Steuerentl​astung nach § 53 EnergieStG wird mir verweigert Anlage Remeha eVita

  • Hallo zusammen,

    ich habe heute folgende nette Mail vom Zoll erhalten. Was ist da schief gelaufen. Kann mir jemand helfen?

    Vielen dank


    Hauptzollamt Stuttgart
    Bezug: Ihr Antrag auf Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die
    gekoppelte Erzeugung von
    Kraft und Wärme vom 18.01.2013
    Anlagen:

    Geschäftszeichen: V....


    Sehr geehrter Herr .....,

    bei Ihrer Anlage handelt es sich um eine modulierende Mikro-KWK-Anlage des
    Herstellers Remeha B.V. Niederlande. Für diese Anlage kann derzeit keine
    Entlastung gewährt werden.

  • Käse,

    Bafa und Zoll haben nix miteinander zu tun. :!: :!:

    @ licht007

    Wenn ich raten sollte würde ich sagen es geht darum das die "begünstigte" Kraft-Wärme-Kopplung und der "nicht begünstigte" Zusatzbrenner in einem Gehäuse stecken und der Gasverbrauch so nicht zugeordnet werden kann !!

    Das müsste dann aber bei allen Stirling Thermen zu Problemen führen - oder Dein HZA hat den Schuss verpasst ;-_

    mfg

  • ...das was im Schreiben steht, reicht als Hintergrundinfo nicht aus
    - und deshalb die GRÜNDE nachfragen.
    Weil da irgendetwas schief lief -
    und dann muss man halt den Fehler suchen - ob nun beim Antragssteller oder beim Sachbearbeiter.

    Das wird in nächster Zeit angesichts der neuen Gesetzeslage noch häufiger vorkommen.
    Und es gilt:
    Ruhe bewahren und nachfragen. Meistens klärt sich das Ganze sehr rasch...