Einen wunderschönen guten Morgen zusammen,
leicht entnervt von BMU und BMWi bin ich jetzt hier gelandet. Ich bin momentan auf der Suche nach Infos zur aktuellen Regelung, wie der eingespeiste Strom nach dem EEG vergütet ist. Werde aus den Unterlagen zum EEG nicht so ganz schlau. habe schon bisschen was gefunden.
http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/all…ze_eeg_2012.pdf
Im obigen Dokument auf der Seite 6 würde ich mal so tippen, dass dies zutrifft. Sehr ich das richtig?
Nur als kleinigkeit am Rande zu unseren Ministerien:
1. Anruf beim BMU auf der Zentrale: Da kam die Aussage, dürfen wir nichts zu sagen, ist nicht unsere Zuständigkeit. Bitte beim BMWi anrufen.
gesagt, getan, Zentrale BMWi angerufen, die geben mir ne Durchwahl von nem Kollegen.
Diesen wiederrum angerufen: Aussage war, NEIN... für Biogas ist ein anderer Kollege zuständig, hier die Durchwahl.
Diesen wiederrum angerufen: Aussage war, NEIN... da ist das BMU zuständig. Rufen Sie doch bitte bei Herrn XY unter folgender Durchwahl an...
Herr XY wiederrum ist nicht erreichbar
Evtl. hilft es ja dem ein oder anderen hier um sich den Tag zu versüßen.
Danke schonmal im vorraus