Der liebe ENV und die Abrechnung...

  • Vor einigen Wochen hatte mir mein ENV einen Vertrag zur Stromeinspeisung zugesandt in welchem er u.a. festlegen wollte, dass sämtliche Zähler von ihm zu installieren und zu beziehen seien (mit monatl. Miete natürlich). Diesen Vertrag habe ich nicht unterzeichnet und eine eigne Rechnung aug Basis meiner Zählerdaten gestellt (Erzeugerzähler + separater Rückspeisezähler). Ausserdem habe ich um Infos zu vNNE gebeten, welche in meiner Rechnung ausdrücklich noch nicht berücksichtigt sein.
    Gestern bekomme ich ein Schreiben dass diese Rechnung unnötig sei, dass mein Rückseisezähler nicht zur Abrechnung geeignet sei wei ler "...nach Rücksprache mit dem Installateur..." (woher kennt der meinen Installateur ?)...." den gleichen Wert messen würde wie der bereits installierte Zweirichtungszähler..." Falls ich auf einem eigenen Zähler bestehen würde, dann müsste dieser Zweirichtungszähler (den hat der ENV vor Inbetriebnahme des BHKW installiert) gegen ein anderes Modell getauscht werden (kostenpflichtig) und ich könnte dann einen separaten Zähler bei ihm - dem ENV - zur Installation erwerben (diesmal per Kauf - von Miete ist keine Rege mehr). Im übrigen wurde auf die TAB usw. verwiesen. Zudem wurde erklärt, dass ...."eine Vergütung des eingespeisten Stroms ohne unterzeichnung des Einspeisevertrages nicht möglich sei". Der "Gesetzgeber habe im KWKG die Einspeisung nicht ausreichend geregelt".
    Sieht wohl so aus, als ob ich langsam einen in diesem Gebiet bewandten Rechtsbeistand brauche. Wo finde ich wohl solche ? Anwaltskammer ?

  • Moin,

    Zitat

    Sieht wohl so aus, als ob ich langsam einen in diesem Gebiet bewandten
    Rechtsbeistand brauche. Wo finde ich wohl solche ? Anwaltskammer ?

    geht einfacher und günstiger.
    Leider verfahren viele EVU so wie deins. Die Kunden sollen verunsichert werden bis diese klein beigeben. Was die da abziehen ist das Letzte, mich :uebel: die mittlerweile an, das kann ich dir gar nicht sagen. Gegen dieses Pack muß endlich was unternommen werden.

    Das was die dir erzählt haben ist Bullshit.

    Du hast das Recht einen eigenen Zähler zu installieren, da können die noch so dämlich argumentieren. Den kannst du dir da kaufen wo du möchtest und nicht bei denen, muß nur geeicht sein.
    Wo steht in der TAB das du deren Zähler verwenden mußt? Da stehen die Anforderungen an einen Zählerplatz, mehr nicht.
    Einspeisevertrag ist auch nicht nötig, ist alles gesetzlich geregelt.

    Also mache es so:

    Rechnungen schreiben
    Wenn nicht gezahlt wird, in Verzug setzen (Zahlungserinnerung, Mahnung).
    Wenn dann nichts kommt ,Mahnverfahren einleiten (z.B. unter http://www.mahnung-online.de ). Da können die dann Einspruch einlegen wenn die möchten, Chance = 0. Kosten trägt dann das EVU.

    Gruß
    Tom

    Dachs HR | Kontrollierte Wohnraumlüftung | Solarthermie 7,5m² | PV-Anlage 13,3 kWp |Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock | Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW | E-Heizstab 6kW im Puffer | Live unter Live aus dem Reger-Castle

    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P
    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S
    Seit 06.07.2023 IONIQ6, für noch mehr Speicherkapazität -> Kona verkauft:saint:

  • Aonsten ist das KWKG nicht lang, enfach mal ein wenig einlesen. Aber die §§ hatten wir dir glaube ich schonmal genannt für den eigenen Einspeisezähler. Die müssen nur einen Rücklaufgesperrten Bezugszähler setzen. Dafür dürfen sie einmalig Geld verlangen. Für die Inbetriebnahme des BHKW dürfen die hingegen meiner Ansicht nach kein Geld verlangen. Denn letztlich ist das nur eine Überprüfung deiner anlage, die die wollen und theoretisch nicht nötig ist, weil den E-Mensch normal schon alles richtig macht und dafür seinen meister mal bekommen hat...

    Also unterm Strich musst du 1x für einen Zählerwechsel zahlen. Für die Inbetriebnahme nehmen die meist so 100 Euro - würde ich des Friedens willens auch zahlen (oft ist da auch der zählerwechsel mit drinn). Dann plombieren die auch gleich deine eigenen Zähler und sind normal happy.

    E.ON hat statt dem Rücklaufgesperrten Zähler bei uns auch einen zweirichtungszähler eingebaut. Dafür sehen die aber keinen cent von uns!

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • So, meine schwebende Abrechnung ist in der 2. Mahnrunde. Nächster Schritt ist dann das Mahnverfahren. Der Netzbetreiber hat zwischenzeitlich meine Abrechnung für ungültig erklärt, da ich in der Rechnung nicht die Zählerstände, sondern nur die daraus berechneten eingespeisten kWh angegeben habe. Außerdem behauptet er dass mein eigener, geeichter Zähler nicht zur Abrechnung geeignet sei (ohne Begründung). Warum das angeblich so sein soll habe ich jetzt nochmals angefragt.

    Offener Streitpunkt ist noch das vNNE. Laut Preisliste gesteht mit mein Netzbetreiber 0,08ct/kWh zu (!). Das ist der Preis für die Einspeisung in die Niederspannungsebene (natürlich falsch - es wird nach vorgelagerter Umspann- oder Mittelspannungsebene abgerechnet). Preis für die Umspannebene NiederS/MittelS ist 0,16ct/kWh und Preis für die Mittelspannungsebene ist 0,3ct/kWh.
    Ist mir alles zu niedrig. Nachdem ich jetzt schon der Ärger mit der Abrechnung am Bein habe denke ich darüber nach meinem Netzbetreiber auch noch das Mißbrauchsverfahren der Bundesnetzagentur anzuhängen. Hat das schon mal jemand durchgezogen ? Wie sind die Kosten und Aussichten ?

    Es gab/gibt hier im Forum doch eine Liste mit vNNE der einzelnen User - ich bin wohl zu blöd diese zu finden....

    Einmal editiert, zuletzt von gemm (23. August 2011 um 11:34)

  • Anfangs und Endzählerstand solltest Du natürlich angeben. Das Recht auf eigenen Zähler ergibt sich aus § 8 KWKG.

    Zitat

    Somit ist wie oben ausgeführt lediglich ein rücklaufgesperrter Ferrariszähler zur Erfassung der von mir bezogenen elektrischen Energie von Ihnen erforderlich. Sollte ein elektronischer Zähler gestellt werden, so muss dieser den Bezug phasensaldierend wie ein Ferrariszähler erfassen, da sonst eine korrekte Erfassung aufgrund des Rücklaufgesperrten betreibereigenen Einspeisezählers nicht gegeben wäre. Dieser eigene Einspeisezähler entspricht § 8 Satz 4 KWK-Gesetz.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • (natürlich falsch - es wird nach vorgelagerter Umspann- oder Mittelspannungsebene abgerechnet).


    Richtig. So ist es im § 18 StromNEV festgelegt, wenn denn bei Deinem ENV die dem Niederspannungsnetz vorgelagerte Ebene die Umspannebene Niederspannung/ Mittelspannung ist. Ob die gezahlten 0,03 Cent gerechtfertigt sind, ist eine andere Frage. Das ist im Preisblatt des ENV so festgelegt und von der BNA dann auch abgesegnet.

    Es gibt ja bekanntlich auch Bestrebungen von Seiten des Forum´s hier auf eine gerechtere Vergütung der vNNE hinzuwirken.

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup:

  • Zitat

    Ob die gezahlten 0,03 Cent gerechtfertigt sind, ist eine andere Frage.


    Das ist ja das "lustige" - es sind hier nicht 0,03ct sondern 0,30ct

    Niederspannung: 0,08ct/kWh
    Umspannung N/M: 0,16ct/kWh
    Mittelspannung: 0,30ct/kWh

    Daher werden sie vermutlich die Umspannebene wählen - ganz freiwillig.

    Zitat

    Das ist im Preisblatt des ENV so festgelegt und von der BNA dann auch abgesegnet.


    Tatsächlich - das wird von der BNA abgesegnet ? Dann bringt ein Mißbrauchsverfahren gegen die Tarife bei der BNA also genau gar nichts. ;-_

  • Tatsächlich - das wird von der BNA abgesegnet ?

    Meines Wissens nach müssen die EVU Ihre Preisblätter bei der BNA genehmigen lassen.

    Daher werden sie vermutlich die Umspannebene wählen - ganz freiwillig.

    Nein, wie schon geschrieben. Nach § 18 StromNEV ist für die vNNE die nächst höhere Ebene zu vergüten in die Du Deinen Strom einspeist. In der Regel wird in das Niederspannungsnetz eingespeist und die nächst höhere Ebene ist dann in der Regel die Umspannebene Niederspannung/ Mittelspannung.

    Energie(sche) Grüße Herzogsweg 16 :thumbup: