Hallo,
eine Brennstoffzelle mit hohen Anschaffungskosten und in Testfasen.
Oder ein ECO 1.0
Stirlig benötigen zu viel wärme
Gruß
pfleger
Hallo,
eine Brennstoffzelle mit hohen Anschaffungskosten und in Testfasen.
Oder ein ECO 1.0
Stirlig benötigen zu viel wärme
Gruß
pfleger
Würde sich das als Steuersparmodell lohnen ohne den wirtschaftlichen Aspekt zu betrachten?
Die Nutzungsdauer beträgt doch 10 Jahre. Vorsteuerabzug im vollem Umfang, Eigenverbrauch pro Jahr
dagegen rechnen. Nach der Amortisationszeit in eine neue Anlage investieren.
Hat hier jemand seine Gedanken schon gemacht?
Würde sich das als Steuersparmodell lohnen
nicht im EFH, mit Gewerbe mußt Du Gewinn machen sonst droht Liebhaberei.
mfg
Alikante, hast du irgend welche Stimmen über Remeha in Erfahrung gebracht?
Liebhaberei, so schnell ist das Finanzamt dabei auch nicht.
In erster Linie gibt man Dir hier die Chance eine Gewerbe aufzubauen,
also geh ich davon aus das in den ersten paar Jahre ruhe ist.
Bei 10 Jahre müsste man das schon hinbiegen können.
Bei 10 Jahre müsste man das schon hinbiegen können.
Dein Wort in des Steuerprüfers Ohr . ( ich würd keinen Pfifferling drauf wetten )
mfg
PS: Von der Evita haben wir bislang nix gravierend Negatives gehört, kann aber viele Gründe haben.
Liebhaberei, so schnell ist das Finanzamt dabei auch nicht.
Bekannte hatten nebenbei bissl Sekt gekeltert. Ich bin mir nicht sicher, aber es gingen keine 5 Jahre ins Land bis das Finanzamt die Steuer wieder haben wollte.
Und ich hab letzes Jahr einen kennen gelernt der einen Dachs privat und gewerblich nutzen wollte. Das FA hat ihm einen bösen Strich druch die Rechnung gemacht. Er ging den "einfachen Weg" und heizt jetzt sein EFH damit.
mfg JAU
Ich war der Meinung das Thema is seit dem BFH-Urteil aus 2008 durch, wo da steht:
Unternehmereigenschaft des Betreibers einer KWK-Anlage
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2008, VR 80/07, zum Betrieb
eines BHKW entschieden:
l. Ein in ein Einfamilienhause eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme
auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich
gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der
nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung.
2. Eine solche Tätigkeit begründet daher - unabhängig von der Höhe der erzielten
Einnahmen - die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser
daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist.
3. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist unter den allgemeinen
Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.
Hab das Schreiben vom Finanzministerium unten nochmal hingehängt
Und ??? Was macht ein Unternehmer der weniger Einnahmen erwirtschaftet als er Ausgibt ?? Pleite !!
Der User Poveyou wollte das "Steuersparmodell" nutzen, Jau und ich haben vor dem längeren Arm des FA gewarnt.
Dein angeführtes BMF Schreiben hat damit nix zu tun, es sagt lediglich das der Betrieb eines BHKW Grundsätzlich eine "Nachhaltige Tätigkeit" ist. "Nachhaltig" bedeutet Einkünfte zu erzielen
Also nix durch, sondern brandaktuell ( wie bei jedem Nebenerwerb ).
mfg
Was macht ein Unternehmer der weniger Einnahmen erwirtschaftet als er Ausgibt ?? Pleite !!
Wenn die Ausgaben für Sekt und Weiber sind dann klappt des a ohne dass du Unternehmer bist.