Hallo,
ich war heute bei meiner Gemeinde um mein Gewerbe anzumelden.
Hier wurde mir mitgeteilt, daß ein Gewerbe zur Stromerzeugung nicht mehr angemeldet werden kann.
Ich erzählte der Dame alles über Gewinnerzielungsabsicht und Zubehörentwicklung und Vertrieb aber nichts zu machen.
Nun die Frage an Euch:
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und wie seid Ihr hier vorgegangen?
Gibt es Grundsatzurteile oder Referenzurteile?
Was kann ich tun?
Danke
Andreas