Einfach dem Netzbetreiber melden, dass das BHKW zu allen Stunden mit negativen Börsenpreisen in Betrieb war. Das ist deutlich weniger als die Pauschalregelung und der herrschenden Meinung nach zulässig, da man der Sache nach auf alle fraglichen Zeitpunkte verzichtet.
Kürzung des KWK-Zuschlags durch Netzbetreiber
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Einfach dem Netzbetreiber melden, dass das BHKW zu allen Stunden mit negativen Börsenpreisen in Betrieb war. Das ist deutlich weniger als die Pauschalregelung und der herrschenden Meinung nach zulässig, da man der Sache nach auf alle fraglichen Zeitpunkte verzichtet.
Versteh ich nicht wie du das meinst. Die Vorgabe kam ja vom Netzbetreiber, das ich die Pauschalabschläge nach Tagen berechnen soll.
Wie soll ich das anders mchen.
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Dein NB kennt die entsprechenden Zeiträume, du sagst ihm einfach das zu ALLEN entsprechenden Zeiträumen das BHKW gelaufen ist.
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Klar soll man am Ende für das BHKW dann die Tage verlängert bekommen, wenn das BHKW denn solang lebt....
Soll man vielleicht, wird aber nicht. Zukünftig (KWKG 2020) übrigens auch nicht mehr in den Fällen, wo eine vorschriftsmäßige Meldung der tatsächlichen Stunden erfolgt, nur der Verlust ist dann geringer. Aber das Geld ist ein für allemal weg.
Die Good News sind, dass im KWKG 2020 diese Vorschrift für Anlagen mit weniger als 50 kW elektrischer Leistung vollständig aufgehoben wird. Die meisten von uns müssen sich also mit diesem Problem zukünftig nicht mehr auseinandersetzen.
Das heisst demnächst wieder nicht mehr abziehen? Oder nur für Neuanlagen.
Mache das ja nicht nach den Stunden sondern pro Tag.
Das Thema ist sowas von nervig, dieses hin und her ....
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Wie soll ich das anders mchen.
Wie schon früher beschrieben:
1) Du holst Dir hier eine Aufstellung der Stunden mit negativen Strompreisen für das Jahr 2019.
2) Du meldest diese Stunden (am besten in Form einer Excel-Tabelle) bis 31.03.2020 an deinen Netzbetreiber und gibst dabei an, dass dein BHKW in allen diesen Stunden mit Volllast gelaufen ist. Dann wird Dir für diese Stunden die KWK-Zulage gestrichen und bei der Förderungsdauer (60.000 VBh) hinten drangehängt.
Sofern Du Aufzeichnungen ("betriebliche Aufschreibungen") über den Betrieb Deines BHKW's hast, aus denen zweifelsfrei hervorgeht ob das BHKW zur fraglichen Zeit in Betrieb war, kannst Du auch weniger Stunden melden. Beispiel: Ich schreibe die Betriebsstunden monatlich auf. Zwischen 01.06. und 31.08. 2019 ist unser BHKW überhaupt nicht gelaufen. Daher würde ich allfällige Stunden, die in dieser Zeit anfielen, auch nicht melden. Gleiches würde gelten, wenn das BHKW z.B. wegen eines Schadens zu bestimmten Zeiten nachweislich stillstand.
Ich habe hier mal als Beispiel eine (für einen früheren Thread erstellte) Tabelle für das Jahr 2017 (!) angehängt. So könnte man das machen, aber der individuellen Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt.
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Dein NB kennt die entsprechenden Zeiträume, du sagst ihm einfach das zu ALLEN entsprechenden Zeiträumen das BHKW gelaufen ist.
Ja und Nachweise wollen die nicht sehen? Ist ja ein Ecopower, kann ja zwischen 2kw und 4,7kw produziert haben...
...wär ja schön wenn das so geht!
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Geh immer von 4,7 aus selbst wenn das BHKW aus gewesen wäre.
Solange du in deine Tabelle das maximal schlechte für dich einträgst wird keiner einen Beweis verlangen.
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Hollo, grad mit den Stadtwerken telefoniert....
bisher nix von gehört wirkte ineressiert und fragte ob es dazu im KWK gesetz oder EEG was gäbe worauf sich dies stützen läßt!
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https://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2016/__7.html
(7)ganz unten das wäre der normale Weg
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Ja darauf bezieht er sich auch und sagt, dass da nichts ständ und das hier aus ein "Lastgangzähler" verzichtet werden könnte.
Wenn dieser nicht verbaut wäre greift nach deren Auffassung die 5% Methode.
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