Ist es nach derzeitigem Recht möglich den PV-Einspeisezähler bzw. zweiten Abgrenzungszähler zusätzlich als eigenen Zähler zu installieren?
Nach dem KWK-G hat der Anlagenbetreiber das Recht den Erzeugungszähler selbst zu setzen. Nach dem EEG 2014 wird der Erzeugungszähler vom VNB oder einem Messstellenbetreiber gesetzt. Da über den Abgrenzungszähler nur KWK-Strom fliesst unterliegt der Zähler dem KWK-G (meine unmaßgebliche Meinung) und damit hat der Anlagenbetreiber das Recht ihn zu stellen.
mein VNB stellt sich tot. Keine Antwort, keine Plombe an meinem Abgrenzungszähler. Aber Abschläge gibts weiter, als wäre nix gewesen.
Wäre mir egal. wenn es zu meinem Vorteil ist. Wenn alles angemeldet ist, hat nur der VNB ein Problem. Die haben nämlich ein großes Problem, dass die die Kaskade nicht in Ihrem Abrechnungssystem abbilden und abrechnen können obwohl es seit 2009 Gesetz ist. Alle meine Kunden mit Kaskade bekommen nur eine von Hand erstellte Abrechnung (kann man an der Abrechnung erkennen, wenn man genau hinsieht).