Hallo,
habe vor kurzem ein 100 KW Aggregat fertiggestellt. Nun hat mir das EVU irrtümlicherweise einen Zähler der auch Blindleistung erfasst in meine Messwandlersäule eingebaut. Da ich eine selbsterregende Synchronmaschine betreibe beziehe ich jedoch keine Blindleistung, sondern liefer ich diese ebenso wie Wirkleistung. Nun zu meiner Frage:
Wenn ich hätte für die bezogen Blindleistung bezahlen müssen, wäre es dann nicht logischerweise, umgekehrt bei Lieferung eben solcher, dann nicht möglich diese dem EVU in Rechnung zu stellen und bezahlt zu bekommen.
Für eventuelle Erfahrungen Lösungen oder Ratschläge diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.
Anzumerken wäre noch am Rande das bis heute kein Einspeisevertrag besteht und ich vermutlich auch keinen abschließen werde, folglich gibt es weder eine vereinbarung über eine bezogene, noch über eine gelieferte Blindleistung.
Gruß Andy
Blindleistung
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andyblue -
22. Oktober 2006 um 13:40
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Ne, das ist nicht logisch.
Blindleistung wird gemessen und berechnet, weil der Wirkstrom dann billiger ist und dies muß Vereinbart werden. Eine Berechnung kann also logischerweise nur durch eine vorhergehende entsprechende Vereinbarung erfolgen.Die Einspeisevergütung wird das KWK bzw. EEG Gesetz untermauert und da steht nix von Blindleistung.
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Zitat
Original von Dachsfan
Ne, das ist nicht logisch.
Blindleistung wird gemessen und berechnet, weil der Wirkstrom dann billiger ist und dies muß Vereinbart werden. Eine Berechnung kann also logischerweise nur durch eine vorhergehende entsprechende Vereinbarung erfolgen.Die Einspeisevergütung wird das KWK bzw. EEG Gesetz untermauert und da steht nix von Blindleistung.
Heißt also man hätte mir auch die Blindleistung (vorausgesetzt ich hätte welche bezogen) nicht berechnen können, da die Vergütung klar durch das EEG geregelt ist?
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Wenn Du innerhalb der TAB bleibst - darf Dir natürlich nix berechnet werden.
( TAB = technische Anschlussbedingungen = 0,8 cos - 1 cos Phi ist ok )
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....übrigens sorry, aber ich bin versehentlich in einen falsches Thema gerutscht.
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Na gut, ausnahmsweise keine STRAFE
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Zitat
Original von Dachsfan
Na gut, ausnahmsweise keine STRAFEoh, kaum zu glauben hier darf einem sogar ein unbeabsichtigter Fehler unterlaufen ohne das man von Schaaren länger Zugehöriger abgemahnt, gestraft und herabgewürdigt wird......leider mittlerweile in Foren immer seltener zu finden.....schön.
....nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten. -
nix zu danken, sehr gern geschehen.
TOM hat auch nix gemerkt, sonst würdest Du z.B. mit der Ausrichtung des nächsten Dachs-FreundeTreffen "beauftragt" werden
siehe - Gallerie >> 1.Dachs-Freunde-Treffen
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..nene, hab mich vornehm zurückgehalten
War gerade schon dabei eine Abmahnung zu formulieren
Aber hab dann gesehen das Andy ein Landsmann ist :]
Willkommen im Forum Andy
Gruß
Thomas -
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Abmahnung = Verurteilung zur Ausrichtung des nächsten Dachs-Freunde-Treffen ??????
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