PV-Anlage -> Eigenstrom auf dem Nachbargrundstück?

  • hallo Forums- Gemeinschaft,
    ich denke, daß hier die Leute mit Erfahrung sind, die mir meine Frage beantworten können:
    Auf dem Nachbargrundstück meines Bruders soll je eine PV -Anlage mit ca. 7 kw entstehen.
    Die Nutzung der einen Anlage will ich in meinem Haus, d.h. andere Flur Nr.
    Nun sagt meine Netzagentur, daß dies so nicht geht.
    im EEG soll dies irgendwo stehen, habe aber nichts gefunden.
    ich bitte um Antwort
    viele Grüße
    Erwin Färber ?( ?( ?( ?(

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0

  • hallo Alikante,
    vielen Dank für die schnelle Antwort,
    der netzversorger schreibt nur. " Antrag wird nicht zugestimmt "
    per Telefon erklärt er, daß produktion und Verbrauch nur am gleichen Grundtück sein muß.
    die Grundstücke grenzen aneinannder.
    E.f.

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0

  • Hallo,

    Produktion und Verbrauch müssen in "räumlichem Zusammenhang" sein. Wenn Du die PV im Nachbargrundstück baust und von dort ein Kabel in Deinen Zählerschrak ziehst ohne öffentlichen Grund zu kreuzen muß Dein Netzbetreiber zustimmen.

    mfg

  • Es ist Dein Bruder. Da müsste es doch möglich sein, eine gemeinsame Anlage zu betreiben. Genaue, geeichte Stromzähler gibt es schon für 40 Euro.
    Vorschlag: Ein Drehstromanschluss . Wo möglich, belegt jeder von Euch beiden bevorzugt eine der drei Phasen, mit eigenem Einphasenzähler. Die Abrechnung des Rests dürfte kein Problem sein.
    Frage an Alikante: Es gilt für Einzelstombezieher, abgesehen von direkten Heizgeräten, die 2kW-Regel. Was passiert, wenn zwei Haushalte an einem einzigen Zähler angeschlossen werden?
    Kann das EVU dann seine Monopolrechte dahingehend ausschöpfen, dass es die Viertelstundenabrechnung ansetzt und plötzlich hat man 1000 Euro Grundgebühr, weil man eine Viertelstunde lang geduscht hat? Ich hatte solch eine Androhung schon einmal im Schwarzwald. Versucht hatten die Stadtwerke dies auch, mit einer Ablehnung. Die ließ sich aber nicht durchsetzen. Die entsprechenden Monopolgesetze aus der Vorkriegszeit hatten ihre Gültigkeit verloren.
    Die Viertelstundenmessung oder Ähnliches würden meinen Vorschlag sinnlos machen.

  • Ihr werdet vermutlich zwar zwei gleiche Anlagen betreiben, aber trotzdem ist mit dem Betrieb ein gewaltiger bürokratischer Aufwand verbunden, der ausgesprochen nervt. Ist der gleiche Finanzbeamte zuständig, geht das noch an. Das solltet ihr auch prüfen, wie Ihr anmeldet. Habt ihr viel Eigennutzung, ist die Rückerstattung der MWSt weniger wichtig, da Ihr dann den selbst verbrauchten Strom höher versteuern müsst. Zudem mehr Lauferei. Wer gerne Monopoly spielt oder gerne Finanzbeamter geworden wäre, sicherlich auch eine interressante Herausforderung.

  • Moin Bernd,

    wieder mehrere Nein Nein Nein zu Deinen Aussagen.

    Die 7,5KW Grenze ist schon richtig gewählt, darüber gelten schärfere Anschlußbedingungen.

    Was meinst Du mit 2KW Regel?? Eine 1/4h Lastgangmessung ist erst ab 100.000kWh/p.a. üblich alles darunter wird per syntetischen Lastprofil abgebildet - noch.

    Der Finanzbeamte hat auch keinen Spielraum da bei PV mittlerweile alles geregelt ist. Seit dem Wegfall der Eigenverbrauchsvergütung und Inkrafttreten der 80% Regelung ist der selbst hergestellte und verbrauchte Strom m.M. in jeder hinsicht Steuerfrei. Dafür lassen die FA auch nur noch 80% der Herstellungskosten einer PV gelten.

    mfg

    mfg

  • Bisher haben weder er noch der Finanzbeamte etwas von einer 7,5kW-Regel erfahren. Von den Stadtwerken aus gab es keine Probleme.
    Bei den Düsseldorfer Stadtwerken finde ich eine Grenze für Einspeisung von 50kW, ebenfalls die von Dir erwähnte 100.000Watt-Grenze. Damals, im Schwarzwald zog der Angestellte alle möglichen, längst überholten Bestimmungen , insbesondere zu Beleuchtungsanlagen hervor, die dann doch nicht galten, er wollte sich vermutlich nur wichtig tun.
    Meine Frage ging dahin, zu erfahren, ob diese grundsätzliche 2kW-Regel prinzipiell noch gilt, die ja längst durchlöchert wurde, zum Beispiel beim Strombezug durch ohmsche Lasten wie elektrischen Durchlauferhitzern. Bei Motoren galten wiederum andere, unsinnige Bestimmungen. So zum beispiel für Aufzugmotoren. Also, mir geht es hier insbesondere um den Strom"regelbezug" von früher 2kW.
    Ich finde nichts dazu bei den Düsseldorfer Stadtwerken.
    Kann man damit sagen, nichts von diesem alten Unsinn gilt noch, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, die den Blindstromanteil eliminieren und einen Durchlauferhitzer in der Stromaufnahme nicht unterscheidbar machen von der Stromaufnahme eines Aufzugmotors mit Sanftanlauf und Leistungsfaktor 1?
    Mir geht es hauptsächlich um jene ominöse 2kW-Regel aus dem vorigen Jahrhundert, die ich nicht erwähnt finde.

    Ich habe Bekannte auf einem abgelegenen Bauernhof, da gilt zwar die 2kW-Regel nicht, praktisch aber schon, weil sich 2kW mehr oder weniger sehr wohl in der kilometerlangen 70mm²-Aluminiumdrehstromleitung bemerkbar machen. Ja, die Maschinen laufen sanft an, gleichzeitig wird das Licht dunkel.

    Tatsächlich wurde man früher und auch heute noch bestraft, wenn man dem Netz mehr als 2kW entnimmt, die Ferraris-Einphasenzähler durften den Eichgesetzen nach 10% vorgehen, wenn man den Zählermaximalstrom ausschöpfte. Die Messgenauigkeit war bezogen auf den Normverbrauch von unter 2kW.

    Fände ich sehr gut und wichtig, wenn man heute sagen kann: nein, dieses alte Zeugs gilt heute alle nicht mehr.

    Mich verunsichern Meldungen wie diese, die an die Steinzeit der Stromversorgung erinnern und sehr wohl Bedeutung für die Entscheidung haben, ob man mit dem Bruder eine gemeinsame Netzankopplung betreiben will:

    http://www.forium.de/redaktion/imme…en-stromkosten/

    http://de.wikipedia.org/wiki/Stromz%C3%A4hler

    Immerhin werden die uralten Eichgesetze gerade heute hart diskutiert und da ist die alte 2kW-Regel durchaus noch von Bedeutung.

    Wenn wir da bedenkenlos sagen könnten, nein, nein, das ist alles Tobak von gestern, würde das die Entscheidungsfindung sehr vereinfachen.

    Ich fände es schon sehr störend, wenn ich 15% zu viel bezahlen müsste, nur, weil mein Drehstromzähler beim Laden meines Elektroautos beim Ausschöpfen der Stromgrenze von 40 Ampere zu schnell liefe.

    Warum wechseln wohl die Stromversorger immer Ferraris- gegen elektronische Zähler aus, wenn man einspeist?
    Mein Elektroauto ist billiger geworden, seit ich die gleiche Strommenge nicht mehr mit 14,5 Ampere , sondern nur mit 10 Ampere Zählerbelastung lade (Ferrariszähler der Stadtwerke, dreiphasig).

  • Ach herrje, du wirfst da Sachen zusammen die garnix miteinander zu tun haben.

    Achte insbesondere auf deine Einheiten! kWp sind keine kW sind keine kVA sind keine kWh.

    Zitat

    Mein Bekannter hat 11kW auf dem Dach


    Eine PV ist kein BHKW. :pinch:

    Bei Motoren galten wiederum andere, unsinnige Bestimmungen. So zum beispiel für Aufzugmotoren. Also, mir geht es hier insbesondere um den Strom"regelbezug" von früher 2kW.


    Da hat der Finanzbeamte auch garnix zu melden, da schaust du mal lieber in die technische Anschlussbestimmungen (TAB) deines Netzbetreibers. Da hab ich auch eine 2kVA-Regel gefunden: Für Schweißgeräte. :whistling:
    Das bezieht sich aber nicht im geringsten auf die Abrechnung sondern vielmehr darauf wie bestimmte Leistungen zu handhaben sind. Z.B. die maximale Scheinleistung von einhphasigen Drehstrommoten (1,7kVA) oder das Gasenladungslampen ab 250W zu kompensieren sind.
    Grund: Das beim Nachbarn das Licht nicht flackert.

    Die Messgenauigkeit war bezogen auf den Normverbrauch von unter 2kW.


    Nciht ganz,l Messgenauigkeiten sind üblicherweise auf den Maximalwert bezogen (bin mir da jetzt nur nicht ganz sicher ob das für aktuelle Stromzähler so gilt).

    Beispiel:
    2kW, 1% ist ein erlaubter Fehler von 20W. Dieser zulässige Fehler gilt aber über den gesamten Messbereich. Bei Bezug von 100W sind 20W Abweichung zulässig.
    Anderes Messgerät 10kW, 1%. Fehler erlaubt: 100W. Bei 100W sind also 100W zulässig.

    Warum wechseln wohl die Stromversorger immer Ferraris- gegen elektronische Zähler aus, wenn man einspeist?


    Weil sie müssen. Es ist EU-seitig vorgegeben das neue Zähler fernauslesbar sein müssen um in Zukunft Erzeugung und Bedarf besser regeln zu können.


    mfg JAU

    4 Mal editiert, zuletzt von JAU (29. Dezember 2012 um 11:57)

  • Ich nehme Dir nicht ab, dass mein "neuer" Ferraris-Drehstromzähler von 1971, der frisch von den Stadtwerken geeicht wurde, bei der Nennstromaufnahme von 10 Ampere die gleiche Genauigkeit hat wie bei den erlaubten 60 Ampere.
    Bei elektronischen ist das durchaus möglich, muss aber nicht. Ich glaube auch nicht, dass die vielen Leute, die unter google zu finden sind und über Diskrepanzen bei der Stromabrechnung klagen, alle im Unrecht sind und auch der Wikipediaautor scheint mir kein Dummkopf zu sein.

    Vielmehr denke ich, dass mit dem eingebauten Energiemessgerät im Ecopower1.0 solche Diskrepanzen bald auffallen werden und dann erst beseitigt. Dann wäre auch die Grundlage gelegt für einen direkten Stromverkauf über das allgemeine Stromnetz.
    Das 11kW-Photovoltaikdach hat sehr wohl mit unserer Fragestellung zu tun, denn erstens geht es hier im thread sehr wohl um Photovoltaikanlagen und nicht um ein BHKW, was ich erst ins Spiel bringe und zweitens war von uns für die Versorgung von 3 bis 4 Liegenschaften in Lippstadt die gemeinsame Versorgung über das Lippstädter Stromnetz geplant, das nach Stadtratsbeschluss für einen besonderen Fall kostenlos zum Transport zur Verfügung steht und auch allgemein freigegeben sein soll. Bei Nachfrage beim Stromversorger war dann aber plötzlich alles anders und unser BHKW ist nun ein viel kleineres, ein senertec-Dachs, nur für eine Liegenschaft, statt etwas Größerem. Das hatte durchaus etwas mit Gesetzen und Vorschriften zum Anschluss von 6, allerdings sich im wesentlichen einigen, Mietparteien zu tun.
    Ich bin dabei lediglich nur noch Beobachter aus der Ferne. Der Initiator des Projekts ist mehr oder weniger einem Nervenzusammenbruch nahe.
    Die Photovoltaikanlage habe mehr oder weniger ich mitverbrochen und ich bemühe mich zur Zeit, den Eigenverbrauchsanteil von zur Zeit ca 20% zu verdoppeln. Also gleiche Fragestellung wie beim wirtschaftlichen Betrieb eines BHKW.
    Das geht, weil ein großer Teil der Wärmeerzeugung auf Wärmepumpe umgestellt werden kann, die noch nicht mit der Sonnenscheindauer synchron läuft. So fehlt auch noch ein Wärmespeicher. Eine Fußbodenheizung ist allerdings bereits vorhanden, ebenso ein Warmwasserspeicher. Alles auch aus der Ferne per selbstgebautem Server zu programmieren und zu überwachen.
    Das wäre auch meine Anregung für Erwin, sofern dem Zusammenschluss mit der Anlage des Bruders nichts mehr im Wege steht. Aber das hat Alikante ja schon geklärt, der Zusammenschluss kann nicht verwehrt werden.

    In Lippstadt wäre durch den Stadtratsbeschluss die Errichtung eines zweiten Schönaus sicher. Aber man kann zusehen, wie die Stadträte und Abgeordneten schnell wieder einen Rückzug machen, entgegen den Veröffentlichungen in der örtlichen Presse. Ich würde heute noch nach Lippstadt ziehen, wenn wir unser Vorhaben dort verwirklichen düften. Wie es wahrscheinlicher ist, dürfen wir nicht. Obwohl die Stadt ihr Stromnetz, wie die Schönauer, von den VEW überteuert gekauft hat.
    So bleiben nur die lieben Nachbarn, mit denen man, weil Ostwestfallen, alleine schon wegen grundstückübergreifenden Wurzeln im Hader liegt.
    Brüder? Weit und breit nicht.

    http://paderborn.stadtus.de/immobilien/str…stadt_gmbh.html