Welchen Strompreis zahlt die Wohnungsgesellschaft?

  • Nehmen wir an eine Wohnungsgesellschaft verkauft den im BHKW erzeugten Strom an ihre Mieter, benötigt zur Deckung des Jahresbedarfs aber zusätzlichen Strom vom Stadtwerk. Also kauft ihn dort...
    Welchen Preis zahlen sie da?
    Der Strompreis setzt sich ja laut Wiki aus

    1 Erzeugung, Transport und Vertrieb
    2 Konzessionsabgabe,
    3 KWK-Umlage,
    4 Stromsteuer,
    5 EEG-Umlage und
    6 Umsatzsteuer

    zusammen.

    In meinen Augen dürfte sich der Preis aus 1 und 2 zusammensetzen. 3, 4, 5 und 6 wird erst beim Endkunden/Letztverbraucher fällig.

    Richtig???

    tschau

  • basti

    für den Strom der zugekauft wird, ist alles abgegegolten.
    Für den Strom der auf dem Grundstück/Haus das BHKW erzeugt und dann insgesamt mit Zukauf den Mietern dann verkäuft wird ist nur Umsatzsteuer fällig.
    Räumlicher Zusammenhang mit BHKW muß gegeben sein.

    Meine Beiträge geben meine Meinung wieder und können unsichtbare Smilies und ein wenig Sarkasmus enthalten.
    Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten.

  • Alles abgegolten heißt die Wohnungsgesellschaft zahlt den Preis aus 1+2+3+4+5?

    Das heißt das Stadtwerk holt sich die abgeführte KWK+EEG-Umlage, Konzessionsabgabe und evtl. Stromsteuer von der Wohnungsgesellschaft wieder und die holt sich das wiederrum vom Mieter zurück und "treibt" für den Staat gleich noch die Mwst. ein?

    tschau

  • den Mietern dann verkäuft wird ist nur Umsatzsteuer fällig.


    Auch das würd ich mit Vorsicht genießen

    nur mal so als Gedankenstütze

    http://kwk24.de/forumneu/showt…full=1#post2910

    Ich Zitier mal den Cheffe von dem Forum

    Zitat

    Ich gehe mal davon aus, dass die EEG-Umlage für den internen Stromverkauf an den Übertragungsnetzbetreiber abgeführt werden müsste, oder?


    Man kann sich natürlich Gedanken machen wie das Rechtlich einwandfrei zu umgehen, nur
    ist das schon mit gründlichen und vor allem rechtlich Einwandfreien Nachdenken verbunden
    und selbst dann .....................................

    inzwischen neuer ein neuer Beitrag

    Zitat

    vom Mieter zurück und "treibt" für den Staat gleich noch die Mwst. ein?


    fast es ist eben noch dafür zu Sorgen das wenn der Nachbar eine PV auf den Dach hat das diese
    abbezahlt wird, weil mit irgendwas wollen die Chinesen ja ihr Wirtschaftswunder bezahlen :whistling:

  • zum mitmeißeln,

    die Wohnungsgenossenschaft verkauft den Mietern ein Gemisch an Strom aus zugekauft und selbst mit BHKW auf dem Grundstück/Haus erzeugten Strom.
    Dafür ist nur Umsatzsteuer fällig, solange zwischen Mietern und BHKW Grundstück/Haus ein räumlicher Zusammenhang besteht.
    Siehe link.

    http://www.heizungsfinder.de/bhkw/wirtschaf…t/energiesteuer

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    Einmal editiert, zuletzt von Frank Dux (15. April 2012 um 23:15)

  • In dem Link zu lesen

    Zitat

    Keine Energiesteuer und Stromsteuer für Blockheizkraftwerke

    Der BHKW Betreiber erhält auf Antrag die Energiesteuer für den Blockheizkraftwerk Brennstoff zurück und zahlt keine Stromsteuer auf selbstgenutzten Strom. Das legen §3 EnergieStG und §9 StromStG fest. Dazu muss das BHKW einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 70% haben.


    Also Hammer und Meisel zur Seite legen und nochmal Nachdenken

    Das eine ist die Energiesteuer, das andre die EEG-Umlage
    in dem Link wird was in einen Räumlichen Zusammenhang gestellt

    A Energiesteuer
    B EEG-Umlage
    C Beides

    Es steht den Kandidaten offen den Telphonjocker zu verwenden