Stromvermarktung

  • Hallo Zusammen,
    ich schreibe derzeit meine Diplomarbeit mit dem Kernthema Blockheizkraftwerke und bin desöfteren auf euer Forum gestoßen, da dacht ich mir, dass ich mich jetzt endlich mal hier anmelde.

    Viele Fragen konnte ich bereits mit eurer Hilfe klären, aber ich steh ich vor einem Problem, bei dem auch google nicht ganz so viel ausspuckt.

    Und zwar: Zurzeit stelle ich die generellen verschiedenen Vermarktungsvarianten von BHKW gegenüber, sei es ob mit Erdgas oder Biogas betrieben. Dabei handelt es sich in erster Linie nicht um Mini-BHKW sondern um BHKW die sich im höheren Leistungsbereich (>50kW) befinden. Mein Gedanke, warum ich mich für dieses Thema entschieden habe (ich studiere Energietechnik) war, dass man doch mithilfe der KWK die Energiewende, aufgrund der planbaren Verfügbarkeit, besser vollziehen könnte.

    Lange Rede kurzer Sinn:

    Ich stehe jetzt vor dem Problem, wie man den Strom, als Betreiber eines großen BHKW, direkt an seine Kunden verkaufen könnte. Ich habe schon oft gelesen, dass aufgrund von Konzessionsabgaben, KWK-, EEG-Umlage, Energiesteuer der Strom nicht attraktiv an Endverbraucher weiter gegeben werden kann. Aber wie würde, dass Modell denn im Detail funktionieren? Theoretisch müsste der Anlagenbetreiber doch nachweisen, dass er seinen Endkunden den nötigen Strom 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche zur Verfügung stellen kann. Was passiert bei ausfällen? Muss ich einen eigenen Bilanzkreis bilden und mir den restlichen Strom von einem anderen Anbieter hinzukaufen? Da nicht viele Leute sich mit diesem Problem befassen sind die verfügbaren Infos auch relativ spärlich.

    Schön wäre es wenn jemand ein kurzes Beispiel hätte, an dem man erkennen könnte, dass der Strom _so_ nicht wirtschaftlich vermarktet werden kann, da vllt Verlustgeschäft oder Strom für den Endkunden zu teuer.

    Danke im voraus !!

  • Nunja, warum sollen wir der medl beweisen, dass es nicht wirtschaftlich ist. Medl will doch eigentlich gas verkaufen, da sollte es doch gewünscht sein, das BHKW betrieben werden. Wobei ich mich auch frage warum diese Kompetenz bei medl als Gasversorger nicht inhouse vorhanden ist ;)

    Es gilt zu unterscheiden zwischen de Direktbelieferung von Letztverbrauchern und der Durchleitung durch öffentliche Netze. Ersteres ist frei von Energiesteuern, und allem außer Umsatzsteuer (die EEG-Umlage kann verhindert werden, siehe BHKW-Infothek Artikel).

    Bei der Durchleitung durch andere Netze wird es teuer und wenn man nicht gerade der Netzbetreiber ist auch unwirtschaftlich. Denn dann schlagen Netzentgelte und Umlagen zu - wobei man auch da wenn räumliche Nähe gegeben ist einiges umgehen kann.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo MARLEY, bei mir bist Du richtig, habe schon einen Orden bekommen fürs Strommachen. Die Energieumwandlung ist von zwei Seiten, die Technische und Juristische, zu behandeln. Die zentrale Elektroenergieversorgung ist die Unwirtschaftlichste denn ca. 70% der eingesetzten Rohenergie wird in Kühltürme gepustet. Aber schon vor huntert Jahren hatte man die Idee, in Hamburg und Dresden diese Abwärme für Heizung,in Hamburg das Rahthaus und in Dresden die königlichen Paläste mit Wärme zu versorgen.
    Heute ist dieses nun zum Allgemeingut geworden und die dezentrale Versorgung der günstigste Weg der Energiewende. Hauskraftwerke und Nutzung aller örtlichen Ressourcen von Sonne bis Erdwärme ist weltweit die Lösung aller Probleme. Blockheizkraftwerke, leider nur bis zur Arealgröße möglich, sind bei dichter Besiedelung das Richtige.
    Die dezentrale Energieversorgung ist am wirtschaftlichsten wenn sie ausschließlich Elektroenergie bereitstellt und nur die Abwärme der Wärmeversorgung zugeführt wird. Erhöhter Wärmebedarf nach alter Art die Verbrennug ist weiterhin am kostengünstigsten. Für weitere Einzelheiten stehe ich hier zur Verfügung. Glück Auf

  • Was hat der Verbrauch mit der vertraglichen Gestaltung zu tun? Die Möglichkeiten stehen im erwähnten Artikel.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Privatstromvermarktung


    Hallo an alle


    Hier der Brief an Herr Altmeier


    Sehr

    geehrter Harr Altmeier,


    Sehr

    geehrte Damen und Herren,


    ich

    habe ein BHKW (Dachs)


    Aus

    rentabilitätsgründen wüde ich gerne meinen Strom Privat vermarkten, leider lässt

    das mein


    Stromlieferant

    nicht zu "Netzbetreiber"


    Nach

    mehreren Gesprächen konnte ich die Herren nicht von dem neuen Gesetz über

    Bilanzkreis


    und

    Privatvermarktung überzeugen.


    Siehe

    Anhang ( der Anhang aus meinem Vorrigen Traid Textfasung ab 9 §4 und volgende)


    Was

    nützen Gesetze wenn die Lobby diese nicht Umsetzt oder gewillt ist diese

    umzusetzen.


    Warum

    wird dieser Lobby nicht einhalt geboten.


    Ich

    bin Überzeugt das wir BHKW Betreiber gar keine EEG bräuchten wenn der Markt

    endlich geöffnet würde.


    Meine

    Bitte an Sie, haben Sie Herr Altmeier eine Idee wie ich meinen

    Stromlieferanten


    davon

    überzeugen kann das er meinen Strom endlich zu meinen zukünftigen Kunden

    durchleiten muss.


    Mit

    freundlichem Gruß


    "Mein Name"

    Leider habe ich bis heute noch keine Antwort, dieses ist jetz 3 Monate
    her und die Netzbetreiber hatten zeit sich etwas bis zum 1.1.13

    zu überlegen und hier eine Umsetzung zu erarbeiten.

    Auch hier von keine Spur.

    Ich kann nur bitten, macht alle dabei mit um hier noch mehr Druck auszuüben

    legt eurem Netzbetreiber Kunden vor die euren Strom Kaufen wollen.

    Nehmt diesen Anhang mit und zeigt Ihen das mit der Rechtsregel vom §4 der Privat vermarktungsmöglichkeit.

    Auch die EEG Umlage geht euch nicht verloren,sie bleibt trotz der Privatvermarktung bestehen.

    sonnereiche Grüße

    Hitschi

    P.S. ist hier kein Rechsanwalt im Forum der uns unterstützen könnte?

  • Hallo Leute
    hat denn keiner intresse an der Stromvermarktung

    hat jamand Erfahrung oder vermarktet ein Teil von euch schon den restlichen Strom oder wie?


    sonenreiche Grüße

    p.s. auch für PV Betreiber kommt das Thema nach der 20 jährigen Festschreibung die dann wegfällt und dann????

    ist erst im Nebenberuflichem Aufbau: Fa. Kühr Elektrotechnik eingetragen in der HWO
    Elektroinstallation, SPS Technik, Eib- Partner, Fachpartner von Varta, Alarmanlagentechnik nach VDS
    Inhaber Christof Kühr, Negertalstr. 2a, 57462 Olpe Unterneger
    Mail: Christof.Kuehr@freenet.de / Hompage:C-Kuehr.de.tl

    NUR WER HANDELT KANN ETWAS VERÄNDERN :thumbup:

  • Ich glaube
    -irgendwo im Forum hat ich schonw as dazu gesagt-
    dass der Wortlaut des Gesetzes missinterpretiert wird.

    Ja, die müssen es in Bilanzkreis aufnehmen....und dann?

    Alternativ können die es auch einem anderen bilanzkreis zuordnen.
    Hast Du einen eigenen?
    Hast Du einen Bilanzkreis, der Deinen Strom möchte?

    So wie ich es gelesen habe
    hat sich da praktisch rein gar nichts geändert
    Du verkaufst ihn in den Bilanzkreis des Netzverantwortlichen (der Dir den üblichen Preis zahlt) oder
    Du suchst Dir einen Anbieter (mit Bilanzkreis) der des Stromabnimmt und Dir (mutmaßlich) nicht viel merh als üblichen Preis zahlt
    ...denn solbad der den Strom wieder an den Mann bringt, kommt der ganze Umlageben/abgabenwust oben drauf.