BFH Urteil über Umsatzsteuer vom 12.12.2012 (Az: XI R 3/10)

  • Wurde heute veröffentlicht.

    Zitat

    Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Entnahmebesteuerung hat der BFH entschieden, dass die für die Strom- und Wärmeerzeugung mit dem Blockheizkraftwerk angefallenen sog. Selbstkosten (Herstellungskosten) nur dann anzusetzen sind, wenn ein Einkaufspreis für den Strom bzw. die Wärme nicht zu ermitteln ist. Das Finanzamt hatte im Streitfall die (relativ hohen) Selbstkosten als Bemessungsgrundlage angesetzt. Das Finanzgericht (FG) war dem gefolgt.

    http://www.kostenlose-urteile.de/BFH_XI-R-310_B…s.news15315.htm

    Damit dürfte die Wärme etwas billiger werden. :thumbup:

    "Religion wird von den gewöhnlichen Leuten als wahr, von den Weisen als falsch, und von Herrschern als nützlich angesehen."

    Lucius Annaeus Seneca d. J.

  • Naja, genau wie Du habe ich eine PV-Anlage, die das BHKW etwas "quersubventionieren" kann.

    Da dürfte mit dem Urteil etwas mehr Luft entstanden sein, oder siehst Du das anders?

    "Religion wird von den gewöhnlichen Leuten als wahr, von den Weisen als falsch, und von Herrschern als nützlich angesehen."

    Lucius Annaeus Seneca d. J.

  • Da dürfte mit dem Urteil etwas mehr Luft entstanden sein, oder siehst Du das anders?

    8o nee hast recht, für uns passt das. :thumbup:

    mfg

  • Im EFH ist es Wurst denn die Kosten müssen wieder rein kommen.


    Ist nicht Wurst. Wenn Du nachweisen kannst, dass der Strompreis für die Eigenentnahme z.B. bei 7 ct/kWh liegt zahlst darauf die MWSt. Wenn das FA den Preis z.B. auf 14 ct/kWh festsetzt, zahlst Du dafür doppelt so viel Steuern. Macht bei einem Eigenverbrauch von 6000 kWh pro Jahr ca. 80 € Mehrkosten (MWSt.-Anteil) und ggf. kommt dazu noch die anteilige Einkommensteuer (geldwerter Vorteil). ;(

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Haste falsch verstanden!


    Dann wäre es nach Deiner Darstellung im selbstgenutzten EFH sogar besser den Wärmepreis niedrig zu halten, weil ein Teil des Stromes ins Netz geht und man dann dafür besser hohe Kosten produziert was dann den Ertrag wiederum reduziert und damit auch die Steuerbelastung. Im MFH sieht dann wieder u.U. genau anders rum aus. Wenn man dann noch aus dem Urteil den Passus "Diese Entnahmebesteuerung gilt nach der BFH-Entscheidung indes nicht für die aus technischen Gründen nicht zur Heizung nutzbare Abwärme" betrachtet dann müsste die Wärme teuer werden damit die Abwärme auch teuer wird. Also ist bleib ich dabei es ist nicht Wurst.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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    Einmal editiert, zuletzt von ecopowerprofi (27. Februar 2013 um 18:48)

  • _()_

    Also mir als EFH Besitzer ist es Wurst ob ich dem FH das Geld aus der linken Hosentasche (Wärme) oder aus der rechten Hosentasche(Strom) geben muß.

    Denn diese ganzen Zahlenspielchen ändern absolut gar nichts an den Einnahmen die von extern zufliessen. Aber nur solche externen Einnahmen schmälern die aufzubringenden Selbstkosten um zur schwarzen Null zu kommen.

    Und komm mir jetzt nicht mit irgendwelchen Überschüssen - die gibts im EFH nicht !!

    :-)_:-)

  • Typisch deutsch, erst kommt kommt die Steuerersparnis und dann der Rest. Also 3 Euro aus dem Fenster geworfen um einen Euro Steuern zu sparen. Nur weiter so, dass gibt für die Micro-BHKW Betreiber noch ein böses Erwachen.

    Warum rechnet den keiner mal aus, welche Preise für Strom und Wärme nötig sind, damit wenigstens eine schwarze Null herauskommt und die ganze Sache nicht unter Liebhaberei fällt? Ein richtiger Unternehmer kennt jedenfalls die Untergrenze für seine Verkaufspreise. Mit 7 oder 14 Cent für den Strom wird es aber mit Sicherheit nichts.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Also mir als EFH Besitzer ist es Wurst ob ich dem FH das Geld aus der linken Hosentasche (Wärme) oder aus der rechten Hosentasche(Strom) geben muß.


    Wir reden doch hier nicht über den Inhalt deiner rechten oder linken Hosentasche. Das interessiert dem Finanzamt auch nicht. Du sollst Steuern bezahlen und die versuchen es für Dich immer sehr ungünstig darzustellen. Die schaffen es, dass Du Steuern bezahlen musst auch wenn Du kein Cent verdient hast. Bei einem üblichen EFH wird zwischen 20 und 50% des erzeugten Stromes eingespeist. Dafür bekommst Du vom NB eine Vergütung. Wenn Du nichts machst, kannst Du die komplette Summe als Einkommen versteuern und die MWSt. abführen. Das können so mal locker 60% der Einnahmen werden, wenn Du auch sonst schon ein anständiges Einkommen hast (dafür brauchst Du noch nicht mal steinbrücksche Vergütungen). Es geht hier nur um die Steuerersparnis. Die gilt es legal zu maximieren.

    erst kommt kommt die Steuerersparnis und dann der Rest.


    So kannst Du das nicht sehen, denn die Steuer ist auch ein Teil des Ganzen und manchmal nicht der kleinste. Man sollte das eine tun ohne das andere zu lassen. Hier reden wir eben über den Teil den man auch Steuern nennt. In anderen Rubriken werden die anderen Teile behandelt.

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