine geeichten Unterzähler. Installiert wird ein gebrauchtes BHKW für Teillast mit Nahversorgung. Die hohen Betribesstunden werden in der Übergangszeit erreicht. Die Spitzenzeiten werden mit den Olheizungen abgdeckt. Den Wärmeanteil des BHKW berechne ich an die Mieter. In die Ölheizung wird auch ein Volumenstommesser eingebaut. So kann ich die Heizkosten fair weitergeben.

    Der Stromverbrauch lag bisher bei etwa 30.000 kWh / a, einspeisen werde ich etwa 50.000 kWh/a (ohne WP wären es etwa ca. 20.000 mehr). Die Stromsteuern fallen also weg, weil ich mehr einspeise, als beziehe. Als Strompreis berechne ich den Preis weiter, den ich vom EVU erhalte.

    Mehr Vorteile gibt's nicht für die Mieter.

    In meinem Haus baue ich eine Wasser / Wasser Wärmepumpe ein, die regeltechnisch oft den Strom des BHKW nutzen soll. Das ganze amortisiert sich nach 3 - 4 Jahren.

    Etwas besseres fällt mir momentan nicht ein.


    Ich wünsche einen schönen Feiertag.

    Benz


    PS: We glaubt an 15.677 views heute bei 987 Membern, aber lediglich einigen Besuchern und Member momentan in diesem Forum?

    3 Mal editiert, zuletzt von Benz (3. Oktober 2007 um 08:59)