DENEX: Virtuelle Kraftwerke zur Integration Dezentraler Energien (18.11.2011)

  • Forum: Virtuelle Kraftwerke zur Integration Dezentraler Energien in den nationalen Strommarkt

    Termin: 18.11.2011
    Ort: Rhein-Main-Hallen Wiesbaden

    08.30
    Registrierung

    Block I: Begrüßung und Einführung

    09.00
    Begrüßung
    Hinrich Klingler, REECO GmbH

    09.10
    Einführung und Moderation
    Dr. Jan Mühlstein, Energie & Management

    Block II: Rahmenbedingungen, Studien, Berichte

    09.20
    Virtuelle Kraftwerke - Definition, Mehrwert und Anwendungsfälle
    Gunnar Kaestle, Technische Universität Clausthal

    09.50
    Virtuelles Kraftwerk: Ein Verbund dezentraler Erzeugungsanlagen
    Michael Steck, Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.

    Block III: Software

    10.20
    Software-Unterstützung für virtuelle Kraftwerke
    Markus Spans, Vattenfall Europe Information Services GmbH

    10.40
    Virtuelles Kraftwerk und ein dezentrales Energiemanagementsystem
    Eike Arndt, energy & meteo systems GmbH

    11.00
    Kaffeepause auf dem Stand von RWE Energiedienstleistungen GmbH

    11.30
    Infrastrukturautomation, Schnittstelle Energieerzeuger - Betreiber Virtuelles Kraftwerk
    Yusuf Kör, Saia-Burgess Controls GmbH

    Block IV: Erzeugungsanlagen (KWK)

    11.50
    Das MainKraftwerk
    Hans Hermann Freischlad, WHSE GmbH & Co. KG, SenerTec Center Haiger GmbH

    12.10
    BHKW mit iPC-Steuerung für Virtuelle Kraftwerke
    Joachim Voigt, SOKRATHERM GmbH

    12.30
    Geführter Messerundgang

    13.20
    Mittagspause

    Block V: Forschungs-, Pilot- und Demonstrationsprojekte

    14.15
    Das virtuelle Kraftwerk im Praxisbetrieb - Erfahrungen in unterschiedlichen Anwendungsbereichen
    Martin Kramer, RWE Energiedienstleistungen GmbH

    14.35
    SchwarmStrom aus dezentralen ZuhauseKraftwerken – eine Vision wird Wirklichkeit
    Harald Roth, LichtBlick ZuhauseKraftwerk GmbH

    14.55
    Kombikraftwerk 2
    Markus Speckmann, Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES

    15.15
    Kaffeepause auf dem Stand von RWE Energiedienstleistungen GmbH

    Block VI: Neue Marktchancen: Stromhandel und Systemdienstleistungen

    15.45
    Intelligente Vermarktungsstrategien für Betreiber von Dezentralen Energieerzeugungsanlagen
    Josef Werum, Geschäftsführer in.power GmbH

    16.05
    Direktvermarktung von Strom aus Biogasanlagen
    Christoph Spurk, Geschäftsführer ÖKOBit GmbH

    16.25
    Zusammenfassung, Abschlussdiskussion und Ausblick
    Dr. Jan Mühlstein, Energie & Management

    16.45
    Ende der Veranstaltung

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Sponsor:

    RWE Energiedienstleistungen GmbH
    Vattenfall Europe Wärme AG


    Medienpartner:

    Energie & Management


    Veranstalter:

    REECO GmbH


    Gebühr:

    240,- € Regulär
    190,- € Sondertarif mit Code
    90,- € Studierende mit Nachweis

    inkl. Messeeintritt, Pausengetränke, Mittagessen und Tagungsunterlagen zum Download.


    Anmeldung:

    Anmeldungen sind vor Ort noch möglich!
    Die Gebühr ist vor Ort in bar zu bezahlen.

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  • 09.20
    Virtuelle Kraftwerke - Definition, Mehrwert und Anwendungsfälle
    Gunnar Kaestle, Technische Universität Clausthal


    In wie weit ist den Vortrag die in den folgenden Link angesprochene Problematik berücksichtigt


    der Link an sich

    http://www.bhkw-infozentrum.de/statement/veru…verordnung.html

    und etwas geklautes draus als Fingerzeig worum es geht

    Zitat

    Zu einer großen Verunsicherung im KWK-Markt hat die Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 20. September 2011 gesorgt, die am 30. September 2011 in Kraft trat.

    Der bisherige § 12a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung wird nun zu § 12b und wie folgt geändert: (….)

    c) Folgende Absätze 2 und 3 werden angefügt:

    „(2) Stromerzeugungseinheiten an unterschiedlichen Standorten gelten als eine Anlage zur Stromerzeugung nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes, sofern die einzelnen Stromerzeugungseinheiten zentral gesteuert werden, der Betreiber zugleich der Eigentümer der Stromerzeugungseinheiten ist, er die ausschließliche Entscheidungsgewalt über die Einheiten besitzt und der erzeugte Strom zumindest teilweise in das Versorgungsnetz eingespeist werden soll.

    (3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 gilt die Summe der elektrischen Nennleistungen der einzelnen Stromerzeugungseinheiten als elektrische Nennleistung im Sinn des § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes.“


    weil das bedeuten könnt

    Zitat

    Betroffen sind aber Energiedienstleister und Energieversorger, die in einer Stadt mehrere Anlagen zentral regeln und ggf. den Strom im Stadtnetz vermarkten. Bereits eine größere BHKW-Anlage kann dann in Verbindung mit vielen Kleinanlagen dazu führen, dass wegen Überschreitung der 2 MW-Grenze die Stromsteuerbefreiung für alle KWK-Anlagen hinfällig wird.

    ...

    ...

    Diese neue Regelung wirkt den politischen Versprechungen einer dezentralen Erzeugungsstruktur in unerträglicher Art und Weise entgegen. Der Vorteil eines vernünftigen Energiekonzeptes wird zu Gunsten hoher Steuereinnahmen zu Grabe getragen. Mit dem ursprünglichen Sinn des Wortes „Steuern“ hat diese Neuregelung sicherlich nichts zu tun – Ziel dieser Regelung ist einzig und allein die Optimierung der Einnahmeseite.