Reg. Leistungsmessung durch einen "normalen" digitalen Zähler ersetzen?

  • Hallo,

    wie kann ich eine vorhandene reg. Leistungsmessung durch einen "normalen" Zähler ersetzen lassen?

    Hintergrund:
    Unser Betrieb ist Mitte 2004 von Bielefeld (Stadtwerke Bi) nach Herford umgezogen (E.ON). Erst jetzt haben wir bei der Suche nach einem günstigeren Stromlieferanten festgestellt, das an der neuen Adresse von E.ON eine reg. Leistungsmessung eingebaut wurde (in Bielefeld ging's früher ohne). Unser Verbrauch für 2010:

    HT-Arbeit: 45351 kWh - Max. Leistung: 46 kW - Werte für Dez. 2010:
    NT-Arbeit: 3005 kWh - Benutzung: 1051 h/a - Wirkarbeit: 4062 kWh
    Gesamt: 48355 kWh - Spannungsebene: NSp. m LM - Blindarbeit: 3081 kvarh

    E.ON weigert sich, den Zähler auf Standardlastprofil umzubauen. Die Stadtwerke Bielefeld sagen nach vielem Blah (reg. Leistungsmessung hätten auch wir eingebaut, Verbrauch kann sich ja zukünftig erhöhen, normaler Drehstromzähler könnte ja abrauchen, mit dem Sondervertragstarif sparen sie Geld, Atomstrom ist sehr günstig ...) im Grunde: Wir bieten Ihnen nur Strom für Sondervertragskunden an, keinen anderen.

    Meine Frage: Wie kann ich die vorhandene reg. Leistungsmessung durch einen "normalen" digitalen Zähler ersetzten lassen und wer kommt als Stromlieferant/Elektriker in Frage (die Stadtwerke Bielefeld weigern sich ja)?

    Bye.

  • Moin Moin,

    ich glaub da habt Ihr schlechte Karten. Zwar würde ein normaler Drehstromzähler nicht abrauchen - das ist definitiv Käse - aber Ihr habt nunmal mit Euren HT NT und Blindverbräuchen kein Normales Lastprofil mehr.

    Der letzte versuch geht in Richtung Meßstellenbetreiber - aber auch der kann nicht zaubern. Üblich ist diese Leistungsmessung bei Verbräuchen über 100MWh / a und die habt Ihr ja locker bei knapp 50MWh Monat.

    mfg


  • Werte für Dez. 2010:
    Gesamt: 48355 kWh

    Oder hab ich das falsch rausgelesen ??? Wenn sich das aufs Jahr bezieht sieht die Sache besser aus, aber über eine Kompensationsanlage sollte da nachgedacht werden.

    mfg

  • Oh, hier mal eine bessere Darstellung der Werte:

    Unser Verbrauch für 2010:
    HT-Arbeit: 45351 kWh
    NT-Arbeit: 3005 kWh
    Gesamt: 48355 kWh

    Max. Leistung: 46 kW
    Benutzung: 1051 h/a
    Spannungsebene: NSp. m LM

    Nur die Werte für Dez. 2010:
    Wirkarbeit: 4062 kWh
    Blindarbeit: 3081 kvarh

    Und HT/NT brauchen wir gar nicht, ein Tarif reicht völlig. Beim Neubau hat der Chef sich leider blind auf die sogenannten Experten verlassen. Vorher hatten wir in Bielefeld auch kein HT/NT und auch keine Leistungsmessung. Einzig die Blindleistung ist evtl. höher als "normal". Bedeutet das, wir kommen nie wieder von dieser überflüssigen Leistungsmessung weg?

  • Tach

    Moin Moin,

    ich glaub da habt Ihr schlechte Karten. Zwar würde ein normaler Drehstromzähler nicht abrauchen - das ist definitiv Käse -

    das ist nicht richtig: Leitungsgrenzen für die Meßeinrichtungen stehen zB in der Netzbetreiber-TAB
    Bei 46 kW und etwas Blindleistung ist ein Standard-63 Ampere Drehstromzähler am Limit, da kann schon der TAB-Passus Ab xx Ampere Betriebsstrom / Leitung Wandlermessung
    erforderlich zutreffen


    MfG

  • Tach

    Hallo,

    wie kann ich eine vorhandene reg. Leistungsmessung durch einen "normalen" Zähler ersetzen lassen?


    E.ON weigert sich, den Zähler auf Standardlastprofil umzubauen. Die Stadtwerke Bielefeld sagen nach vielem Blah (reg. Leistungsmessung hätten auch wir eingebaut, Verbrauch kann sich ja zukünftig erhöhen, normaler Drehstromzähler könnte ja abrauchen, mit dem Sondervertragstarif sparen sie Geld, Atomstrom ist sehr günstig ...) im Grunde: Wir bieten Ihnen nur Strom für Sondervertragskunden an, keinen anderen.

    Meine Frage: Wie kann ich die vorhandene reg. Leistungsmessung durch einen "normalen" digitalen Zähler ersetzten lassen und wer kommt als Stromlieferant/Elektriker in Frage (die Stadtwerke Bielefeld weigern sich ja)?

    ist das eine direkte Messung oder eine Wandlermessung ?
    Einfach ein Bild vom Zähler reinstellen

    Und abgerechnet wird nach den Netznutzungsgrundlagen die zwischen Lieferant und Netzbetetreiber abgestimmt wurden
    Wie erfolgt die Abrechnung mit dem Lieferanten : HT+NT zusammengerechnet ?

    Wenn der Lieferant mit dem Netzbetreiber RLM statt SLP abrechnet dann wäre das ein Grund für die Probleme betreffend Zählerwechsel

    MfG

  • Unter 100.000 kWh ist Blindleistungserfassung, Lastgangmessung nicht vorgeschrieben.
    Ab 63 Ampere Anschlussleistung verwenden einige Netzbetreiber gerne Wandlerzähler. Erforderlich sind die jedoch erst ab 100A - so steht es auch in der allgemeingültigen TAB. Da muss man sich dann auf die Hinterbeine stellen und die BNA einschalten.

    Bei uns hatten wir einen 100A Anschluss und E.ON wollte Wandler. Die Bundesnetzagentur sagte zu E.ON das sei Käse, die sollten gefälligst einen normalen Zähler einbauen, aufhören Ihre Marktposition zu missbrauchen indem Sie uns mit dem teuren Wandler schikanieren. Leider hat E.ON nicht eingelenkt und hatte auch verhindert, einen Messstellenbetreiber seine Arbeit machen zu lassen. Da uns das Prozessrisiko zu groß war und es schnell gehen musste, haben wir einen einfachen 63A Zähler von E.ON setzen lassen.

    Also theoretisch ist Blindleistungserfassung, Lastgangmessung unter 100.000 kWh nicht zulässig und teure Wandlerzähler erst ab 100A erforderlich. Fraglich ist nur, ob Du den Mut und die Ausdauer hast, den missbrauchstreibenden Netzbetreiber gerichtlich und mit der BNA zu bezwingen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: