Einnahmen und Auszahlungen beim Contracting

  • Liebe Experten,

    ich plage mich eine ganze Weile mit folgender Problemstellung rum:

    Ein Anlagencontractor baut eine Mini-KWK-Anlage in Objekt ein. Er hat 3 Möglichkeiten den Strom zu veräußern.
    a) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an den Netzbetreiber
    b) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an einen Dritten
    c) Eigenverbrauch im Objekt

    Ich würde gerne wissen welche Einnahmen bzw. Ausgaben mit den verschiedenen Möglichkeiten der Vermarktung generiert werden. Eine rechtliche Grundlage wäre spitze! Könnt ihr mir da weiterhelfen?

    Anbei ist eine Aufstellung über die Zahlungsströme die nach meiner Auffassung so getätigt werden müssten (keine kapitalgebundenen oder betriebsgebundenen Kosten).
    -----------------------------------------------------------------
    a) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an den Netzbetreiber
    Einzahlungen:
    1. EEX-Baseload-Preis
    2. KWK-Bonus
    3. Rückerstattung Energiesteuer

    Auszahlungen:
    1. EEG-Umlage

    Netznutzenentgelte entfällt (rechtl. Grundlage?)
    § 19 StromNEV entfällt (rechtl. Grundlage?)
    Offshore-Haftungsumlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
    Konzessionsabgaben entfällt (rechtl. Grundlage?)
    Stromsteuer entfällt (rechtl. Grundlage?)
    KWK-Umlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
    -----------------------------------------------------------------
    b) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an einen Dritten
    1. vereinbarter Preis
    2. KWK-Bonus
    3. Rückerstattung Energiesteuer

    Auszahlungen:
    1. Stromsteuer
    2. KWK-Umlage
    3. EEG-Umlage
    4. § 19 StromNEV
    5. Offshore-Haftungsumlage
    6. Konzessionsabgaben

    Netznutzenentgelte fallen weg, da Dritter diese zu leisten hat
    -----------------------------------------------------------------
    c) Eigenverbrauch im Netz
    Einzahlungen:
    1. Vereinbarter Preis (kann theor. Netto-Strompreis entsprechen)
    2. KWK-Bonus
    3. Rückerstattung Energiesteuer

    Auszahlungen:
    1. EEG-Umlage

    Netznutzenentgelte entfällt (StromNEV § 3 Abs.2)
    § 19 StromNEV entfällt (rechtl. Grundlage?)
    Offshore-Haftungsumlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
    Konzessionsabgaben entfällt (KAV § 1 Absatz 1,2)
    Stromsteuer entfällt (StromStG §9 Abs1 Satz 3b)
    KWK-Umlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
    -----------------------------------------------------------------
    Danke für eure Unterstützung. ||_

    Bester Gruß Hans

  • oh ha,

    erstmal Willkommen im Forum
    und eine Empfehlung: plag Dich nciht zu doll damit,
    dass macht nur depressiv ;)

    Ich beantworte es mal farblich direkt in Deinem Text

  • Hallo firestarter,

    depressiv bin ich bereits deswegen... |:-(
    Danke für die Infos! Haben mich definitiv weiter gebracht! :walklike:

    Zitat

    nach wenn Du Letzverbraucher (über Netz) belieferst,

    muss da auch der ganze Klimbim geleistet werden

    EEG-Umlage, KWK-Umlage, Stromsteuer (die eigentlich bei zeitgleicher und
    ortsnaher Verwendung entfallen könnte), Konzessionen, Netzentgelt, $19,
    offshore usw.

    All das wirst Du als Lieferant abführen und dementsprechend Deinen
    Verklaufspreis entsprechen hoch gestalten müssen...kaum preiswerter als
    andere Lieferanten sein können.

    Nach deiner Aussage werden im Fall b) folglich die Abgaben und Steuern (außer der Stromsteuer) nicht fällig wenn der Contractor nicht als Lieferant an den Letzverbraucher sondern nur als Erzeuger auftritt. Unternehmen oder Dritte wie z.B. buzzn, die den Strom dann kaufen haben dann letzendlich diese Abgaben und Steuern zu leisten. Diese wälzen sie letzendlich wieder auf den Endverbraucher ab. Sehe ich das so richtig?
    Wie schaut das ganze aus wenn ich den Strom an der EEX veräußere? Welche Abgaben habe ich dann zu leisten?

    Zitat

    weiterhin wirst Du eigenen Bilanzkreis fürhen müssen und Mehr- und Mindermengen zu-/verkaufen

    Was bedeutet das genau?
    Muss der Contractor einen Bilanzkreis bilden oder der Letzverbraucher?
    Wie schaut das mit den Bilanzkreisen an der EEX aus?

    Bei der verwirrenden Gestaltung ist es kein Wunder, dass die KWK-Erzeugung in der Wohnungsversorgung nicht aus dem Sessel kommt... _()_
    Planungssicherheit geht gegen NUll!

    Danke für die Hilfe!

    Bester Gruß
    Hans

  • Hallo,
    nicht zu vergessen: Bei Eigennutzung gibs nur ein Stromanschluß.
    Die Stromzählung macht der Contraktor.
    Es gibts noch nebenbei gesagt Eigentühmer und Mieter GBRs
    Bei einen höheren Stromverbrauch als 100 000kwh bei einer Fa.müßte es eine EEG-Befreiung geben. Da gehen viele Hetzkampanien rum.
    Gruß
    Pfleger

  • Der Verbrauch muss doch höher als eine GWh sein. Also 1000 000 kWh

  • Ein Anlagencontractor baut eine Mini-KWK-Anlage in Objekt ein.

    ...wer macht sowas und wer lässt sowas machen  ?( Einer von beiden wird gewaltig bluten müssen |__|:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:

    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Zitat

    ...wer macht sowas und wer lässt sowas machen

    Es geht im Sinne einer Arbeit darum mittels "überdimensionierter" Mikro-KWK-Anlagen Spitzenlaststrom zu substituieren. Realisieren kann man das z.B. durch mit steigender Analgenleistung stark sinkende spez. Investitionen. Die Betrachtung der Kosten- und Erlösstrukturen sind dafür wichtig. Des Weiteren geht es darum monetäre Hebel zu finden, um die überdimensionierte Anlagenleistung Gewinn maximierend einzusetzen. :thumbup: Theorie geil! Praxi eher ernüchternd! ;-_ Aber eher auf der rechtlichen Seite durch fehlende Planungssicherheit!

    Zitat

    Einer von beiden wird gewaltig bluten müssen

    Bitte konkretisieren! ?(

  • mittels "überdimensionierter" Mikro-KWK-Anlagen Spitzenlaststrom zu substituieren.

    Das ganze ist doch ein Widerspruch in reinster Form. Unter Mini-BHKW versteh ich z.B. ein Eco 1.0 oder ähnlich mit einer elektr. Leistung von 1.0 kWh/Bh. Da is nix überdimenioniert.
    Das Maschinchen wenn 365/24 läuft dann macht des 8760 kWh, Da is nix mit Spitzenlast substituieren. Contractoren bewegen sich in anderen Dimensionen so ab MFH.
    Gib doch einfach ein paar Daten vom Objekt, Strommenge und sonstiges was alles zum rechnen taugt.
    Sonst wird des nix ausser  :glaskugel:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:

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    Einmal editiert, zuletzt von baulion (11. Januar 2013 um 17:42)

  • Zitat

    Das ganze ist doch ein Widerspruch in reinster Form.

    Ich denke nicht, dass das ein Widerspruch ist. Energiesystemtechnisch ist der Betrieb von KWK mit langen Laufzeiten ein Widerspruch. Bei extrem schwankender dezentrale EE-Einspeisung (KWK kein EE), Grundlast bereitzustellen ergibt für mich weniger Sinn. ;)

    Überdimensioniert im Sinne von bsp. 5 kW el. in EFH mit 25.000 kWth => geringere Laufzeiten (2500 VBH) als Eco 1.0 jedoch höherer thermische Ausnutzung => mehr Stromproduktion zu bestimmten Zeiten => durch entsprechenden Speicher ist eine zeitl. Entkopplung realisierbar => Spitzenlastdeckung. Soweit zur Theorie.

    Was hält die Fachwelt davon?

    Bei stark sinkenden spez. Investitionskosten pro kW reduziert sich mit steigender Leistung die Sensitivität bzl. des Eigenstromverbrauchs insbesondere im Bereich von wenigen kW. Der Eigenstromverbrauch wird nicht mehr sooo wichtig...

    Übrigens ist alles unter 50 kW Mini-BHKW.
    Ich spreche von Mikro. Also aufgrund fehlender allgemeiner Def. <20 kWel.

  • Hallo Hans,

    Wie schaut das ganze aus wenn ich den Strom an der EEX veräußere? Welche Abgaben habe ich dann zu leisten?

    keine.
    Energiesteuer wird zurückerstattet, der KWK-Bonus von 5,41Cent je kWh wird bezahlt.
    Der Aktuelle Strompreis wird bezahlt siehe Link:

    http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-table/2013-01-12/PHELIX
    Oder der KWK Index wird ausgezahlt. Durchschnitlicher Strompreis von den lezten Quatal.

    Bei stark sinkenden spez. Investitionskosten pro kW reduziert sich mit steigender Leistung die Sensitivität bzl. des Eigenstromverbrauchs insbesondere im Bereich von wenigen kW. Der Eigenstromverbrauch wird nicht mehr sooo wichtig...

    Nehmen wir mal zum Beispiel folgenden Anlagen her:
    Der XRGI 20 (45 000€) plus Einbau,eigene Zähler für das Haus Stromverlegung...und Mwst
    und dem Zuhauskraftwerk von Lichtblick 27000€ mit 19,2kw el. Leistung plus Einbau ohne oder mit el.Anbindung an das Haus und Mwst.

    Beide Anlagen sind von der el. Leistung ähnlich und sehr modern. Auf Grund der verschiedene Ansätze billiger oder teurer.

    Im Vergleich wird der XRGI 20 mehr Eigenstromnutzung haben und das Lichtplick weniger oder gar keinen.
    Welcher wirtschaftlicher ist. Muß an einer Beispielsrechnung errechnet werden.


    Meiner Meinung nach ist der Lichtblick wesentlich Sinnvoller als die "normal" betriebene KWK-Anlage mit hoher Eigenstromnutzung.
    Dieser würde in meine Augen weniger KWK-Umlage kosten als die anderen.
    Politisch ist es aber noch nicht gewollt.

    Gruß
    Pfleger