Ich möchte mir einen Whispergen zulegen und jetzt bekam ich vom Zollamt Rosenheim die Rückmeldung, dass es nur für Gasturbinen und Verbrennungsmotoren die Rückerstattung gibt. Kann das sein?
WhisperGen: Zollamt - Steuerrückerstattung
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Nein.
§§ 3, 53 Energiesteuergesetz (EnergieStG)
ZitatBegünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen,
1.deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient oder
2.die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und nicht von Nummer 1 erfasst werden
[...]
zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme in ortsfesten Anlagen mit einem Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 ProzentSteht nicht wie - also Auch Stirling oder sonstwas. Wichtig ist nur Effizient und Kraft-Strom-Wärme
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jepp
das ist Technologieoffen.Allerdings sollte die Anforderung erfüllt werden (wirds m.E.)
aber...und hier weiss ich nicht, ob es deswegen Probleme gibt...
das gilt nur für den Brennstoffbezug der KWK-Anlage.
Der whispergen -und andere stirlings- haben den Spitzenlastbrenner integriert.
Hier könnte die Trennung des Gasbezuges von KWK- und Spitzenlastbrenner sich schwierig gestalten.Ich kann mir allerdings nur schwer vorstellen,
dass so viele Hersteller das übersehn haben können
und auch nur schwer vorstellen, dass manch Versorger -u.a. die Gasag- die auf den whisper setzen
dies Problem noch nciht gelöst haben. -
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Der whispergen -und andere stirlings- haben den Spitzenlastbrenner integriert.
Ich will das jetzt nicht beschwören, aber ich denke, es arbeiten nicht alle mit einem zweiten Brenner. Jedenfalls habe ich mal eine Skizze gesehen, wo die Flamme bei Ausfall des Motors einfach über ein Blech abgeleitet wird. Statt Spitzenlastbrenner wird einfach der Hauptbrenner weiter aufgedreht. Damit sinkt zwar der Wirkungsgrad, aber alles Gas geht über as KWK. Ob das nun eine Kosteneinsparung oder ein Steuertrick ist