Messkonzept 6 wird nicht akzeptiert, weil der Hausanschluss über 63 A hat

  • Hallo,
    wir haben ein Problem mit Westnetz.
    Folgende Ausgangslage:
    1 PV Anlage 13 kw (2007 Volleinspeisung)
    3 Dachse Flüssiggas (2010 Überschusseinspeisung)
    1 Pv Anlage 20 kw (2013 Überschusseinspeisung)


    Benötigt wird die Energie für eine Produktion.
    Das Gebäude ist mit 125 A Sicherungen geschützt.
    wir haben eine Wandlermessung.


    Die neue Anlage liegt seit Ende Mai auf dem Dach.
    Nach gefühlten 1000 Telefonaten und 100 Ausreden von Westnetz ist unsere Anlage HEUTE ans netz gegangen. Aber erst mal nur vorläufig.

    Bei der Installation ist dem sehr netten Mann von Westnetz nämlich aufgefallen, dass der Hausanschluss über 63 Ampere hinaus abgesichert ist.
    Nun sei eine 2. Wandlermessung nötig. Das Messkonzept 6 nicht mehr umsetzbar. Wenn das zutrifft, hätte ich große Probleme?
    Hoffe alle nötigen Angaben gemacht zu haben. Vielen dank für eure Hilfe.

  • Nur weil die Messung am Netzverknüpfungspunkt als Wandlermessung erfolgt, müssen die anderen Messeinrichtung nicht auch zwingend als Wandlermessung erfolgen - es sei denn, die jeweilige Stromstärke erfordert es. Soweit ich mich entsinne gab es dazu auch bereits eine Entscheidung der BK6, musst selbst mal nachsuchen: http://beschlussdatenbank.bundesnetzagentur.de/index.php?lr=v…_reset=1&page=0

    Ansonsten: Besonderes Missbrauchsverfahren bei der BNetzA androhen oder über die normale Gerichtsbarkeit mit einstweiligen Verfügungen operieren.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Nun sei eine 2. Wandlermessung nötig.


    Westnetz ist der letzte Saftladen. Selbst Mitarbeiter von allen möglichen Stadtwerke mokieren sich über Westnetz. Aber wieso eine 2te Wandlermessung? Stell doch mal das jetzige Konzept (Ist-Zusand) ins Forum. Das Messkonzept 6 hat nichts damit zu tun ob Wandlermessung oder nicht.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Moin,

    die Frage lässt sich relativ einfach Beantworten.

    Da PV Nr.1 als Anlage zur Volleinspeisung errichtet wurde hat Sie nix mit der Wandlermessung zu tun - hängt aber am selben Hausanschluß.

    - wie waren die HAS vor 2007 bemessen ??
    - Gab es die Wandlermessung schon vor 2010 ?? wenn ja wie waren die Sicherungen bemessen

    Es hängt alles davon ab welcher Strom von der Anlage hinter Z2 "gezogen" wird - bis 100A könnte man u.U. eine Direktmessung durchsetzen.

    mfg

  • Es hängt alles davon ab welcher Strom von der Anlage hinter Z3 "gezogen" wird - bis 100A könnte man u.U. eine Direktmessung durchsetzen.


    Ist egal ob es sich um eine Wandlermessung oder Direktmessung handelt. Jede Messstelle kann sowohl als auch sein. Das ist doch nur wieder eine Masche von Westnetz. Das erlebe ich nun schon seit Jahrzehnte. Denen fällt doch immer wieder was neues ein um den Stromerzeuge zu schickanieren. Offiziell wollen die dann nur die technische Vorschriften einhalten. Bloß find ich nie die Vorschrift mit der Interprtation von denen. :cursing:

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  • erst nachdenken dann posten


    Eben Meister Ali !!!

    "Sowohl als auch" bedeutet Wandlermessung oder Direktmessung. Gemeint ist, dass im Messkonzept nicht festgelegt ist ob eine Messstelle mit oder ohne Wandler auszuführen ist. Welche Art zur Ausführung kommt, hängt eben von der max. zu erwartende Stromstärke ab und im MK6 steht nix davon das die nur bis 100A gilt. Beweis siehe Anlage :!: Nur beim MK1 ist die Erwähnung der 70 kVA. Das bezieht sich aber darauf ob Rücklaufsperre: ja/nein und/oder Ein- oder Zweirichtungszähler.

    Der Z3 kann eine gemeinsame Messung für alle PV-Anlagen sein (Aufteilung nach den jeweiligen kWp-Werte) oder je PV eine eigene Messung oder eine Mischung aus beidem.

    Dateien

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  • oh man ||_ ||_ ,

    wenns mit Nachdenken nix wird dann versuch ichs eben mit logik.

    Sorry ich hab grad gesehen das die Zählerbezeichnung bei Westnetz anders als in meinem vorliegenden Dokument ist http://www.giese-gmbh.de/wp-content/upl…ungsanlagen.pdf

    Also nochmal, es geht um Messkonzept 6 den Zähler Z2

    Wenn Z1 nur bis 100A Direktmessend zugelassen ist ( bei den meisten VNB nur bis 80A ) dann unterliegt Z2(ZE3) - der ja vom selben max. Strom wie Z1 durchflossen wird - ebenfalls dieser Einschränkung.

    Bedeutet wenn Z1 im vorliegenden Fall bereits vor 2010 ( zubau BHKW ) eine Wandlermessung hatte dann muß nun auch Z2(ZE3) als Wandler ausgeführt werden.

    mfg

  • Bedeutet wenn Z1 im vorliegenden Fall bereits vor 2010 ( zubau BHKW ) eine Wandlermessung hatte dann muß nun auch Z2(ZE3) als Wandler ausgeführt werden.


    Genau. D.h. aber nicht, dass das, was der matteselse ja eigentlich wissen wollte, die Messung nach MK6 nicht mehr möglich ist. Jede Messstelle im MK6 kann je nach max. Strom sowohl eine Wandler- als auch eine Direktmessung sein. Gelle.

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