KWK Zuschlag für EEG Anlagen

  • KWK-Zuschlag gibts seit Einführung des KWK-Gesetzes
    Erhöhung auf 5,41 seit Novelle im letzten Jahr

    den gibt es NICHT für EEG-Anlagen.

    Hier gab es früher einen KWK-Bonus,
    der aber mit erhöhten Anforderungen (Mindestwärmenutzung) und höheren Vergütungen mit der EEG-Novelle nicht mehr gibt

  • Kann man eigentlich die Einspeisevergütunegn für eine BHKW und eine PV-Anlage "kombinieren"?

    Beispiel: ich habe ein ecoPower 1.0, nutze den erzeugeten Strom zu 7o% selbst und speise 30% ein und erhalte hierfür die KWK-Zulage von 5,41 cent.
    Wenn ich jetzt eine PV-Anlage installieren lasse und den erzeugten Strom einspeise, welche Vergütung erhalte ich dann insgesamt? Den höheren Satz nach EEG für alles, oder ist dort die Grenze die Anzeige auf dem Eigenerzeugungszähler der PV-Anaage? Oder leige ich völlig falsch?

    Ich gehe von einer PV-Dachanlage bis 10 kWp aus.

  • geht nur über korrekte Erfassung der Strommengen (was wurde wo selbst genutzt oder eingespeist)

    Hier haben Nutzer des Forums ganze abreit geleistet
    und eine entsprechende Schaltung (Zählerkaskade) entwickelt,
    die so auch akzeptiert wird.

    Einfach mal im Forum stöbern oder mit Zählerkaskade die Suche nutzen

  • Zitat

    KWK-Zuschlag gibts seit Einführung des KWK-Gesetzes
    Erhöhung auf 5,41 seit Novelle im letzten Jahr

    den gibt es NICHT für EEG-Anlagen.

    Hier gab es früher einen KWK-Bonus,
    der aber mit erhöhten Anforderungen (Mindestwärmenutzung) und höheren Vergütungen mit der EEG-Novelle nicht mehr gibt

    Seit wann gibs das KWK Gesetz ?
    Meine Anlage ist von 2008 und ich bekomme den vollen KWK Bonus.

    Zitat

    den gibt es NICHT für EEG-Anlagen.

    Ich glaube doch.
    Ich zitire:

    Aus Strommengensplitting EEG / KWKG

    Durch ein Strommengensplitting ist es folglich möglich, für den eigenverbrauchten Strom aus KWK für den keine Vergütung nach EEG gewährt wird,
    vom Netzbetreiber den KWK Zuschlag zu erhalten und für den übrigen Strom, der nach Maßgabe des EEG angedient wird, die EEG Vergütung zu erhalten.
    Dadurch kann die Rentabilität der Anlage erhönt werden.
    So steht das im Gesetz.

    Gruß Matzi

  • Moin,

    Aus Strommengensplitting EEG / KWKG

    Durch ein Strommengensplitting ist es folglich möglich, für den eigenverbrauchten Strom aus KWK für den keine Vergütung nach EEG gewährt wird,
    vom Netzbetreiber den KWK Zuschlag zu erhalten und für den übrigen Strom, der nach Maßgabe des EEG angedient wird, die EEG Vergütung zu erhalten.
    Dadurch kann die Rentabilität der Anlage erhönt werden.
    So steht das im Gesetz.

    in welchen Gesetz und welcher Fassung steht das??

    Sowas hatte ich mit meiner ehemaligen Anlage (EEG2004->EEG2009) auch vor. Mir wurde aber gesagt ein Aggregat könne nur entweder nach KWKG oder EEG angemeldet sein!!!

    mfg

    PS: bitte verwechsle nicht den KWK-Bonus aus dem EEG 2009 mit der KWK Vergütung nach KWKG!!!

  • Da steht nix von Splitting, im §16 gibts nur die allgemeinen Vergütungsregeln.

    (3) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber, die den
    Vergütungsanspruch nach Absatz 1 für Strom aus einer Anlage geltend
    machen, sind verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt dem Netzbetreiber den
    gesamten in dieser Anlage erzeugten Strom,

    1. für den dem Grunde nach ein Vergütungsanspruch nach Absatz 1 besteht,

    2. der nicht von ihnen selbst oder von Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht wird und

    3. der durch ein Netz durchgeleitet wird,

    zur Verfügung zu stellen, und sie dürfen den in der Anlage erzeugten Strom nicht als Regelenergie vermarkten.

    Ich glaube mich zu erinnern das Maslaton mal was zum Thema geschrieben hat - das waren aber Fragestellungen keineswegs Feststellungen das ein Splitting möglich wäre.
    mfg