BHKW mit Erdgas KWKG oder mit Biogas EEG ? Was mach ich nur mit meinem Häuschen ?

  • Hallo,

    habe zu dem leidigen Thema einige Beiträge älteren Datums gefunden, aber genau hier liegt eben mein Problem, weil sich ja (gefühlt) andauernd was ändert im EEG, KWKG u.s.w. Zum Sachverhalt:

    Ich habe ein 10-FH, in welches jetzt ein BHKW rein soll, 6,9 kW elektrisch und 18,7 thermisch. Brennstoffaufnahme so um die 30 kw.

    Die Milliardengewinne der Energieversorger haben mich derart fasziniert, dass ich dachte: Das kannst Du auch ! Ich verkaufe Strom an meine Mieter, diese sind angesichts erneuter Preiserhöhungen auch erstmal begeistert. der VK soll so bei 13 Cent netto liegen, das BHKW soll so an die 40.000 kwh/Jahr an Strom bringen. So weit alles einfach.

    Jetzt wurde mir aber gesagt, dass ich (wohne nicht selber in dem Haus !!), wenn ich komplett Strom verkaufe, aus irgend einem Grund seit 01.01.11 4 Cent abführen muss, was den Gewinn schmälert. Mir stellt sich auch noch die Frage, wie ich denn das Gas weiterberechne, kann ich warm vermieten ? Dies wie auch den Grund für die 4 Cent konnte mir bislang keiner beantworten.

    Stattdessen bekomme ich zu 90% sehr gute Ideen, die fehlenden 10% sind aber die, die einem dann den Hals brechen. Eine Idee ist es, Biogas zu kaufen (Naturstrom 100%) und dann die Anlage nach EEG vergüten zu lassen. Dieses Biogas ist aber doppelt so teuer. Wie hoch ist denn die Vergütung, wenn ich das BHKW mit "Biogas" betreibe ?

    Standard ist ja klar: 5,11 Cent plus 13 Cent aus dem Verkauf = 18,11 plus ErdgassteuerErstattung. Muss aber auch noch Strom zukaufen und ggf hinter der Kohle von meinen Mietern herrennen...

    Aber wie sieht das mit Biogas aus ? Mir wurde gesagt, dass ich 24 Cent bekäme ! Sind ja 5 Cent mehr ! Und sicheres Geld ! Aber wie erkläre ich den Mietern, dass das Gas leider doppelt so teuer ist ?

    Gibt es denn in Deutschland niemanden, der anhand der aktuellen Gesetzeslage sagen kann, was ich tun soll ?

    Freu mich auf Eure Antworten !

    Rudi !

  • Moin

    Gibt es denn in Deutschland niemanden, der anhand der aktuellen Gesetzeslage sagen kann, was ich tun soll ?

    Nein, wir können Dir nur Möglichkeiten aufzeigen.

    Vergiss den EEG Gedanke, zwar scheint die Einspeisevergütung mit 21Cent (24 ist eher nicht möglich) auf den ersten Blick recht hoch zu sein doch der Teufel steckt im Detail. Die Vergütung ist zum einen auf 20Jahre fix aber Dein Gaspreis nicht - es ist anzunehmen das die Kosten stetig steigen wenn aber die Einnahmen gleich bleiben heist das der Gewinn schmilzt dahin oder wird gar zum Verlust. Andererseits nimmt die Bürokratie im EEG immer mehr zu und auch der Gutachterzwang trägt zur Unwirtschaftlichkeit - vorallem bei Kleinanlagen - bei.

    Bei KWK Anlagen ist das anders. Hier bekommst Du wie schon beschrieben für 10Jahre den Bonus von 5,11Cent auf jede produzierte Kilowattstunde Strom. Du kannst den produzierten Strom an Deine Mieter verkaufen - zu einem Preis der zwischen Dir und den Mietern festgelegt wird. 13Cent ist da viel zu wenig !!!
    Du kannst Ausserdem die Energiesteuer aus dem Gaspreis vom HZA zurück fordern und die MWST zumindest aus dem Gasanteil der der Stromerzeugung zugerechnet wird. Das mußt Du aber vorab mit dem FA abklären - da geht so einiges.
    Die 4Cent Abgaben von denen Du sprichst beziehen sich sicher auf die EEG Abgabe welche Du als Contraktor abführen mußt - das ist aber meines Wissens noch nicht in Sack und Tüten.


    mfg |__|:-)

  • Alikante hat schon einiges geschrieben. :imsohappy:

    Ich möchte zu volgendem Raten:
    Den Mieter den gleichen Preis je kWh berechnen, den man auch für den Reststrom (muss man im Sommer kaufen, wenn die Anlage mangels Wärmeabnahme steht) bezahlen muss. Dem Mieter die Zählergebühr usw. nicht berechnen. Gibt meistens so eine Ersparnis für den Mieter in Höhe von 50,- bis 120,-€. Mehr bekommt der Mieter auch nicht, wenn er jedes Jahr den Anbieter wechselt. Der Vorteil besteht darin, dass man selbst kein Risiko hat, wenn die Anlage gestört ist (je älter die Anlage ist umso häufiger wird das vorkommen). :sehrgut:
    Den KWK-Zuschlag, Mineralölsteuerrückerstattung usw. zur Finanzierung der Anlage und Bildung von Rücklagen verwenden. Dann kann man nach 10 Jahren, wenn die Zuschlagszahlung aufhört, die Anlage "wesentlich erneuern" (neuer Motor usw.) um dann wieder in den Genuss des KWK-Zuschlags zu kommen. :walklike::tanz:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
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  • Dann kann man nach 10 Jahren, wenn die Zuschlagszahlung aufhört, die Anlage "wesentlich erneuern" (neuer Motor usw.) um dann wieder in den Genuss des KWK-Zuschlags zu kommen.

    ...das klingt gut. Ist das Attribut "wesentlich" irgendwo definiert? Zum Beispiel welche Komponenten auf jeden Fall ausgetauscht werden müssen und / oder wieviel Prozent der Anlage (mindestens) zu erneuern sind?

    Gruß. maxnicks

  • ...das klingt gut. Ist das Attribut "wesentlich" irgendwo definiert? Zum Beispiel welche Komponenten auf jeden Fall ausgetauscht werden müssen und / oder wieviel Prozent der Anlage (mindestens) zu erneuern sind?

    Das EEG ist in 10 Jahren 2,55 mal geändert worden und Zwar von garnix KWK
    auf voll KWK zu ich brauch einen Umweltgutachter fürs KWK, also heut zu 100%
    Einplanen was der Gesetzgeber in 10 Jahren für eine Meinung hat, ist Mutig.

    Kann natürlich sein das wenn der Wind grad günstig weht, Gesetzlich was drin ist :pfeifen:
    eventuell auch nur ein Blick druchs Ofenrohr aufs Gebirg :S

  • ...uff. Danke, Neuendorfer. Wenn sich da nichts tut und die privaten BHKW-Betreiber keine angemessene Vergütung erhalten, werde ich Frau Merkel einen netten Brief schreiben und das Ding wohl abschalten. Soviel zum Thema "Klimaschutz lohnt sich".

    Gruß, Maxnicks

  • um dann wieder in den Genuss des KWK-Zuschlags zu kommen.

    .....ja ja und der Weihnachtsmann is real existent :!:


    Kann natürlich sein das wenn der Wind grad günstig weht, Gesetzlich was drin ist


    aber blos, wenn der Aloisius (siehe unten) sein Arsch in´d Höh bringt :-)@@(-:

    werde ich Frau Merkel einen netten Brief schreiben und das Ding wohl abschalten.


    ...des juckt die soviel wie wenn in China a Radl umfällt

  • Zitat von »ecopowerprofi«
    um dann wieder in den Genuss des KWK-Zuschlags zu kommen.


    .....ja ja und der Weihnachtsmann is real existent :!:

    Na denn las mal Deine Interpretation des KWKG §5 (1) 3. und 4. hören - oder schweige für Immer ^^|__| .

    mfg

  • Na denn las mal Deine Interpretation des KWKG §5 (1) 3. und 4. hören - oder schweige für Immer .


    Da muss nix interpretiert werden weil das da eindeutig so steht.

    Aber Fakt is doch dass der @rudi_ratlos jetzt über eine Lösung nachdenkt und auch zeitnah eine finden muss um 2011 noch in Betrieb zu gehen.
    Also ich würd dem jetzt nicht raten, ab Mitte/Ende 2021 immernoch mit den 5,11 ct. zu rechnen, weil

    Das EEG ist in 10 Jahren 2,55 mal geändert worden


    und das nicht die letzte Änderung war. |__|:-)

    ....und wo der Manfred recht hat hat er recht :!:


    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:

    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!: