Stromlieferung an Mieter, Abrechnung über Betriebskosten

  • Hallo Forum,

    wir planen unseren Mietern den produzierten Strom zu verkaufen und suchen nach der besten Abrechnungsmethode.
    Dabei denken wir nun an eine Abrechnung über die Betriebskosten, mit entsprechendem Liefervertrag und Preiszusage (z.B. immer 20 % weniger als der Grundversorger).

    Hat jemand Erfahrungen mit diesem oder einem ähnlichen Modell gemacht?

    Danke und Grüße

    Marten

  • Geht mir ähnlich.

    Werde am Freitag auch dort sein.

    :rolleyes:

    "Religion wird von den gewöhnlichen Leuten als wahr, von den Weisen als falsch, und von Herrschern als nützlich angesehen."

    Lucius Annaeus Seneca d. J.

  • In diesem Satz liegt meiner Meinung der Hase im Pfeffer. Im Mietrecht sind Betriebskosten klar geregelt, dazu zählt vermutlich nicht die Stromlieferung.
    Deklaration der Stromlieferung als Betriebskosten würd ich meiner Meinung nach nicht machen.

    Sicher kann man bei Neuvermietung incl. Strom vom Vermieter im Mietvertrag vereinbaren. Solange es nicht zum Streit kommt und der Strom nicht als Betriebskosten deklariert wird sollte das so in Ordnung sein. Vermutlich solange bis gerichtlich irgendwann ein Präzidenzfall geschaffen wird.

    Bei Bestandsmietern ist ein seperater Vertag Stromlieferung meiner Meinung nach unabdinglich und soweit ich weiß könnte der Mieter auch wieder den Strom von "draußen" beziehen wenn er darauf besteht.

    Hauptvorteil der Vermieters mit BHKW besteht darin, das bei Verkauf von Strom an seine Mieter er den Strom nicht zum Baseloadpreis "verschenken" muß.
    Bei der Preisgestaltung ist sicher angebracht eine moderate Gewinnspanne einzurechnen, so das der Mieter auch was von hat und den Strom von draußen garnicht mehr haben will. ;)

    Ich selbst verkaufe den Strom an mich und meine Mieter und speise nur den Überschuß ins Netz ein. Ich kaufe den Rest des Stromes zu, weil das BHKW ja nicht 24h an 365 Tagen läuft.
    Umsatzsteuertechnisch ist alles nach anfänglichen Schwierigkeiten auch alles geregelt. Jetzt läuft es gut, alle sind zufrieden, EVU hat in den letzten 36Monaten 3x den Strompreis erhöht und trotzdem lächeln noch alle im Haus. Die Durchschnittliche Eigenversorgung mit Strom im Haus liegt je nach Jahreszeit zwischen 40-60%
    Meiner Meinung nach sollte der Vermieter auch auf die EEG Umlage achten, da wartet vielleicht der nächste Pferdefuß.

    Ich wünsche euch viel Erfolg beim "brainstorming" auf den BHKW Infotagen.

    Meine Beiträge geben meine Meinung wieder und können unsichtbare Smilies und ein wenig Sarkasmus enthalten.
    Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten.

  • Frank Dux

    Wenn Du den Strom nicht über die Nebenkosten abrechnest, dann würde mich interessieren, wie Du es mit der EEG-Umlage und den anderen Abgaben der Stromlieferanten hälst. Ich bin erst ganz am Anfang, mich in die Materie einzuarbeiten. Aber das ist doch eigentlich der Grund, warum die Abrechnung über die Nebenkosten empohlen wird, oder habe ich das falsch verstanden?

    :S

    "Religion wird von den gewöhnlichen Leuten als wahr, von den Weisen als falsch, und von Herrschern als nützlich angesehen."

    Lucius Annaeus Seneca d. J.

  • handbuch

    ich hab es so gemacht,seperater Stromliefervertrag, seperate Abrechnung, quasi auf jeden Fall entkoppelt vom Mietvertrag u. Betriebskosten.
    Bei Neuvermietung kann man es im MV sicher einbrigen, es aber lieber nicht BK nennen.

    EEG Umlage ganz easy, ich kauf einfach 100% zertifizierten Ökostrom dazu, ich achte darauf das das min. 50% vom gesamten Strom sind und schon ist dem EEG Umlage Gesetz genüge getan.

    Meine Beiträge geben meine Meinung wieder und können unsichtbare Smilies und ein wenig Sarkasmus enthalten.
    Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten.

  • handbuch

    EEG Umlage ganz easy, ich kauf einfach 100% zertifizierten Ökostrom dazu, ich achte darauf das das min. 50% vom gesamten Strom sind und schon ist dem EEG Umlage Gesetz genüge getan.

    Meines Wissens nicht, denn seit einer der letzten Änderungen des EEG ist auch der Ökostrom nicht mehr vollständig umlagebefreit, sondern nur noch teilweise.

    :S

    "Religion wird von den gewöhnlichen Leuten als wahr, von den Weisen als falsch, und von Herrschern als nützlich angesehen."

    Lucius Annaeus Seneca d. J.

  • Richtig, zumal der Zukauf nicht Ökostrom, sondern EEG-Strom sein müsste... was bei den meisten Ökostromtarifen nur einen geringen Prozentwert ausmacht.

    Dann lieber den Vertrag für den Strombezug so gestalten, dass keine EEG-Umlage anfällt.
    Anleitung: http://www.bhkw-forum.info/nachrichten/33…bhkw-betreiber/

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Die EEG-Umlage wird um 2ct/kWh reduziert, also für 2012 3,59-2 = 1,59 ct/kWh muss trotzdem draufgerechnet werden. Dazu muss der Ökostrom, der dazu gekauft wird, so hohe Anteile an Energie aus Wind und Solar beinhalten, dass insgesamt 20 % des gelieferten Stroms aus Wind und Sonne kommt.

    Ich hoffe, ich habe das so korrekt beschrieben, wenn nicht, bitte berichtigen :)