Eckpunktepapier | Monitoring-Bericht | Novelle des KWK-Gesetz 2012

  • Zitat

    b) Jein. Die netzentlastende Wirkung ist unabhängig, aber der Verbraucher zahlt ja Netzentgelte. Wenn der Verbraucher die Netzentgelte nun nicht mehr zahlt, weil er seinen Bedarf nicht nur aus dem Netz nimmt, sondern auch aus dem BHKW, dann kompensiert das BHKW im Netz nur mit seiner rückgespeisten Leistung. Den Satz b) bitte streichen.


    ein wider-Jein
    denn der resultierende Lastgang eines Objektes mit BHKW dürfte anders aussehen, als ohne.
    Dann bräcuhte man auch wieder andere Netzentgelte für solche Objekte...andere Profile usw.

    Sicherlich dürfte hier eine kleine Unschärfe sein,
    aber deshalb gibt es ja Standardprofile, gerade weil die Objektscharfe Erfassung bei kleineren Leistungen zu aufwändig erscheint.
    Diese Unschärfe sollte man auch bei kleinsten Einspeisern tolerieren können
    und so tun, als ob die "Normalbezieher" mit dem zugehörigen Profil sind, und alles was produziert wird das Netz entlastet |__|:-)


  • Ein Kleinbetreiber mangels Technik, bürokratischem Aufwand und mangelnden Kunden (unsere Mitglieder wollen ne effiziente Heizung und nciht im Strombuisiness aktiv sein), kann es nicht.

    Der Kleinbetreiber müsste seinen Strom an jemanden verkaufen, der das hinbekommt. Der Kleinbetreiber ist nicht verpflichtet, den Strom dem Netzbetreiber zu geben, auch wenn es bequem wäre. Der Netzbetreiber allerdings könnte den Strom direkt zur Deckung seiner Netzverluste nutzen - das funktioniert dann allerdings nur bis zu einem gewissen Durchdringungsgrad.

    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)


  • ein wider-Jein
    denn der resultierende Lastgang eines Objektes mit BHKW dürfte anders aussehen, als ohne.
    Dann bräuchte man auch wieder andere Netzentgelte für solche Objekte...andere Profile usw.

    Das resultierende Profil wäre das Verbraucher-Profil (z.B. Standardlastgang für Haushalte H0) minus das Einspeise-Profil (witterungsabhängig) für die Mini-KWK.

    Trotzdem gibt es vNNE nur für die rückgespeiste Strommenge, wenn auch dann einen Leistungsanteil, wenn sich die Profile durchsetzen würden. Der nicht eingespeiste Strom verringert den Fremdbezug, der dann natürlich auch frei ist von Netznutzungsentgelten, da er aus dem BHKW kommt.

    Zitat

    ich will hier weniger Diskutieren
    und vor allem nicht hören, was nicht geht

    Ich will vor allem, dass ohne große Diskussion nur das gefordert wird, was schnell und simpel umgesetzt werden kann und nicht das gesamte System umkrempelt. Eine zusätzliche Stufe gehört dazu und ggf. die Wahloption für die Mini-BHKW fürs EFH (bis 3 kWh) statt der jährlichen Abrechnung einen einmaligen Zuschuss abzurufen.

    Das nicht nur ans BMU/BMWi als Ideenfundus für die Ressort-Abstimmung, sondern auch in die Fraktionen, wo die Fachparlamentarier de jure das letzte Wort haben.

    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

    Einmal editiert, zuletzt von gunnar.kaestle (23. Mai 2011 um 07:37)

  • Zitat

    Ich will vor allem, dass ohne große Diskussion nur das gefordert wird, was schnell und simpel umgesetzt werden kann und nicht das gesamte System umkrempelt.


    Danke
    1. weil auch ich machbare Optionen mag, aber auch
    2. sollte man aber nicht nur mit minimal-Anregungen (wir haben ja hie rselten von Forderungen geredet) reingehen.

    Zitat

    Der Kleinbetreiber müsste seinen Strom an jemanden verkaufen, der das hinbekommt. Der Kleinbetreiber ist nicht verpflichtet, den Strom dem Netzbetreiber zu geben, auch wenn es bequem wäre.


    Womit wir beim Thema umsetzbarkeit wären
    ...Wo sin denn die Drittanbieter, die "das hinbekommen"?
    technischer und bürokratsicher Aufwand, genau das wollt ich damit sagen, behindern die vom gesetzgeber gewollte Stromsteuerbefreiung bei Netzeinspeisung.
    Wir können natürlich weiter warten, wenn shcon in den ersten 10 Jahren nach KWK-G es keiner hinbekommen hat...vielleicht passiert ja was in den nächsten.

    Oder, wir blicken den Realitäten ins Auge und schauen, was "schnell und simpel" umgesetzt werden könnte.
    Hier erscheint mir eine Vergütung, bzw Erstattung der Stromsteuer durch's FA auf die eingespeiste Mengen deutlich einfacher.


  • Womit wir beim Thema umsetzbarkeit wären
    ...Wo sind denn die Drittanbieter, die "das hinbekommen"?

    Ich dachte, buzzn lebt von den 2 cent Unterschied.

    Zitat

    Oder, wir blicken den Realitäten ins Auge und schauen, was "schnell und simpel" umgesetzt werden könnte.
    Hier erscheint mir eine Vergütung, bzw Erstattung der Stromsteuer durch's FA auf die eingespeiste Mengen deutlich einfacher.

    Lass die Stromsteuer Stromsteuer sein und gibt einfach einen Klacks Sahne auf die Vergütungschraube: der höhere Satz für die kWs bis 5 kW strahlt dank dem gleitenden Übergang bis in die 15er Region rein. Bei annähernd 100% Eigenverbrauchsquote hast Du sowieso die Stromsteuerbefreiung voll ausgenutzt, weil keine Stromsteuer bei der Lieferung an die Mieter anfällt.

    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • tzz

    ein Anbieter,
    sind noch kein Markt
    ...erst recht kein Markterprobter

    Glaub ich nicht, dass die 2,05ct auch bei denen ankommen, die der gesetzgeber vorsah...beim Betreiber
    Wie auch, wo doch nun der Drittanbieter den technischen und bürokratischen Aufwand betrieben muss.

    Mensch Gunnar,
    si doch mal nen bissl pragmatiker...was ist denn daran schlimm
    wenn statt eine "gewälzten Stromsteuerbefreiung" eine Direktauszahlung an den Betreiber gehen würde
    ...es ändert sich doch ncihts, nur das das Geld dann dort ankommt, wo es auch Gesetzgeber für vorgesehn hat.

  • Zitat

    Lass die Stromsteuer Stromsteuer sein und gibt einfach einen Klacks Sahne auf die Vergütungschraube: der höhere Satz für die kWs bis 5 kW strahlt dank dem gleitenden Übergang bis in die 15er Region rein. Bei annähernd 100% Eigenverbrauchsquote hast Du sowieso die Stromsteuerbefreiung voll ausgenutzt, weil keine Stromsteuer bei der Lieferung an die Mieter anfällt.


    1. Mit einer höheren Vergütungsschraube ist Bestandsanlagen nicht geholfen
    2. find ich eine moderatate Erhöhung der KWK-Umlage nciht verkehrt, aber auch nciht leichter durchzusetzen als eine GERECHTE Behandlung
    3. drücken uns bei Weiterverkauf an Mieter noch andere Schuhe...aber das ist ein extra Thema
    Auch manch andere user haben sichelrich 100% Stromeigenverrbauch, aber nicht zeitgleich und schwupps, wird die Anlage unrentabel, obwohl im NEtz nur als Rauschen zu sehen

  • Auch manch andere user haben sichelrich 100% Stromeigenverrbauch, aber nicht zeitgleich und schwupps, wird die Anlage unrentabel, obwohl im NEtz nur als Rauschen zu sehen

    Ja firestarter da muß ich das gleiche sagen wie vor 11 Jahren den H.J.F.

    Währed den Anfängen

    Oder ich hab dein Beispiel falsch verstanden _()_


    100% Eigenverbrauch für mich bedeutet das kein Strom ins Netz gelangt
    nur zu den Eigenverbrauch hinter den Anschlußpunkt am Netz und den zugehörigen Wärmenutzern

    Wenn der Strom unmittelbar und ohne vorher um Mitternacht ins Netzgeliefert zu werden
    um dann unter Tage genutzt zu werden mit der Begründung der war ja nur geliehen genutzt wird
    ist das 100% Eigennutzung, Strom Verleihen und dann wieder holen ist keine Eigennutzung sonder
    ein Austrede und wird die Politik nicht Überzeugen die KWK als Lastgängiger Energielieferant muß
    das was sie kann auch Leisten, Ausreden wie wir sind gefühlt 100% CO² frei und voll ÖKO das
    haben sich andere an die Brust geheftet. KWK muß Ökonomisch dadurch Überzeugen das viel
    unnötiges vermieden, wenn nicht mit Fehlentscheidungen der Vergangenheit und Zukunft belastet,


    Hauptinteressent, müßt nach den Debakel die CDU/CSU sein den die Wendehalspolitik hat der Wähler
    zurecht nicht Abgekauft, sogar die bisherigen Stamwähler meinen @:pille wenn ich Grün will,
    kannn ich gleich die wählen.

  • Manni,

    das eine ist die Stromsteuerbetrachtung
    und das andere die Netzbetrachtung

    In der Netzbetrachtung spielt es schon eine Rolle
    und kann dabei auch diskutiert und berücksichtigt werden.

    Bei der Stromsteuer
    geht es rein um die Steuerbefreiung...und hier sieht der Gesetzgeber halt keinen Unterschied zwischen Einspeisung und selber nutzen vor
    ...aber praktisch kann man nur den selbstgenutzen steuerbefreit nutzen
    und für den eingespeisten die zustehende Befreiung nicht geltend machen.

    Bei allem für und wieder
    erscheint es am einfachsten wenn Betreiber den ausbezahlt bekommen...

    Bitte nicht die Themen mit z.B. netmetering mischen
    Es geht hier nicht um andere Förderung, neue Strukturen oder sonst was
    sondern rein um einen Punkt, der m.E. den Betreibern schon immer zugestanden hätte (nur praktisch nicht umsetzbar ist)

  • - geplante Änderungen beim KWK-Zuschlag für EEG-Anlagen
    - NaWaRo-Regelungen bei EEG-Anlagen
    - Einsatzkriterien von Waldhölzern nach EEG

    Bitte ein paar ausführende Stichpunkte dazu.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: