Hallo und willkommen zur nächsten Folge der munteren Fragerei...
Die Geschichte mit dem Stromzähler wäre ja nun geklärt: die Installation muss nicht angepasst werden, denn die Zähler gleichen das entsprechend aus.
Danke für die zahlreichen Antworten.
Jetzt aber eine Frage zur Energiesteuererstattung:
wenn ich das richtig verstehe, wird die Steuer nur für das im BHKW verbrauchte Gas erstattet.
Bei einer sauberen Trennung wie z.B. beim ecoPower mit seperater Spitzenlasttherme lässt sich die im BHKW verbrauchte Gasmenge über zwei Gaszähler direkt erfassen.
Wie geht das bei den Stirling-Geräten wenn sich dort der Stirling und der Spitzenlastbrenner nicht nur das Gehäuse sondern auch den gleichen Brennraum teilen?
Ich würde erwarten, dass das gesamte Gerät nur einen Gasanschluss hat. Ermittelt es dann selbst (über interne Zähler) die beiden Verbräuche? Wer weiß das für das eVita?
Oder komme ich hier in den Genuss einer Erstattung für den Gesamtverbrauch?
Da fällt mir gleich die nächste Frage ein:
bedeuten zwei getrennte Zähler auch zwei getrennte Gas-Lieferverträge mit u.U. unterschiedlichen Lieferanten und damit auch doppelte Grundgebühren?
Oder ist der eine nur ein Unterzähler? Kostet der mich auch Zählermiete?
Danke!