• Würde sich das als Steuersparmodell lohnen ohne den wirtschaftlichen Aspekt zu betrachten?
    Die Nutzungsdauer beträgt doch 10 Jahre. Vorsteuerabzug im vollem Umfang, Eigenverbrauch pro Jahr
    dagegen rechnen. Nach der Amortisationszeit in eine neue Anlage investieren.

    Hat hier jemand seine Gedanken schon gemacht?

  • Liebhaberei, so schnell ist das Finanzamt dabei auch nicht.
    In erster Linie gibt man Dir hier die Chance eine Gewerbe aufzubauen,
    also geh ich davon aus das in den ersten paar Jahre ruhe ist.
    Bei 10 Jahre müsste man das schon hinbiegen können.

  • Bei 10 Jahre müsste man das schon hinbiegen können.

    Dein Wort in des Steuerprüfers Ohr . ( ich würd keinen Pfifferling drauf wetten )

    mfg

    PS: Von der Evita haben wir bislang nix gravierend Negatives gehört, kann aber viele Gründe haben. :?:

  • Liebhaberei, so schnell ist das Finanzamt dabei auch nicht.


    Bekannte hatten nebenbei bissl Sekt gekeltert. Ich bin mir nicht sicher, aber es gingen keine 5 Jahre ins Land bis das Finanzamt die Steuer wieder haben wollte.

    Und ich hab letzes Jahr einen kennen gelernt der einen Dachs privat und gewerblich nutzen wollte. Das FA hat ihm einen bösen Strich druch die Rechnung gemacht. Er ging den "einfachen Weg" und heizt jetzt sein EFH damit. :pinch:


    mfg JAU

  • Ich war der Meinung das Thema is seit dem BFH-Urteil aus 2008 durch, wo da steht:

    Unternehmereigenschaft des Betreibers einer KWK-Anlage
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2008, VR 80/07, zum Betrieb
    eines BHKW entschieden:
    l. Ein in ein Einfamilienhause eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme
    auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich
    gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der
    nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung.
    2. Eine solche Tätigkeit begründet daher - unabhängig von der Höhe der erzielten
    Einnahmen - die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser
    daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist.
    3. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist unter den allgemeinen
    Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.

    Hab das Schreiben vom Finanzministerium unten nochmal hingehängt

  • Und ??? Was macht ein Unternehmer der weniger Einnahmen erwirtschaftet als er Ausgibt ?? Pleite !!

    Der User Poveyou wollte das "Steuersparmodell" nutzen, Jau und ich haben vor dem längeren Arm des FA gewarnt.

    Dein angeführtes BMF Schreiben hat damit nix zu tun, es sagt lediglich das der Betrieb eines BHKW Grundsätzlich eine "Nachhaltige Tätigkeit" ist. "Nachhaltig" bedeutet Einkünfte zu erzielen :!:

    Also nix durch, sondern brandaktuell ( wie bei jedem Nebenerwerb ).

    mfg

  • Was macht ein Unternehmer der weniger Einnahmen erwirtschaftet als er Ausgibt ?? Pleite !!

    Wenn die Ausgaben für Sekt und Weiber sind dann klappt des a ohne dass du Unternehmer bist.  :party: :walklike:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:

    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!: