Privat vermaktung von Stom

  • Hallo Leute

    Ich habe da einen Artikel gelesen das der Strom jetz privat vermaktet werden darf und der Zuständige Netzbetreiber uns in Ihren Bilanzkreis aufnehmen mussssss.

    sie auch BIlanzkreis2012 KWK Lesefassung KWKG 2012_Stand 141211_Bi.pdf

    Wann tun wir uns endlich zusammeen!!!!!!

    Wer kann uns da weiterhelfen unser Recht zu bekommen

    Sonnenreiche Grüße


    Hitschi

    ist erst im Nebenberuflichem Aufbau: Fa. Kühr Elektrotechnik eingetragen in der HWO
    Elektroinstallation, SPS Technik, Eib- Partner, Fachpartner von Varta, Alarmanlagentechnik nach VDS
    Inhaber Christof Kühr, Negertalstr. 2a, 57462 Olpe Unterneger
    Mail: Christof.Kuehr@freenet.de / Hompage:C-Kuehr.de.tl

    NUR WER HANDELT KANN ETWAS VERÄNDERN :thumbup:

  • Sonnenreiche Grüße

    Hitschi

  • Neu aufgenommen wurden in §4 des KWK-Gesetzes Regelungen

    zur Möglichkeit einer Vermarktung des Stromes durch den Betreiber

    der KWK-Anlage. In einem solchen Fall ist der Netzbetreiber

    verpflichtet, den eingespeisten KWK-Strom direkt dem Bilanzkreis

    des Anlagenbetreibers oder ggf. dem eines von ihm genannten

    Dritten zuzuordnen. Dann entfällt die Ankaufs- und Vergütungspflicht

    des Netzbetreibers hinsichtlich des eingespeisten KWKStroms;

    bestehen bleibt jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der

    Zuschläge entsprechend §7 des Gesetzes. Bei Verzicht des Anlagenbetreibers

    auf eine Bilanzkreiszuordnung ist der Netzbetreiber

    verpflichtet, den eingespeisten Strom in einen eigenen Bilanzkreis


    aufzunehmen.

    wer es immer noch nicht gefunden hat.

    sonnenreiche Grüße

    Hitschi


    ist erst im Nebenberuflichem Aufbau: Fa. Kühr Elektrotechnik eingetragen in der HWO
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  • Hast du mit buzzen schon erfahrung

    Monatliche gebürh 8 Euronen na ja ich habe meinen eigenen Zähler

    aber rechne mal selber

    Gruß Hitschi

    ist erst im Nebenberuflichem Aufbau: Fa. Kühr Elektrotechnik eingetragen in der HWO
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  • Moin Mädelz,

    @ Hitschi - Markus zweifelt die Regelungen des KWKG nicht an, er kennt sie genauer als die meisten anderen. Aber er hat Dich darauf hingewiesen das im KWKG keine Angaben zu den entstehenden Gebühren - welcher Art auch immer - gemacht wird. Also wenn Du es genau wissen möchtest frage doch einfach Deinen Netzbetreiber welche Kosten er Dir berechnet wenn Du direkt Vermarkten möchtest.

    ;-)_)

  • Hallo Hitschi,
    nicht direkt wenn du mehr als 8700Std. jährlich einspeist machst du gewinn.
    Auserdem ist es eine Vorreiterfirma die als Vorbild dienen kann. Wie sowas funktionieren kann.
    Gruß
    Pfleger

  • Das ist keine große Neuerung. Die eingespeiste Strommenge wurde auch vor der neusten KWKG-Novelle bei einer Direktvermarktung vom Käufer in dessen Bilanzkreis geholt (Beispiel: buzzn GmbH). Wenn man den Strom aber nicht einem Dritten verkauft, der den in seinen Bilanzkreis holt, sondern dem eigenen Bilanzkreis zugeordnet bekommen möchte, so muss man diesen eigenen Bilanzkreis erstmal haben. Der Spaß kostet mehrere zehntausend Euro im Jahr. Viel Spaß!

    Hat man 1) keinen eigenen Bilanzkreis und 2) auch keinen der den Strom kauft, dann muss der VNB den Strom in seinen Bilanzkreis aufnehmen. Die Vergütung erfolgt dann nach Vereinbarung und sofern eine solche nicht besteht nach dem allgemeinen Preis -> EEX Baseload.

    Viele neue Formulierungen aber für den BHKW-Betreiber business as usual!

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: