Am 8. Dezember 2011 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTAG Vertriebs GmbH & Co. KG eingeleitet:
"Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 337/11
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 5727 eingetragenen OTAG Vertriebs GmbH & Co. KG, Zur Hammerbrücke 9, 59939 Olsberg, gesetzlich vertreten durch persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 6635 eingetragene OTAG Vertriebs-Verwaltungs-GmbH, Zur Hammerbrücke 9, 59939 Olsberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.- Ing. Franz-Josef Schulte, Zur Hammerbrücke 9, 59939 Olsberg
ist am 08.12.2011, um 14:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wilfried Pohle, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerinzu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalterwird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
21 IN 337/11
Amtsgericht Arnsberg, 08.12.2011"
Quelle: Insolvenzbekanntmachungen
Mal sehen, wie's weiter geht.
Heidjer