Wärmemengenabrechnung beim BHWH für Mieter

  • Hallo, ich habe ein für mich großes Problem.
    Meine Familie ist in ein Mietshaus eingezogen das mit einem BHKW ( Heizöl ) betrieben wird. Ich komme mit der Abrechnung meines Vermieters nicht klar.
    Wir haben einen Wärmemengenzähler im Haus, der am Jahresende abgelesen und dann die W-Menge mit einem Preis berechnet wird. Wer kann mir sagen wie so etwas berechnet, bzw. abgerechnet wird.
    Ich finde die Preise die uns in Rechnung gestellt werden sehr teuer. Habe in dem Forum schon geschaut aber keine für mich zufriedenstellende Antwort bekommen.

    DRINGEND : WER kANN MIR HELFEN habe schon Stress mit meinem Vermieter. :cursing: ?(

  • Hallo und Willkommen im Forum,

    Mieter, Vermieter und Heizkostenabrechnung
    oh ha...das ist ein Thema womit man Bände füllen könnte...

    Wenn BHKW dazu kommt,
    ist es ggf. noch unverständlicher,
    da dann ein weiterer Aspekt dazu kommt.

    Aber erstmal gaaanz langsam

    Grundsätlzich ist ein Vermieter verpflichtet
    dem Mieter auch seine Hütte warm zu machen
    und Mieter widerum verpflichtet die Kosten aus der Erwärmung auch zu bezahlen.

    Hier gibt es nun 2 wesentliche Varianten zu unterschieden
    1. Der Vermieter kauft WÄRME ein
    das könnte z.B. Fernwärme sein, doer auch ein contractor der vor Ort über ein Kessel oder meinetwegen auch BHKW
    die WÄRME erzeugt und dann diese in Rechnung stellt. Ein contractor stellt meist die Anlagentechnik (und finanziert die) und wird neben den Finanz-Kosten auch einen Gewinn einfahren wollen. Vorteilig, dass hier nciht unbedingt eine Mieterhöhung durch Modernisierung ansteht. Nachteil, es gibt auch unverschämte mit recht hohen Wärmepreisen.
    Die Kosten werden dann nach einem Schlüssel (und jeweiligen Verbrauchsmengen) umgelegt
    2. die häufigere Variante
    die Mieter beteiligen sich an den Heizkosten per Heizkostenverordnung
    Dazu zählt hauptsächlich natürlich die Brennstoffbeschaffung. Hier ist Heizöl natürlich eine recht teure Variante geworden.
    Die Kosten des BRENNSTOFFES werden hier an die Mieter (auch nach Schlüssel) anteilig durchgereicht.

    Das hat erstmal beides nciht mit BHKW zu tun,
    aber schonmal ein sehr wichtiger Aspekt für Dich

    Wie wird Deine Wärmebedarf gedeckt?
    per Wärmelieferung, oder per Umlage?

  • Also ich gehe mal davon aus, dass es per Wärmelieferung abgerechnet wird. Sind uns aber nicht sicher.
    Worin können wir den Unterschied ausmachen?

  • nicht aufgrund des Wärmemengenzählers drauf schliessen,
    der ist nur da, um die Anteile von den einzelnen Mietern aufzuschlüsseln

    Also zum Beispiel
    - bei Wärmelieferung
    Rechnung des Wärmelieferes 100.000kwh= 100%
    Anteil der Mieter A=10.000kwh, B= 30.000kw, C=50.000kwh=100%
    nciht wundern jede Verteilung hat auhc Verluste...die Summe der Einzelabnahmen wird immer kleienr sein, als dass was geliefert wurde.
    ...Warmwasser wird auch noch betrachtet, anteilig nach Verbrauch berechnet
    - bei Heizkostenumlage
    Rechnung der Brennstoffhändler=100%
    Hier gäbe es DANN bei BHKW eine Besonderheit...aber das machen wir dann
    ...und die Umverteilugn dann wie gehabt

    Also als erstes Prüfen,
    ob Wärme oder Umlage gezahlt wird
    ...bzw wer -falls Wärme-liefert (glaub Vermieter kann nciht gleichzeitig Wärmelieferer wie contractor sein)

  • nach den bisher spärlichen Angaben vermute ich:

    Die Abrechnung wird über einen Contractor gemacht. Also stehen in der Heizungsabrechnung tatsächlich nur 3 Zahlen: Wärmemenge, Wärmepreis ergibt in Summe Gesamtpreis.

    Es kann aber auch so sein, dass eine umfangreiche Berechnung gemacht wurde, also Gesamtmenge an Energieeinkauf, Gesamtmenge an Wärme des gesamten Objektes, anteilige Menge der gemieteten Einheit. Dazu kommt dann noch, dass höchstens 70% der Energiekosten so abgerechnet werden und damit mind. 30% der Energiekosten auf m² umgelegt werden, weil es die HK-Verordnung so vorschreibt.

    Eine Besonderheit bei BHKW-Betrieb hab ich noch irgendwie im Hinterkopf, dass man sogar rein nach m² abrechnen können soll, also gar nicht nach Wärmemessung, was im vorliegenden Fall ja ausscheidet, da es eine Wärmemessung gibt.

    LG

    Bruno

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  • So wir haben die Rechnung 2011 so vorgefunden:

    Verbrauch 15.118 kwh
    Preis pro Einheit: 10,84 ct/kwh
    Gesamt: 1950,17 € incl. MwSt

    In diesem Betrag ist die Warmwasserbereitung mit inbegriffen, da wir einen eigenen Wasserspeicher haben.

    Strom wird seperat nach ortsüblichen Preisen abgerechnet.

    Öleinkauf, Wartung, Schornsteinfeger ... wird alles in der o.g. Summe mit eingearbeitet. Bei einen durchschnittlichem Ölpreis von von 65.12 €/100 l
    hätten wir einen ca. Öleinsatz von ca. 990,00 € (Rechnerisch ohne Verlust). Wir fragen uns ist der uns in Rechnung gestellte Preis noch im Rahmen des Möglichen oder ist uns erscheint die Summe als völlig überhöht.

  • Öleinkauf, Wartung, Schornsteinfeger ... wird alles in der o.g. Summe mit eingearbeitet.

    was heist eingearbeitet. Bekommt der Vermieter eine Rechnung über Wärme und gibt die an Euch weiter, oder berechnet der Vermieter anhand von verbrauchter Energie, Schornsteinfeger, Wartung etc. den Wärmepreis selbst?

    LG

    Bruno

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  • Hallo Bruno,

    Also es wird Öl eingekauft , daraus wir Wärme und Strom erzeugt. Der Strom wird teilweise selbst verbraucht und der Rest wird ins Netz eingespeist oder zu Spitzenzeiten zugekauft. Wir bezahlen den ortsüblichen Strompreis der Stadtwerke.
    Bei der Berechnung für Wärme werden ca. 30% Öl für Stromerzeugung abgezogen. (Laut Aussage ?( )
    Sonstige Kosten werden nicht aufgeführt, für uns ist nicht mal ersichtlich welchen Mengen die anderen verbrauchen und welche anfallenden Kosten noch eingesetzt werden. ( Excel Tabelle = Strom, Wasser und Wärme)

    Gruß Gartensonne