EEG-Vergütung für BHKW-Anlagen bis 50kW el.

  • Einen wunderschönen guten Morgen zusammen,

    leicht entnervt von BMU und BMWi bin ich jetzt hier gelandet. Ich bin momentan auf der Suche nach Infos zur aktuellen Regelung, wie der eingespeiste Strom nach dem EEG vergütet ist. Werde aus den Unterlagen zum EEG nicht so ganz schlau. habe schon bisschen was gefunden.
    http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/all…ze_eeg_2012.pdf
    Im obigen Dokument auf der Seite 6 würde ich mal so tippen, dass dies zutrifft. Sehr ich das richtig?

    Nur als kleinigkeit am Rande zu unseren Ministerien:
    1. Anruf beim BMU auf der Zentrale: Da kam die Aussage, dürfen wir nichts zu sagen, ist nicht unsere Zuständigkeit. Bitte beim BMWi anrufen.
    gesagt, getan, Zentrale BMWi angerufen, die geben mir ne Durchwahl von nem Kollegen.
    Diesen wiederrum angerufen: Aussage war, NEIN... für Biogas ist ein anderer Kollege zuständig, hier die Durchwahl.
    Diesen wiederrum angerufen: Aussage war, NEIN... da ist das BMU zuständig. Rufen Sie doch bitte bei Herrn XY unter folgender Durchwahl an...
    Herr XY wiederrum ist nicht erreichbar :(

    Evtl. hilft es ja dem ein oder anderen hier um sich den Tag zu versüßen.

    Danke schonmal im vorraus

    Einmal editiert, zuletzt von FlUtZ (18. Juli 2012 um 13:23)

  • Moin,

    Du warst da wohl an ner völlig falschen Adresse - helfen kann Dir zb. Dein Netzbetreiber von dem bekommst Du ja dann auch das geld.

    Aber wenn Du einmal hier bist stell einfach die Daten deiner Anlage(n) ein.

    mfg

  • Ja... mittlerweile wurde ich schon fündig. Ein kompetenter Mann vom BMU konnte mir weiter helfen.

    Stand der dinge: Ich bin mit meiner annahme richtig, was die Kalkulation für uns nicht unbedingt einfacher macht. Die vergütung ist abhängig von der Einspeisenden Biogas-Anlage. Dabei spielen dann der eingesetzte "Stoff", sowie die größe der Anlage eine Rolle.

    Am einfachsten ist es also beim jeweiligen Projekt, direkt beim Kunden anfragen, wo er das Gas beziehen möchte und dann direkt mit dem Anbieter alles abklären.

    Zur Berechnung hab ich auch noch ein schönes Berechnungsprogramm gefunden. Das ist aber ziemlich umfangreich.

    Zu den Anlagen: Es handelt sich um das komplette Programm der Firma KW Energie GmbH & Co. KG

  • Jo, ist soweit richtig.

    Druck dir mal Seite 6 des pdf aus http://www.bmu.de/files/pdfs/all…gression_bf.pdf

    Wenn Du KW Anlagen nehmen willst bedeutet das virtuelles Biogas aus der Erdgasleitung. Ob sich das rechnet ist fraglich, ich kenne keinen Anbieter unter 10Cent. Ausserdem muß auch noch der ganze Papierkrieg mit der BLE gemacht werden. :uebel:

    mfg

  • Ich arbeite direkt bei KWE ;)

    Ja ich muss das ganze mal durchrechnen, ein Kunde hat gesagt er würde nur 1,5-2 cent /kWh mehr bezahlen als bei "normalem" erdgas. Bei diesen Preisen könnte das echt ne interessante geschichte werden.

    Mir ist durchaus klar, dass Strom / Gas nicht unbedingt in einem Verhältniss steht. Für 1 kW Strom brauch ich etwa 3kW Gas. Heißt also bei einem Gaspreis unterschied von 1 cent bräuchte ich eine Mehrförderung von 3 cent / kWh Strom, um auf dem gleichen Förderniveau zu sein.

  • Das ist zwar richtig, aber bei Biogas bist Du nicht abhängig vom Strom Eigenverbrauch sondern kannst für bis zu 24Cent+Märchensteuer einspeisen.
    Ausserdem lässt es das EEG 2012 wieder zu Wärme wegzuwerfen - und zwar 40%.

    Ich persönliche halte das im Sinne von Klimaschutz und effizienter Stromerzeugung für gelinde gesagt Kontraproduktiv - aber dem Betreiber bringts bare Münze.

    mfg

  • Ah ok, dass die Vernichtung der Wärme zugelassen ist, ist mir auch neu.
    Wir halten dies auch nicht als sinnvoll. Ein BHKW sollte immer von der thermischen Seite ausgelegt werden.

    Bei Objekten, wo nur ein sehr geringer Strombedarf vorhanden ist, ist es natürlich schon interessant, den Strom als EEG Anlage ein zu speisen, als eine KWK-Anlage... morgen rechne ich das ganze mal durch, dann kann ich mehr berichten. Jetzt is erstmal feierabend.

  • alikante
    Zitat
    "Ausserdem lässt es das EEG 2012 wieder zu Wärme wegzuwerfen - und zwar 40%."


    Also bei allem notwendigen Respekt
    :cursing: aber das ist Blödsinn -

    und leider ein Blödsinn, den wir immer wieder erleben... ;(

    Wir reden hier von Biomethan, also von Biogas, das auf Erdgasqualität aufbereitet wurde.
    Biomethan-BHKW erhalten eine EEG-Vergütung nur, soweit sie in KWK betrieben werden.
    Das bedeutet, dass wenn man Wärme weg kühlt, man für den in diesem Moment erzeugten Kondensationsstrom keine EEG-Vergütung erhält.
    - nachzulesen auch unter "EEG-Vergütung für Biomethan-BHKW ".

    Weiterhin
    - ist der Preisunterschied zwischen Biomethan und Erdgas sicherlich größer als 1 Cent/kWh. In der Realität beträgt dieser 3-4 Cent/kWh.
    - kann der Biomethanpreis auch bei Anlagen von rund 50 kW sehr wohl unter 10 Cent/kWh liegen (netto).
    - beträgt die maximal mögliche Vergütung für Biomethan-BHKW gemäß EEG 2012 25,3 Cent/kWh (netto).

  • Hallo Markus,

    warum Blödsinn :?: Du hast doch selbst bestätigt das es im Gesetz steht - über die Vergütung des "Kondensationsstromes" hab ich ja noch gar nix geschrieben :!:

    Dein link zu einem Deiner eigenen Beiträge ist ja gut und schön, aber dort schreibst Du ausdrücklich vom EEG2009 :!: Du schreibst "Wahrscheinlich muss man einen Nachweis nach der FW 308 mittels Umweltgutachter erbringen" bist Dir also nicht sicher.

    Bei der max. Vergütungshöhe im EEG 2012 liegst Du richtig 14,3+8+3 = 25,3Cent

    So und nun lies Dir mal ganz entspannt EEG 2012 §27 (4) 1. a.und b. durch. Was steht da??

    ich lass mich ja gern eines besseren belehren, zeig mir doch bitte die Passage im EEG2012 aus der die "nichtvergütbarkeit" des "Kondensationsstromes" hervorgeht - ich habe dazu echt nix finden können :rtfm:

    Ich war auch erst überrascht aber ich habe Kontakt zu einigen EEG BHKW Betreibern die es genau so machen.
    Die Überraschung ist nun einem gewissen Groll gewichen denn was da weggekühlt werden darf -und trotzdem vergütet wird- sind etwa 25% der eingesetzten Primärenergie.

    mfg Marcus

  • Ich hatte eben ein telefonat mit einem Gas-Lieferanten, der hat mir gesagt, dass man für Anlagen im EEG sogar ein Gutachten benötigt, wo bestätigt wird, dass 100% Wärme genutzt wird.

    Habe aber auch heute irgendwo was mit 60% wärmeausnutzung oder änlichem gelesen. so langsam bin ich bissl verwirrt. Werde morgen nochmal bisschen was suchen, wo ich genau was gelesen hatte...

    eeg is echt nicht ganz einfach. laut dem gas-Lieferanten liegt der preis bei etwa 9,5-10 cent